Witziger Zufall welche Email zufällig heute angekommenen ist:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund mehrfacher Nachfrage, möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß Artikel 2.3 in Verbindung mit Artikel 3.1 der DMSB-Bestimmungen für den Kraftfahrzeugpass für Fahrzeuge mit Straßenzulassung (KFP) die Inbetriebnahme der Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur zur Teilnahme an von der FIA, dem DMSB oder seiner Trägervereine genehmigten Veranstaltungen erfolgen darf.
Davon ausgenommen sind Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie An- und Abfahrt zu vorgenannten genehmigten Veranstaltungen. Ein widerrechtlicher Gebrauch des KFP - gemäß den gültigen DMSB-Bestimmungen - kann zum Entzug und der sofortigen Ungültigkeitserklärung des KFP führen. Für weitere Informationen hierzu stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus der Abteilung Technik gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen/ Kind Regards
Technik Automobilsport
Deutscher Motor Sport Bund e.V.
Hahnstrasse 70
D-60528 Frankfurt