Bilderrechte Bildrechte copyright etc.

  • Hallo,
    habe soeben eine Nachricht von einem Fotographen erhalten:


    "Hallo.

    Wenn Sie schon ein Bild von uns in Ihrer Homepage veröffentlichen, dann bitte auch mal vorher fragen. Das ist das Mindeste. Da dies nicht getan wurde, bitte ich Sie, dieses Bild zu entfernen. Auch wenn Bilder beim Rallye Magazin gezeigt werden, heißt das noch lange nicht das man das Bild frei nutzen kann.


    MfG xxx"


    Natürlich habe ich umgehend das Bild mit samt der Quellenangabe und Verlinkung auf die Rechteinhaber-Homepage entfernt.


    Meine Frage besteht darin, ob ich jeden Fotograpfen einzeln anschreiben muß, wenn er ein Bild im Rallyemag veröffentlicht und mit Wasserzeichen versehen hat, damit ich dieses samt Quellenangabe auf der Teamseite veröffentlichen darf?
    Das Bild wurde lediglich in der Größe der HP angepasst (Auflösung und Abmaße werden automatisch heruntergeschraubt).


    Wenn ich falscher Annahmen gegangen bin und ich bereits Bilder auf R3-voll.de mit Quellenangabe veröffenlicht habe, von welche ich keine ausdrückliche Erlaubnis der Rechteinhaber erhalten habe, entschuldige ich mich natürlich und bitte, dass die Rechteinhaber mir unverzüglich mitzuteilen, wenn diese Inhalte entfernt werden sollen.


    Normalerweise trete ich mit den Fotographen in Kontakt.


    Bitte um sachliche und fundierte Antworten.


    Danke Fred

  • Zitat

    Meine Frage besteht darin, ob ich jeden Fotograpfen einzeln anschreiben muß, wenn er ein Bild im Rallyemag veröffentlicht und mit Wasserzeichen versehen hat, damit ich dieses samt Quellenangabe auf der Teamseite veröffentlichen darf?


    jedes bild unterliegt dem urheberrecht.
    damit muss man jeden einzelnen fotografen fragen.
    der fotograf möchte schon selbst bestimmen, wo und unter welchen umständen seine bilder veröffentlicht werden.
    das kann sogar richtig teuer werden.
    im grunde genommen, kannst du auf deiner website mit einem guten foto für dich werben, vielleicht sogar sponsoren gewinnen und somit auch mit diesem foto geld verdienen.

  • Fred


    man man man, das sollte man aber echt wissen, das ist wie mit Eigentum, das darf man auch nicht einfach mitnehmen denn dann ist es klauen oder stehlen.
    Genauso ist es hier auch mit den bildern.
    Einfach nur Bilder mit Quellenangabe und Besitzerkennung zu veröffentlichen reicht auch nicht aus.
    Du brauchst immer das Einverständnis des Bildbesitzers um seine bilder zu veröffentlichen.
    Eigentlich ist es ja noch viel schlimmer, stell dir mal folgendes Szenario vor.
    Du stehst unterhalb der Naturtribüne auf der Wp Panzerplatte drehst dich zu den Zuschauern und machst von denen ein Bild mit einem Weitwinkel, alle Personen die da auf dem Bild sind hast du normalerweise erst vorher zu fragen ob du sie fotografieren darfst.
    Das nennt sich "Recht am eigenen Bild"
    Ausnahmen gelten hier nur bei Bildern die eindeutig zu Kunst zählen oder Landschaftsmotive bei denen Personen zufällig abgelichtet wurden.


    Les dir doch einfach mal fogende Links durch, dann bist du ausreichend informiert.


    http://www.it-recht-kanzlei.de/bilderklau-im-internet.html


    http://anwalt-im-netz.de/urheb…echt-am-eigenen-bild.html


    Ist viel zu lesen aber lohnt sich denn dann machst du den Fehler nicht mehr.


