Gruppen

  • Kann mir einer erkären wofür die ganzen Gruppeneiteilungen stehen. Also was alle Bedeuten.


    Schätze mal z.B. A8 heisst 2,0 (hubraum) Allradfahrzeug.


    Kann mir das einer genau erklären.


    THX


    MFG

  • Hier: (hoffe du findest hier deine antwort :) )




    ///:::€dit:::/// Des Pleuel aus meinem avatar ist aus einem Bravo HGT :D ///





    Klasse
    Gruppe A:
    Klasse bis 1400 ccm
    Klasse über 1400 ccm bis 1600 ccm
    Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
    Klasse über 2000 ccm


    Relativ freizügige Technisches Reglement das verlangt, dass von einem potenziellen Rallye-Auto zuvor 2500 Basismodelle innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten gebaut werden. Die Gruppe A löste 1987 die so genannten "Rallye-Monster" der Gruppe B ab und führte zu so interessanten Straßenautos wie dem Lancia Delta integrale, dem Mitsubishi Lancer Evo I bis VII (aktueller Stand) oder auch Ford Sierra- und Escort RS-Cosworth.


    Gruppe N:
    Klasse bis 1400 ccm
    Klasse über 1400 ccm bis 1600 ccm
    Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
    Klasse über 2000 ccm


    Technische Reglement für seriennahe Fahrzeuge. Auch hier wird der Bau von 2500 Basismodellen innerhalb 12 Monaten vorgeschrieben. Großserien-Tourenwagen mit mindestens 4 Sitzplätzen. Grundsätzlich gilt: Jede Änderung am Fahrzeug, die nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Grosserien-Tourenwagen sind auch solche, welche aus vergangenen Grosserien stammen, jedoch nicht mehr oder noch nicht homologiert sind.


    Erlaubt sind ausschließlich Teile oder Veränderungen, die das Fahrverhalten, die Fahrleistung, die Motorleistung und die Kraftübertragung des Fahrzeuges nicht beeinflussen. Insbesondere dürfen Getriebe- und Achsübersetzungen nicht verändert werden. Erlaubt sind jedoch Überrollbügel, Schalensitze, Sportlenkrad, Sportfahrwerke mit ABE (aber nicht höhenverstellbar). Differenzialsperren sind erlaubt, falls ab Werk ohne Aufpreis erhältlich. Spurverbreiterungen(Bausatz) sind verboten. Ausnahme ab Werk oder mit ABE.


    Gruppe H:
    Klasse bis 600 ccm
    Klasse über 600 ccm bis 1300 ccm
    Klasse über 1300 ccm bis 1600 ccm
    Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
    Klasse über 2000 ccm


    Weitgehende Änderungen am Fahrzeug erlaubt. In der Gruppe H sind Personenkraftwagen zugelassen, die homologiert waren und deren FISA/FIA-Homologation abgelaufen ist. Des weiteren sind Personenkraftwagen startberechtigt, die vor dem 01.01.1993 gebaut wurden. Es sind nur Fahrzeuge startberechtigt, welche in einer Stückzahl von min. 200 identischen Fahrzeugen in 12 aufeineanderfolgenden Monaten hergestellt wurden und über ABE, EWG-Betriebserlaubnis oder EBE verfügen. Bei Verwendung von Fahrzeugen mit 07er-Kennzeichen (rote Youngtimerzulassung) müssen bei Rallyes alle Fahrzeugänderungen, welche die StVZO eintragungspflichtig sind, im Fahrzeugbrief eingetragen sein.


    Der Motorblock muss beibehalten werden, der Hubraum ist freigestellt und darf durch Änderung des ursprünglichen Hubs und/oder der ursprünglichen Bohrung geändert werden. Es bestehen Fahrzeugmindestgewichte die eingehalten werden müssen z.B. 1600 - bis 2000ccm Hubraum - 805Kg. Vierradantrieb ist zulässig, wenn er beim ursprünglichen Modell vorhanden war. Die Radaufhängung ist freigestellt, jedoch muss der ursprüngliche Typ (z.B. Verbundlenkerachse, Starrachse, PcPherson usw.) beibehalten werden. Die Reifen und Räder sind freigestellt, Distanzscheiben sind zulässig. Die max. Reifenbreite wird nach dem Hubraum ermittelt z.B. 1600 bis 2000ccm - 12 Zoll. Die serienmäßige Karosserie darf erleichtert oder verstärkt werden.


    Gruppe F:
    Klasse bis 600 ccm
    Klasse über 600 ccm bis 1300 ccm
    Klasse über 1300 ccm bis 1600 ccm
    Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
    Klasse über 2000 ccm


    Weitgehende Änderungen am Fahrzeug erlaubt. In der Gruppe F sind Personenkraftwagen zugelassen, welche in einer Stückzahl von min. 200 identischen Fahrzeugen in 12 aufeinanderfolgenden Monaten hergestellt wurden und über ABE, EWG-Betriebserlaubnis oder EBE verfügen. Im Fahrzeugbrief muss der Tag der Erstzulassung eingetragen sein.


    Der Motorblock muss beibehalten werden, der Hubraum ist freigestellt und darf durch Änderung des ursprünglichen Hubs und/oder der ursprünglichen Bohrung geändert werden.


