Wenn die WP nicht gestartet werden kann bzw. abgebrochen werden muss und im Bordbuch eine Umleitungsstrecke für diesen Fall mit neuer Sollzeit vorgesehen ist:
Im Rallyereglement habe ich nichts über solche "Umleitungsfälle" gefunden.
Konkreter Fall: Zur Rallye Baden-Württemberg musste die WP-9 abgebrochen werden, die Teilnehmer wurden über die Alternativroute zur nächsten ZK geleitet - die Sollzeit der Alternativroute fand aber keine Anwendung. Dann: Die WP-13 musste abgebrochen werden, die Teilnehmer wurden über die Alternativroute zur nächsten ZK geschickt - hier fand die Alternativ-Sollzeit Anwendung.
Warum bei gleichen Sachlagen, unterschiedliche Verfahrensweisen?
Wie ist es richtig? Wer kennt sich aus?
Sport frei!