Hallo
habe letzten mal meine ABG der Makrolonscheiben genau durchgelesen und da stand "Die makrolonscheiben dürfen bei KFZ scheiben ersetzen die nicht zur durschsicht des fahrer erforderlich sind " ( so in der art auf jedenfall ) habe dann auch gerade beim TÜV nachgefragt wo ein motorsport kundiger prüfer war und der hat mir dann auch gesagt der tüv würde über diese hinwegsehen da sie ja die wellenline haben und hinter der B-Säule wär das dann kein problem mehr .
also weiß da jemand ob das so stimmt das die nur gedultet werden oder sind die scheiben doch "100%" legal ? also vordere seitenscheibe
werde morgen mal den genauen satz aus dem gutachten rauschreiben
gruß