Disqualifikation durch Techn.Kommissar

  • Hello!
    Wann darf der techn. Kommissar einem Team die Weiterfahrt untersagen und auf welcher Grundlage?
    Wir hatten den Fall, dass nach einem Ausritt der Querlenker verbogen war und die Felge am Bett auszubrechen drohte. Kommentar des Offiziellen am parc ferme: "So fahrt ihr nicht weiter!"
    Wie oft haben wir im Fernsehen gesehen, dass ein Rallyeauto auch noch auf 3 Rädern die letzte WP absolviert hat um dann noch ins Ziel zu kommen.
    Was ich mir vorstellen könnte: Nach der STVO darfst du ein Auto mit Defekt noch bis in die Werkstatt fahren, aber ist das auf eine Rallye anwendbar?
    Wer kennt sich aus?
    Übrigens: Es könnte hilfreich sein, für Reglement-Fragen eine eigene Abteilung im Forum einzurichten. Ich treffe oft auf Situationen, die automobilrechtlich nicht eindeutig sind.
    Sport frei!

  • Zitat

    Nach der STVO darfst du ein Auto mit Defekt noch bis in die Werkstatt fahren


    Wenn das Auto nicht mehr Verkehrssicher ist darfst Du keinen Meter mehr fahren. 3 Rädrig ist auch endlich in der WM verboten! Wenn der TK der Meinung ist das das Auto nicht mehr Verkehrssicher ist gibst Du die Bordkarte ab und das war es für die Veranstaltung. Finde auch das dieses Richtig ist! Egal wo das steht oder nicht. Das ist reine Vernuftssache!

  • von sich aus darf der tk das gar nicht. das machen die spokos. aber der tk kann empfehlen, dass das auto nicht weiter fahren darf.
    und in dem fall haben alle richtig gehandelt, einfach aus sicherheitsgründen für das team, zuschauer und andere verkehrsteilnehmer

  • Die Weiterfahrt in dem Sinne verbieten, wie du es beschrieben hast, darf der TK eigentlich nicht, weil dies einem "Wertungsausschluss" gleich käme und den dürfen laut RR1.14 nur die Spokos verhängen, was wiederum auch auf Grund einer Meldung der TK´s möglich wäre.
    Aber:
    Der/Die TK(´s) können eine Reparatur im "parc ferme" anordnen/zulassen, wenn sie das Fahrzeug für nicht verkerhrssicher halten(RR20.2.1). Für die Dauer der Reparatur und für das Überschreiten der Startzeit bekommst du natürlich Strafzeit(10sec/min). Wobei dann bei letzterem eh nach 15min Überschreitung Schicht im Schacht ist. Also können sie dich indirekt aus der Wertung nehmen. Allerdings ist im RR nur der Fall parc ferme genau beschrieben.
    Würde der Schaden draußen auf der Strecke gesichtet werden, wären meiner Meinung nach wieder die Spoko´s zuständig(RR 15.1.8 ).


    Aber mal davon ab, mit einem krummen Querlenker weiterfahren...ok...solange das Auto noch beherschbar ist, den Schaden könnte man ja auch noch mit diversen Hinkelsteinen o.ä. minimieren, aber was bringts, außer schei... Zeiten und nem ruinierten Reifen.
    Bei einer gebrochenen Felge allerdings sollte man doch so viel Verstand haben und "sofort" aufhören.

  • Hello!
    Danke für die Statements. Das war natürlich sportrechtlich nicht ganz sauber ausgedrückt. Der TK hatte uns höflich, aber bestimmt darauf hin gewiesen, dass wir so nicht weiterfahren sollten.
    Carbon's Einschätzung hätte wohl gegriffen, wenn wir uns widersetzt hätten: Also Meldung TK an Spoko, der dann mit der Begründung Sicherheitsbedenken die Disqualifikation verhängt hätte. Der hätte den Starter informiert und der hätte das Auto nicht starten lassen dürfen. Also, mal zu Ende gedacht, das wäre wohl auch mit der "Brechstange" nicht gegangen.
    Ich wollte das blos mal geklärt haben. Es gibt ja manchmal Rallies, da muss man unbedingt ins Ziel kommen.
    Ist jemand so ein Fall schon mal zu Ohren gekommen, wo zumindest der Zustand des Auto's strittig war?
    Sport frei!

