MITFAHRT DES CO- PILOTEN AUF DER MOTORHAUBE NICHT ERWIESEN

  • Moin,ist Rolf Petersen schon draussen oder garnicht gestartet?


    Mich wundert, dass hier noch keiner über den tatsächlichen Grund für den Abbruch von WP1 geschrieben hat. Ein DRM-Veranstalter aus dem Norden hält sich nach dem ersten Abflug auf der Motorhaube fest, weil diese nicht mehr schließt und fliegt dann natürlich von selbiger. Der ganze Stunt endet mit Verletzungen und einem faden Beigeschmack.


    Der Herr Krabbenhöft, als erfahrene Person im Rallyesport, macht Sachen... Tzz... Auch die Streckenposten in der Arena völlig überfordert...


    Ist da auf wp1 tatsächlich auf ein Beifahrer auf der Motorhaube mitgefahren? Wie krass ist der denn?????


    Langsam wird es richtig peinlich mit den beiden!!!:(


    Der Rallyesport in Deutschland hat es wahrlich schwer genug... und dann gipfelt diese DRM in einem solchen Chaos, wie man es in Deutschland selten erlebt hat...
    Und dass zwei wirklich erfahrene Rallyesportler sich zu einer Zirkusnummer hinreißen lassen, deren Erfolg selbst ein "Colt Sievers" angezweifelt hätte... dabei, lieber Jürgen, weiß doch jeder Co-Pilot, dass `ne "Rolle Backeband" und "ein Meter Blumendraht" zur Grundausstattung eines Rallyefahrzeugs gehört.


    Gute Besserung und viel Spaß beim "Wunden lecken" !
    --- ohne weitere Worte ---




    Urteile vom 12.05.2015
    BESETZUNG: RA Rainer Wicke – Vorsitzender –, Frankfurt; Wulf
    Biebinger, Ludwigshafen; Helmut Köhler, Wiesbaden


    MITFAHRT DES CO- PILOTEN AUF DER MOTORHAUBE NICHT ERWIESEN


    Aktenzeichen BG 1/15
    VERANSTALTUNG: 17. ADMV-Lausitz Rallye, 9.–11.10.2014
    BERUFUNGSFÜHRER: Jürgen Krabbenhöft, Neuberend; Rolf
    Petersen, Westerrönfeld
    BERUFUNGSGEGNER: DMSB e. V.
    URTEIL:
    Das Urteil des Sportgerichts vom 09.03.2015 wird aufgehoben.
    Die Berufungsgebühr ist den Berufungsführern zu erstatten.
    Die Kosten des Verfahrens trägt der DMSB.


    BEGRÜNDUNG:
    Die Berufungsführer wenden sich zu Recht gegen die Festschreibungen
    eines Urteils des Sportgerichts, welches für beide Berufungsführer
    eine Suspendierung national und international bis
    zum 30.06.2015 aussprach. Vorwurf war unter anderem, dass
    der Beifahrer zu deren Fixierung auf der Motorhaube gesessen
    und damit unangeschnallt mitgefahren sei – und hierbei körperlichen
    Schaden erlitten habe.
    Das Urteil des Sportgerichts setzt sich nicht mit dem Umstand
    auseinander, dass zwei sich widersprechende Darstellungen des
    Vorfalls vorliegen. Die im Schreiben des WP-Leiters Henneberg
    vom 02.11.14 mit dem Titel „Gedächtnisprotokoll“ versehene
    Version widerspricht der Darstellung der Berufungsführer aus
    deren Schreiben vom 26.11.2014 und dem Inhalt der Berufungsbegründungsschrift
    vom 25.03.2015.
    Es wurden keine Zeugen für den verfahrensgegenständlichen
    Vorwurf gefunden.
    Ebenso wenig sind Filme oder Fotos von
    dem streitbefangenen Vorfall bekannt geworden. Eine Erhellung
    des Geschehensablaufs durch eine Beweisaufnahme konnte
    deshalb nicht erfolgen.



    Ich lach mich kaputt. Vielleicht hätte man einfach mal die folgenden Teams befragen können, die an der Unfallstelle angehalten haben ;)


    http://www.sprichwoerter-redew…er-anderen-kein-auge-aus/

  • Hallo


    Danke für Deinen Beitrag .


    ich würde auch gern Lachen .


    Wenn es für den gesamten Rallyesport und die Fahrer die sich an Regen halten nicht so unsäglich Peinlich wäre.

  • Aber was will man machen, Recht haben und Recht bekommen, sind nun mal zwei unterschiedliche Dinge.
    Und wenn es keine Beweise gibt (Bilder, Video) dann ist es nun einmal so, im Zweifel für den Angeklagten.
    Auch wenn ich nicht verstehe dass der Aussage des WP Leiters so wenig glauben geschenkt wurde und somit das Urteil zurück gezogen wurde.
    So etwas gibt den Zweiflern wieder recht, die sagen, warum soll ich einen Melde Bogen ausfüllen, passiert doch eh nichts.

    Kommentare geben immer nur meine persönliche Meinung zu Themen wieder.

  • Hat das hohe Gericht sich selbst und die Freigesprochenen also nicht einmal gefragt, wie ein Beifahrer aus einem nicht verunfallten Auto mit Brüchen in einen Strassengraben kommt?


    Gebeamt? Oder trotz Gurt, Käfig und Schalensitz einfach mal in einer Kurve aus einem die technische Abnahme bestandenen Mitsubishi Evo 8 rausgefallen? Also wenn das nicht stinkt.


    Gruss nach Frankfurt, da wundert einen nichts mehr...

  • Du, will jetzt nicht unbedingt die Damen und Herren in Schutz nehmen aber das ist nun mal eine Entscheidung vom Sport Gericht. Heißt, da haben gelernte Anwälte eine Entscheidung getroffen. Und da ist es wohl wie im realen Leben, wer den besseren Anwalt hat, bekommt Recht.
    Da ja ein kleiner Unterschied ist, zwischen Recht haben und Recht bekommen.


    Gruß Sven

    Kommentare geben immer nur meine persönliche Meinung zu Themen wieder.

  • Wir haben damals als erstes Team die Unfallstelle erreicht und natürlich angehalten, der Betroffene lag nicht ansprechbar an der Pipeline weit weg vom mit umgeschlagener Motorhaube stehenden Auto. Nach Absicherung und Hilfe rufen wurde der Hergang des für uns bis dahin unklaren Unfalls erläutert. Mehrfach haben wir mit verschiedenen Vertretern des Veranstalters im Anschluss über den Vorfall gesprochen, unter anderem um eine angemessene Zeit für diese nicht beendete WP zugeordnet zu bekommen. Wie wohl fast jeder Teilnehmer haben wir eine Onboardkamera, welche lief.


    Aber was will man machen wenn es keine Zeugen gibt? Da sind einem natürlich die Hände gebunden!

  • Schade ... um solche Grundwerte (gerade im Sport) wie Fairness, Gleichheit oder Anstand. Von Vorbildfunktion ganz zu Schweigen - verstehe eh nicht warum Berufung, fährt das Team um irgend eine Meisterschaft oder dürfen sonst keine Ämter/Funktionärsposten mehr ausgeübt werden ... Rallyesport ist einfach geil!

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