Leistungsgewicht in der G

  • mal ne frage, da ich zur zeit nur Tageslizenz fahre hab ich kein aktuelles DMSB Handbuch. Ich weiss das früher es ein maximales Alter von Gr.G autos gab. Das lag glaube ich bei 20 Jahren.
    wie ist das eigentlich dieses Jahr im Reglement festgelegt ???

    Ich hätte viele Dinge begriffen, hätte man mir sie nicht erklärt.
    (S. J. Lec, poln. Satiriker, 1909-1966)

  • Ich würde auch gerne mal die Berechnungsgrundlage für die Fahrzeugliste sehen. z.B gibts Fahrzeuge die eine Mehraufgewichtung von 450 Kg haben gegenüber dem Leergewicht. Andere hingegen haben vom Leergewicht zum max. Fahrzeuggewicht eine Differenz von 0 Kg. Jetzt soll mir mal einer zeigen wie er 450 Kg mehrgewicht im Auto verbaut. Vielleicht wenn man den Unterboden mit Bleiplatten verkleidet.


    Das beste wäre sowieso zur jeder Rallye bei der Abnahme eine waage mitzubringen um das Tatsächliche Gewicht zu erfahren, denn einige eingetragene Gewichte scheinen mir bei manchen Fahrzeugen doch sehr zweifelhaft. Und ich weiss das in Frankfurt genug Fahrzeugwaagen umherliegen dann hört auch endlich diese leidige Diskussion auf.

    Ich hätte viele Dinge begriffen, hätte man mir sie nicht erklärt.
    (S. J. Lec, poln. Satiriker, 1909-1966)

  • @ Markus Uno Turbo


    Du liegst mit Deiner Aussage nicht ganz richtig. Ich hab zwar nur das Handbuch 2004 aber dort steht: "Art 23.2 ....Gewogen wird das Fz in dem Zustand wie es im Wettb. eingesetzt wurde o. wird, jedoch
    - ohne Insassen
    - mit VOLLEM Kraftstoffbehälter
    - mit den auf Normalniveau aufgefüllten anderen Flüssigkeitsbehältern (...
    - mit MAX. 1 Reserverad, falls dieses während der Veranstaltung mitgeführt wurde


    Also kann das Fz im Wettbewerb auch Untergewicht haben wenn der Tank, Waschbehälter usw. relativ leer sind. Zum wiegen darfst Du auffüllen.
    Ein zweites Ersatzrad darfst Du haben muss aber auf der Waage raus. Das erste Ersatzrad wird nur mitgewogen wenn es bei der Rallye auch im Auto ist.
    Mit ERLAUBTEN Zusatzeinbauten darfst Du das Gewicht aus der Wagenliste um 100 kg überschreiten und falls eingetragen auch in der ggf dann anderen LG-Klasse starten.
    Ich weiß aber noch nicht wie das läuft wenn der TK wiegen will und Du Ihm dann sagst dass Du erst an die Tanke willst.
    Vielleicht hat da jemand schon Erfahrungen mit ?

  • Markus Uno Turbo


    Regel max. 20 Jahre in der Gr.G seit Erstzulassung


    Dann kannst du mal sehen das die beim DMSB keine Ahnung von der Materie haben. In der Gr.G Fahrzeugliste stehen mehrere Fahrzeuge die somit garnicht mehr in der Gr.G fahren dürften wie z.B. Wartburg w353. Ich würde gerne mal die Gesichter der TK's sehen wenn ich mit einem Wartburg w353 antrete der außerdem noch ein "H" Kennzeichen für Historisch hat :D:D:D

    Ich hätte viele Dinge begriffen, hätte man mir sie nicht erklärt.
    (S. J. Lec, poln. Satiriker, 1909-1966)

  • Also mal rein fraglich - theoretisch ob ich das richtig verstanden habe:


    Wenn ich z.b. ein Auto mit einer Gewichtsangabe von 1255 kg niedrigstes Leergewicht und 1391 kg als höchstes Leergewicht habe, ist dieses Fahrzeug lt. DMSB Liste mit 125 KW in der Gruppe G 2 eingestuft. (Wert 10,04 - 11,13).


