Gewichtsänderung eintragen?

  • wie lasse ich denn eigentlich ne gewichtsänderung eintragen? muss ich mit dem schrieb von der waage auch zum tüv oder reicht das an der zulassungsstelle? will ein gruppe-g-auto eine klasse drücken, weil das eingetragene gewicht um welten zu niedrig ist.

  • Hallo,


    habe mit meinem Tüver dadrüber mal ein paar takte gewechselt weil ich das auch mal vorhatte....


    Dummerweise geht das eigentlich garnicht, nur ihm rahmen der Fahrzeug ABE!!


    Wenns doch einer macht, dann auf jedenfall nicht legal ;)


    MFG René

    Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!! :D:D

  • Leergewicht ändern ging bei mir ganz einfach:


    - Rallyeauto lt. DMSB-Handbuch "präparieren", also vollgetankt, alle Flüssigkeiten, Reserverad bla bla bla


    - Zum nächsten Entsorgungsbetrieb (wahlweise Kieswerk, Schrotthändler o.ä. mit geeichter Waage) und gegen 5,- Euro in die Kaffeekasse wiegen lassen. Wichtig: Ausdruck mitgeben lassen zur Vorlage und amtl. Kennzeichen auf dem Ausdruck vermerken lassen!!


    - Beim TÜV vorgelegt und der hat mir ohne Murren das gewünschte Leergewicht (das auf dem Ausdruck der Waage) unter Ziffer 33 eingetragen. Kostete dasselbe wie eine "normale" Eintragung.


    - Und wohlgemerkt: KEIN DMSB-Tüv´ler oder Motorsportgeimpfter, sondern ein ganz normaler Wald- und Wiesen-TÜV


    @Querfahrmeister


    Wieso sollte das nicht legal sein, viele Leute lassen doch Ihre Transporter und Geländewagen auch auf- bzw. ablasten wegen Steuer oder Führerscheinklasse. Okay, das hier ist das Leergewicht und nicht das zulässige Gesamtgewicht, aber weshalb sollte es illegal sein??

  • Sorry, steh da gerade etwas auf dem Schlauch.

    Zitat

    weil das eingetragene gewicht um welten zu niedrig ist


    Für wen zu niedrig? für die eigentlich eingestufte LG? Na wenns original eingetragen ist, wäre ja die Einstufung falsch? oder ist da schon mal ein anderes Gewicht eingetragen worden???? oder wie , oder was?????hääääää
    versteh isch grad net.:confused::confused::confused:
    klärt mich mal auf

  • naja, das eingetragene gewicht und das tatsächliche kann sich doch recht ordentlich unterscheiden. erst recht, wenn man nen käfig und nen dicken u-schutz einbaut. aber auch bei serienautos kommt das nicht immer so ganz hin. kommt ja auch auf die ausstattung an.

  • muss nich eigentlich bei nem G das tatsächliche gewicht nach käfigeinbau, etc. eingetragen werden ?


    hatte mal nen 2er escort der G lief, der hatte das tatsächliche eingetragen...


    :)

    MRC DESIGN - Helmlackierungen von Carsten Meurer


    Karting bis F1 seit über 20 Jahren

  • Eine Gewichtserhöhung, die sich durch den Einbau von Sicherheitseinrichtungen bzw. erlaubten Zubehör im Rahmen des Reglements (wie Überrollvorrichtung, Domstrebe, Feuerlöscher, Zusatzinstrumente, Musikanlage, bei Rallyes und Cross-Slalom: Unterschutz) ergibt, ist um max. 100 kg bezogen auf das höchste Fahrzeugleergewicht laut G-Fahrzeugliste statthaft. Die Hinzufügung jeglicher Art von Ballast (auch Ballast in versteckter Form) ist nicht zulässig.


    Vgl. Grp. G, Art. 6 - Klasseneinteilung/Gewicht DMSB HB

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