Wie lässt man ein Rallyeauto zu?

  • Hi, ich muss für die FH-Schule ein Referat vorbereiten und bin dabei auf das Problem der Eintragung von teilen für den Rallyesport gestoßen worden (Sitze ohne Rückenverstellung, Käfige in Autos mit Airbag, Airbagaustragung bei EU-Zulassung...)
    Und dann ist da noch die Frage, wie kann man z.B. einen Clio R3 oder einen WRC auf die Straße zulassen, da hierfür ja keine Briefe vorhanden sind. Kann mir da jemand weiterhelfen, gibt es dazu Links im internet, bin für alle Infos dankbar. BITTE HELFT MIR!!!!!!


    lecki85@yahoo.de

  • Hm, ich denk die aktuellen WRCs (bei dem R3 weiß ich´s nicht, aber es wird wohl da genauso sein) sind doch im Ausland zugelassen. Ford & Subaru sind meiner Meinung z.B. in GB zugelassen oder haben zumindest deren Kennzeichen an Heck und Front. Dort sind ja auch die Zulassungsbestimmungen nicht so streng (siehe z.B. motorisierte Sofas und ähnliche Konstruktionen)


    http://www.guinnessworldrecord…ekorde-anzeigen.cgi?kat=2

  • ein rallye-auto wird genauso zugelassen, wie ein normales strassen-auto. es muss ja auch der stvo (oder wars stvzo, im prinzip egal) entsprechen. in deutschland sind mehr eintragungen möglich, als die meisten leute glauben. und auch tüv-prüfer wissen nicht alles.
    ein wrc sollte man eigentlich auch normal zulassen können. mit ner ausländischen zulassung ist es meist billiger.

  • toyota hatte doch seine wrc´s in deutschland zugelassen. die gruppe a autos glaube ich auch. mit kölner nummernschildern:


    hab leider kein besseres bild gefunden. und s1600 kann man auf jedenfall auch in deutschland zulassen, warum dann also auch keinen clio r3?

  • Ich könnte mir vorstellen das die neuen Fahrzeuge die orginale Abgasnorm nicht mehr einhalten, die darf sich ja nicht verschlechtern bei umbauten. Desswegen könnte es mit einer Zulassung in Dtl. schlecht aussehen.

  • Also ich hab mich ja schon mit verschiedenen TÜV/Dekra Leuten unterhalten, und das einzige was ich bisher raus gefunden habe, ist das die WRC's von Toyota damals über eine zulassung von Prototypen oder Erprobungwagen zugelassen wurden. Das geht aber laut der neuen EU zulassung nicht mehr, und für jedes Auto müsten dann eigene Untersuchungen gemacht werden. Dann währe aber auch ein Normaler Fahrzeugbrief vorhanden. was hiergegen spricht, ist die Dazache, das in der EU, keine Fahrzeuge ohne Airbag zulassungsberechtigt sind.

  • das mit dem airbag stimmt nicht ganz. es gibt ja auch die möglichkeit auto mit totalschaden aufzubauen und sich dann selber als hersteller zu definieren. als hersteller von kleinserien hat man nämlich einige ausnahmen (airbag, abgasnormen)

  • Zitat

    Original von raki
    Hallo,
    Wallenwein hatte den Oktavia auch in D zugelassen.


    Gruss raki


    Wenn es sich um einen WRC handelt, ist der sicherlich zuvor von Skoda Deutschland als Versuchsfahrzeug oder ähnliches in Deutschland zugelassen gewesen, somit sind die Papiere komplett für eine Straßenzulassung a lá STVO/STVZO.
    Wird dann ja nur auf einen anderen Halter geändert.

  • 1. hat jeder Fahrzeughersteller die Möglichkeit eine (auch EU-weite) Betriebserlaubniss für sein Fahrzeug zu bekommen und dies dann ganz normal auf der Straße zu bewegen. Dies ist auch der Fall wenn neue Modelle rauskommen und als Prototypen getestet werden. Sollen nur einzelne Komponenten getestet werden, geht das auch im Vorgängermodell. Also kann ein WRC, S2000 oder irgendein anderes Rallyefahrzeug ganz normal zugelassen werden wenn es den Zulassungsbestimmungen entspricht. Alle möglichen Anbau- und Umbauteile werden vom Fahrzeughersteller homologiert und somit zum Anbau ans Serienmodell freigegeben. Soweit zu den Fahrzeugherstellern.


    2. hat jede Privatperson die Möglichkeit eine Betriebserlaubniss für ein Fahrzeug zu erlangen (egal um welche Art von Fahrzeug es sich hierbei handelt). Die einzige Voraussetzung hierfür sind gewisse Nachweise wie Materialgutachten, Schweissnahtprüfungen, etc. pp. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Aufbau eines "normalen" Rallyefahrzeuges, muss dieses Fahrzeug die Erfordernisse der Zulassungsbestimmungen (StVZO,...) und des Reglements der jeweiligen Fahrzeugklasse erfüllen (Gruppe A,N,G,H,...). Soweit zu Privatpersonen.


    Der Prüfingenieur, der die Betriebserlaubniss erstellt, birgt allerdings mit seinem Stempel und seiner Unterschrift dafür, dass die Zulassung und das Führen des Fahrzeuges im Straßenverkehr unbedenklich ist. Deswegen sind die Prüfer in der Regel auch vorsichtig, was das erteilen solcher Bescheinigungen betrifft. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sie wirklich sehr viel möglich machen, was sich auch teilweise ein einer StVZO-Grauzone bewegt. Allerdings nur dann, wenn Sie merken dass es sich wirklich um ein Rennfahrzeug handelt und der "Zulassende" verantwortungsvoll damit umgehen kann. Andersrum gesagt - man hat unter den DMSB-Sachverständigen wenig Verständniss für Bastelbuden und Plastikbomber ;) Und ich denke das ist auch gut so.

  • Zitat

    Original von Hadef
    das mit dem airbag stimmt nicht ganz. es gibt ja auch die möglichkeit auto mit totalschaden aufzubauen und sich dann selber als hersteller zu definieren. als hersteller von kleinserien hat man nämlich einige ausnahmen (airbag, abgasnormen)


    Hast du auch erfahrungen mit der Zulassung von Kleinserien, weil das würde mich im speziellen Interesieren, was für so eine Zulassung nötig ist, und was die ungefähr kostet?


    Oder weiß jemand einen Prüfer, der sowas "Öfter"macht, das zulassen von "Speziealfahrzeugen", damit ich vielleicht mal mit dem Kontakt aufnehmen könnte!

  • Sorry,
    aber ich kanns mir nicht verkneifen:


    Was sind den:
    "Speziealfahrzeugen" = Spezialfahrzeuge ?


    oder


    Dazache - Tatsache ?


    Ist nicht böse gemeint, aber ich kann über sowas schmunzeln.


    Mein Chef schreibt Handy auch als "Händi"
    Unser Meister für Radio-Code - Radio-Kot (der Brüller!) :D:D:D



    Wie gesagt, nicht böse gemeint. Jeder verschreibt sich mal.


    So, jetzt aber Back to Topic


    MFG

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