    Der Wert 10,04 ist G2, ab 1380 kg habe ich 11,04 und könnte damit theoretisch in der G3 fahren.


    So, wenn ich jetzt max. z.b. durch Käfig, Unterfahrschutz usw. mal nur theoretisch gesehen 100kg "zuladen" darf, gelten die 100 kg im Bereich von 1255 kg bis 1391 kg, oder gilt das ab 1391 kg, was dann einem Gewicht von 1491 kg entspricht???


    Bzw. wenn ich im Brief 1280 kg als Leergewicht eingetragen habe, und ich bis zu 100 kg dies überschreiten darf, komme ich mit 1380 kg in die G3.


    Oder sehe ich das Falsch???

  • "Das im Fahrzeugschein- bzw. Fahrzeugbrief eingetragene Fahrzeuggewicht ist für die Überprüfung
    des Gewichts nach Art. 23.2 des G-Reglements maßgeblich.
    Der Art. 6 des G-Reglements 2005 wird dahingehend ergänzt, dass dieses Fahrzeug-Leergewicht
    innerhalb dem in der Fahrzeugliste angegebenen niedrigsten und höchsten Fahrzeug-Leergewicht
    liegen muss. Hierbei darf vom niedrigsten Leergewicht um max. 20 kg und vom höchsten Leergewicht
    um max. 100 kg abgewichen werden.
    Eine Kopie vom Fahrzeugbrief (vollständig mit Ziff.34) muss immer mitgeführt werden, wenn für das
    Fahrzeug ein Wagenpass existiert. Bei Fahrzeugen mit gültiger Straßenzulassung ist die Vorlage des
    Fahrzeugscheines vorgeschrieben.
    Individuelles Fahrzeuggewicht (bei Veranstaltungen):
    Das Fahrzeuggewicht muss sich in folgenden Bereichen bewegen (Art. 6 im G-Reglement)
    · Zulässiges Fahrzeug-Maximal-Gewicht:
    Analog der bisherigen Regelung darf das Fahrzeuggewicht um maximal +100 kg vom
    höchsten Leergewicht gemäß Fahrzeugliste (aus ABE bzw. EWG-Gesamtbetriebserlaubnis
    entnommen; s.a. Original-Fz.-Brief) abweichen.
    · Zulässiges Fahrzeug-Mindest-Gewicht:
    Analog der bisherigen Regelung darf das Fahrzeuggewicht um maximal -20 kg vom
    niedrigsten Leergewicht gemäß Fahrzeugliste (aus Fz.-ABE bzw. EWGGesamtbetriebserlaubnis
    entnommen; s.a. Original-Fz.-Brief) abweichen."


    ...also max 1491kg in Deinem Fall.
    Steht in der Erläuterung zur G-Fz Liste beim DMSB. Die aktuelle PDF lässt sich dort grad nicht öffnen. Ich habs aus der vom letzten Jahr, denke aber es ist gleich geblieben.

  • vielleicht versteh ich das ja falsch, aber im handbuch 2005 steht im gruppe g art. 6, dass man an die fahrzeugliste nicht gebunden ist. da steht:


    Achtung: Die in der G-Fahrzeugliste aufgeführte LG-Klasse stellt nur eine Orientierungshilfe dar.Es bleibt bei der Möglichkeit durch ein geändertes Fahrzeuggewicht gemäss den bevorstehenden Bedingungen (Gewichtsreduzierung und -erhöhung durch erlaubte Umbauten), in einer anderen LG-Klasse zu einer Veranstaltung zu nennen und teilzunehmen.


    mfg marco

  • Hi,
    bei uns gab´s noch keine Probleme bei der Abnahme.
    Unser Auto ist in der Liste ein G2 und mit dem eingebautem und eingetragenem Mehrgewicht starten wir in der G3.
    Nur in Braach letztes Jahr hat die Abnahme etwas länger gedauert weil die Regelung dort auch für die Prüfer neu war.

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