    Gruppe G
    LG 1 Klasse Leistungsgewicht kleiner 9
    LG 2 Klasse Leistungsgewicht ab 9 kleiner 11
    LG 3 Klasse Leistungsgewicht ab 11 kleiner 13
    LG 4 Klasse Leistungsgewicht ab 13 kleiner 15
    LG 5 Klasse Leistungsgewicht ab 15 kleiner 18
    LG 6 Klasse Leistungsgewicht ab 18 kleiner 21
    LG 7 Klasse Leistungsgewicht ab 21


    Die Fahrzeuge müssen, außer wenn es für einzelne Bauteile im Reglement anders bestimmt wird, in serienmäßigen Zustand sein, d.h. wie sie vom Herstellerwerk in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis geliefert werden. Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen, die beim Fahrzeugkauf auch gegen Aufpreis vom Werk für die EU-Länder geliefert werden können, gelten als serienmäßig im Sinne des Gruppe G-Reglements. Als nicht serienmäßig gelten Teile, die nur über Sportabteilungen der Herstellerwerke, Tuningfirmen usw. geliefert werden. Weitere Informationen zur Gruppe G und G-Datenblatt

    Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln – ein Auto braucht Liebe...
    Walter Röhrl, 2002

  • Thx.


    Und wie funktioniert das mit den Zahlen danach?


    Z.B. N4 oder A7, A8,...



    MFG

  • Die Zahlen werden den verschiedenen Hubraumklassen in jeweils
    aufsteigender Reihenfolge zugeordnet.


    Somit steht der Buchstabe für die Gruppe und die Zahl zeigt die
    Hubraumklasse an.


    Grüsse,


    Sergio

  • Und meine letzte Frage. Hat mit oder ohne Allrad auch was mit der Einstufung zu tun.


    MFG

  • im Prinzip alles gesagt aber zu Ergänzung möchte ich noch schreiben:


    In den Gruppen A und N sind erlaubte Änderungen in einem eigenen Reglement festgehalten. Zusätzlich zu diesem Reglement dürfen Änderungen nur gemacht werden, wenn sie vom Hersteller homologiert sind. Das heist, der Hersteller muss in jedem Fall ein Homologationsblatt bei der FIA absegnen lassen, in dem die Serienvariante beschrieben ist. Wenn z.B Teile, die durch das allgemeine Gruppe N-Reglement in Form, Funktion oder Material beschränkt oder gar verboten sind, kann der Hersteller sogenannt Homologationsnachträge beantragen. Sind diese dann erlaubt, darf dieses teil in der Gruppe N verwendet werden. Ebenso auch in der Gruppe A


    Zur Erläuterung: In einem N-Astra darf keine Sperre eingebaut werden, es sei denn sie ist in der Serie verbaut oder homologiert.
    (was sie auch ist)
    Fazit: je mehr und je bessere Sachen ein Hersteller Homologiert bzw. schon in der Serie verbaut, desto besser die Rallye-Ausführung,siehe Mitsubischi in der Gr.N.


    Ähnlich verhält es sich bei den WRC.
    Diese müssen auch über eine Zulassung bei der FIA verfügen. Hier sind natürlich Abstammungen vom Serienmodell recht irrelevant :D .
    Eine Homologation des WRC muss aber in ihrer Gesamtheit angewendet werden, man darf also kein halbes WRC bauen. Auch dürfen hier keine Teile einer anderen Evolutionsstufe in eine andere eingebaut werden(dies könnte den Ärger von Matze zu D-Rallye erklären)


    beim DMSB kannst du auch diverse Regularien runterladen.


    Noch zu ergänzen wäre:
    N & A sind von der FIA reglementierte Gruppen also international gültig.
    Die Gruppen F, F-2005, H und G sind vom DMSB reglementiert und haben auch nur bei Veranstaltungen im DMSB-Bereich Gültigkeit.
    Beispiel:ein in der Gruppe F absolut protestsicheres Auto muss noch lange nicht in der Gruppe R in Belgien Reglementskonform(schönes Wort :D ) sein.


    Hoffe das war nicht zu viel 8)
    (Fehler bitte korrigieren ?( )

  • Gibt es nicht N3-Polos mit geradverzahntem Getriebe? Ich blick's nicht ganz, inwiefern braucht ein Serienauto dann sowas, um das homologiert zu bekommen?


    Und war es nicht so, dass in Deutschland Gruppe N-Autos keine hydraulische Handbremse haben dürfen, anderswo aber schon?


    Verzeiht mir meine Unkenntnis...

  • In der Gruppe N ist es mittlerweile vom Reglemnt her erlaubt das innere des Getriebe zu ändern, sprich gerade verzahnt usw. jedoch muss die Zähnezahl also die Übersetzung der Serie entsprechen oder vom Hersteller homologiert sein.


    Nochmal zur Homologation:
    Dies ist die Beschreibung der Serie.
    Teile die nicht vom Reglement her zugelassen sind, der Hersteller aber gern zulassen möchte, müssen über einen sogenannten Homologationsnachtrag bei der FIA angemeldet werden. Diese hängen dann dem Homologationsblatt an.


    Beispiel: der EVO VIII hat Serienmäßig eine Übersetzung, die für die Straße absolut ok. ist, aber im Rallyesport nicht optimal. Also lässt Mitsubischi eine andere Übersetzung zusätzlich zur Serie homologieren.
    Hierbei gibt es aber auch wieder verschiedene Nachträge wie VF(Liefervarianten) oder VO(Ausstattungsvarianten) usw. welche nicht immer in der Gruppe N erlaubt sein müssen.


    Ist schon recht komplitziert 8) das ganze.


    Zur Handbremse:
    Die Gruppe N ist international gültig
    Art.6.5.1
    Die mechan. Handbremse darf durch ein in Gr.N homologiertes hydraulisches System ersetzt werden...

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