tome: so hab mir mal die Mühe gemacht, "meinen" gesunden Menschenverstand als normaler Lizenznehmer beim Reglement-Verständnis und -Anwendung zu prüfen und mich schlau gemacht, bevor meiner einer beschämt international nicht mehr starten darf, weil andere Meinung - welche übrigens nicht nur bei int. Fachleuten als richtige Einschätzung gilt und deswegen hier ja wohl auch vertreten werden darf ohne angegangen zu werden - aber egal. Zum Thema ...
- der Rallyeleiter entscheidet nur nach Rallyereglement (Strafen die im Reglement festgelegt sind) - darin enthalten ist auch ein Wertungsverlust, nicht aber Disqualifikation
- die Stewards entscheiden nach Sportgesetzt und Reglement, heißt auch alle im Rallyereglemnt nicht festgelegten Strafen inkl. Disqualifikation
Dazu: das Verspäten an einer ZK ist das Strafmaß im Rallyereglemnt festgelegt, ergo entscheidet der Rallyeleiter. Für das Fahren entgegen der Fahrtrichtung gibt es keine festgelegte Strafe und wird deshalb von den Stewards nach einer Untersuchung (wann darf man entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren) entschieden
- der im Falle "Erzgebirge #39 verwendete Strafenkatalog ist nicht(!) Teil des Rallyereglements, siehe Inhaltsverzeichnis Rallyereglement und damit eigentlich rechtsunwirksam - siehe oben!
kurios: zwischen der Erze und heute (siehe eingebauten Link oben) hat sich das Dokument in nur 72 Std. verändert, sprich scheint präzisiert worden zu sein. Nicht nur wundern, mal drübernachdenken.
Hoffe das reicht als Grundlage für die weitere Debatte. Man kann ja nur lernen - auch meiner einer, der aber schon beruflich gerne recherchiert ... Wichtiger: es ändert nichts an der Tatsache, dass #5 hätte disqualifiziert werden sollen - im Zweifelsfall dann gerne Protest (dass dies in D auch gegen den normalen Menschenverstand funktioniert zeigt, der Fall Reiter).
Warten noch auf Antworten wie die Herren bei anderen Fahrer (gerne Kuhnqvist) entschieden hätten (mit oder ohne Begründung) ...