  • Wir haben 2005 in Ebern auf der Schotterrallye unseren Auspuff verloren (am hosenrohr abgeschoben worden nur)
    Im Regrouping wurden wir dann von den TKs darauf aufmerksam gemacht das wir so nicht weiter fahren dürften, dürften aber versuchen zu reparieren (unter einhandlung einer Zeitstrafe)
    Da es aber nach 15 min immer noch nicht in sicht war das wir das wieder hin bekommen, haben wir aufgegeben


    MFG Rene

    Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!! :D:D

  • Wir haben vor langer langer Zeit mal die C-Säule an einem Baum ramponiert, die GFK Heckklappe und das linke Rücklicht gingen auch dabei flöten.
    Der Treffer war hinter der HA also Fahrtechnisch keine Beeinträchtigung.
    In der Zwangspause wollten wir dann vom Zugfahrzeug die Rücklichtbirnchen umbauen und eine Plane als Heckklappenersatz hatten wir auch schon besorgt.
    Die Spokos haben dann aber ohne Begründung und ohne uns die Möglichkeit der Reparatur zu geben die Weiterfahrt verweigert. "Ihr fahrt nicht weiter..."
    Problem war wahrscheinlich, dass die Gurte am Gurtloch an der C-Säule
    (Golf 1) festgeschraubt waren. Das können wir mangels Begründung aber nur vermuten.

  • Rallye Reglement sagt alles dazu.
    Natürlich muss der TK, wenn er nach einem Ausritt feststellt, dass die Sicherheit des Fahrzeuges im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet ist, die Weiterfahrt untersagen bzw. auf Reparatur pochen. Der Weg wäre: Meldung an Ryl-Leiter und der entscheidet.
    Stellt der TK das nach einer WP fest, muss er das Team darauf hinweisen und ggfls. auch die Weiterfahrt verbieten (nachdem er die Anweisung vom RyL. bekommen hat. Stellt Euch vor, es passiert danach auf der Transportetappe im öffentl. Str.-Verkehr etwas und dann heißt es: Der TK hat das doch gesehen und nichts gesagt.




    20.2 Reparaturen im Parc fermé
    20.2.1 Halten die Technischen Kommissare den technischen Zustand eines Fahrzeug für derart schlecht, dass die Sicherheit für den normalen Straßenverkehr beeinträchtigt ist, muss dieses Fahrzeug in Gegenwart eines Technischen Kommissars repariert werden.


    20.2.2 Die für erforderliche Reparaturen benötigten Minuten werden als Verspätung gewertet, die pro Minute mit 10 Sekunden bestraft wird. Wenn diese Reparatur zu einer Verspätung gegenüber der ursprünglich
    vorgesehenen Startzeit führt, erhält das Team eine neue Startzeit.


    20.2.3 Ausnahmsweise darf ein Team unter Aufsicht eines zuständigen Sportwarts oder Technischen Kommissars während eines Aufenthaltes in einem Parc fermé, am Start, in einer Sammelkontrolle oder am Ende eines Tages eine neue Scheibe/neue Scheiben einbauen, wobei die Hilfe von bis zu drei Personen zulässig ist.


    20.2.4 Falls es notwendig ist, Teile der Karosserie und/ oder der Überrollvorrichtung zu bearbeiten, um die Scheibe/n zu ersetzen, so treten die Bestimmungen des Artikel 20.2.2 in Kraft.


    20.2.5 Diese Reparaturen müssen vor der Startzeit vollständig abgeschlossen sein; andernfalls erfolgt eine Bestrafung gemäß Artikel 20.2.2.

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