• Hallo, ich bräuchte Hilfe bei einem Gruppe G Fahrzeug...

    Darf ich mit orangener KFP Plakette die Airbag ausbauen und ohne fahren?

    Ich habe das DMSB-Handbuch Gruppe G Stand 13.12.22 gelesen, aber so wirklich klar ist mir dies immer noch nicht.


    Art. 16 Fahrgastraum

    Die Innenausstattung des Fahrgastraumes und die Instrumentierung sind freigestellt. Jedoch müssen

    Innenausstattung und Instrumentierung – mit Ausnahme von Airbag-Systemen, welche freigestellt sind

    – mindestens der einfachsten serienmäßigen Fahrzeugvariante (siehe Art. 25) entsprechen.


    freigestellt heißt Airbag / Gurtstraffer o.ä. können raus?


    Und dann darf ich ein Gruppe G Fahrzeug ohne Einschränkungen auf der Straße fahren?

  • Grundsätzlich geht es bei der Zulässigkeit innerhalb der DMSB Gruppe G und der Zulässigkeit auf der Straße um zwei verschiedene Dinge. Das Gruppe G Reglement gibt Dir dabei vor, wie dein Fahrzeug zur Teilnahme an einer Veranstaltung (z.B. Rallye) auszusehen hat. Der Satz "mit Ausnahme von Airbag-Systemen, welche freigestellt sind" bedeutet in diesem Fall: Ja, Du darfst mit einem Gruppe G Fahrzeug mit ausgebautem/deaktiviertem Airbag an Veranstaltungen teilnehmen.

    Wie das für den KFP bzw. die Zulässigkeit auf der Straße aussieht, hängt vom Sachverständigen ab, der das ganze irgendwie mit der StVZO vereinbaren muss. Da fehlt mir leider die Erfahrung mit Gruppe G Fahrzeugen mit orangener Plakette. Ich habe bisher zwei Gruppe F Fahrzeuge und ein Gruppe G Fahrzeug (blaue Plakette) über die KFP-Abnahme gebracht. In allen wurden die Airbag-Systeme ausgebaut bzw. deaktiviert. Ob die orangene Plakette hierbei einen Unterschied macht, kann ich leider nicht sagen, hängt aber wie schon gesagt nicht vom DMSB-Reglement ab.


    Am besten ist es einfach den Sachverständigen für KFP-Abnahmen in seiner Umgebung (beim DMSB gibt es da auch online eine Liste) zu fragen und ihn das prüfen zu lassen. Denn leider, so meine Erfahrung, interpretiert das auch jeder Sachverständiger immer etwas anders...

  • Hallo, mit Ausbau der orginalen Gurt und Airbagsysteme, (Gurt deshalb weil höchstwahrscheinlich der 6 Punktgurt nicht an den orginalen Gurtpunkten befestigt wird) folgt zur Abnahme Paragraf 21 und ein Gutachten für Para 70 zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung…. Kannst Du nur umgehen, wenn die Sachen drin bleiben bzw nur orginale bzw. vom Hersteller freigegebene oder EG, ECE „genormte“ Teile verbaut werden…. Die orangene Plakette ist am Ende nur DMSB Schicki Mikki und interessiert im Zweifel keinen Polizisten … denke ich, weiß es jedoch nicht genau da noch keine diesbzgl. Erfahrung

  • Hallo und vielen Dank für die Info

    Jannik Mahl: Die orangene Plakette wäre unsere erste Wahl damit wir ihn ohne Einschränkungen auch außerhalb von Veranstaltungen fahren könnten. Und ja, zwei angefragte Sachverständige, zwei abweichende Aussagen, aber nicht wirklich Klarheit...

    Wobei keiner von deaktivieren gesprochen hat.


    Head: Das mit dem drin bleiben dann so eine Sache. Die lassen sich so schlecht wieder zusammenfalten :)

  • Wer sagt, dass Du das Teil mit orangenem Pickerl ohne Einschränkung im Straßenverkehr nutzen kannst ? Das ist nur ne Plakette von DMSB, und der ist nicht die StVZO… das entscheidet der Sachverständige, und der wird heutzutage leider !!! ohne Airbag und mit einem 6 Punkt Gurt in deine Papieren schreiben, nur für „Motorsport“ Verantaltungen….

  • mit ausgebauten Aibags ohne §70 Sonderausnahmegenehmigung keine Chance das Fahrzeug im Strassenverkehr legal zu bewegen. Airbags sind wie andere Teile (z.B. ABS, Gurte) Bestandteile der Betriebserlaubnis. Ob die Ausnahmegenehmigung ohne KFP erteilt wird hängt vom jeweiligen RP ab. Bei uns in Hessen "hängt noch die "beliebte" Bündelungsbehörde mit drin. Die ist noch soooo viiieeel wichtiger wie der RP, der bei uns in Hessen trotzdem sehr zugänglich uund kooperativ ist. Den §70 gibt es schon , da hat noch niemand von einem "KFP" geträumt. Die Koppelung an den DMSB ist meines Erachtens verfassungswidrig und verstößt gegen EU-Recht!

    Gruß Jörg

  • Kurz noch eine Frage / Hinweis zum Thema Airbags. Um welches Fahrzeug handelt es sich denn und welches Baujahr hat es? Bei einigen älteren Fahrzeugen gab es oftmals Airbags optional. D.h. sie sind nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis des Fahrzeug Grundmodells.

    Gruß Oli

  • Ein Astra OPC1 wäre das Wunschmodell. Mit Werksrecaros fehlen dem schon mal die Seitenairbags. Allerdings gab es den doch nicht ohne Frontairbag

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