    Gruß Denny Rausch

  • Das ist doch das Mindeste,das man fragt. Ist ja auch kein Problem,bis dato hat bei uns jeder Fotograf sein okay gegeben.:)
    Fragen kostet NICHTS!!!!!!!

  • Am besten gleich im forum eine umfassende Anfrage starten, wenn du auf der Suche nach Bildern/Videos bist.


    z.B.


    Hallo.
    Ich bin auf der Suche nach Bild-u. Videomaterial vom Auto... mit der Startnummer... und dem Kennzeichen...für unsere Team-Homepage....



    Hab das jetzt nur mal schnell aus einem anderen Thread kopiert... aber wenn jemand nicht möchte, dass du seine Bilder auf der Seite zeigst, dann wird er es dir sicherlich sagen.

  • Fred



    Eigentlich ist es ja noch viel schlimmer, stell dir mal folgendes Szenario vor.
    Du stehst unterhalb der Naturtribüne auf der Wp Panzerplatte drehst dich zu den Zuschauern und machst von denen ein Bild mit einem Weitwinkel, alle Personen die da auf dem Bild sind hast du normalerweise erst vorher zu fragen ob du sie fotografieren darfst.
    Das nennt sich "Recht am eigenen Bild"
    Ausnahmen gelten hier nur bei Bildern die eindeutig zu Kunst zählen oder Landschaftsmotive bei denen Personen zufällig abgelichtet wurden.


    Letztens war ich auf einem Markt, ein Fotograf hielt wohl in die Menge, im Vordergrund waren ein Kumpel, meine Freundin und ich gut zu erkennen. Kann ich jetzt etwa theoretisch die Zeitung verklagen?


    Ich denke da gibt es noch einen passus von wegen öffentliche Veranstaltungen, oder nicht?

    Game-Experte

  • Letztens war ich auf einem Markt, ein Fotograf hielt wohl in die Menge, im Vordergrund waren ein Kumpel, meine Freundin und ich gut zu erkennen. Kann ich jetzt etwa theoretisch die Zeitung verklagen?


    Ich denke da gibt es noch einen passus von wegen öffentliche Veranstaltungen, oder nicht?



    Da muss mann aber auch wieder unterscheiden... So einfach ist das leider nicht zu klären.. Wenn mann bewusst in der Öffentlichkeit jemanden Fotografiert und er eindeutig zu erkennen ist, liegt die Rechtslage wieder anders.. Da kann mann verlangen das es gelöscht wird vom Fotograf..


    Befindet mann sich auf einer Rallye zum Beispiel und Lichtet ein Auto ab und Leute stehen im Hintergrund und sind auf dem Bild zu erkennen, befinden sich die jenigen bei einer Öffentlichen Veranstaltung.. Aber sie haben noch immer das Recht auf Löschung bzw unkenntlich Machung im Bild..


    Die Lage bei so etwas ist so verzwickt, da blicken selbst manche Rechtanwälte nicht durch.. Da es in Deutschland ja kein Copyright in dem Sinne gibt, sondern halt nur das Uhrheber Recht...



    Trotzdem muss der Fotograf egal ob bild mit Wasserzeichen oder sonst etwas, gefragt werden wenn mann seine Bilder Veröffentlichen möchte..


    mfg

  • Ich denke da gibt es noch einen passus von wegen öffentliche Veranstaltungen, oder nicht?


    Ja, den gibt es. Hier mal das Zitat aus dem Gesetzestext:
    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:


    1.
    Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2.
    Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3.
    Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4.
    Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.


    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

  • Es ist in der Tat ein wenig verwirrend was man da alles beachten soll.
    Wir sind halt ein Staat der Regeln und Gesetze.
    Ich denke wenn man einen Bildbesitzer schön brav fragt hat er grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden.
    Wenn man es aber nicht tut muss man sich nicht wundern wenn man auf den Schlips getreten bekommt.


    Rallyefreak


    wenn du da einen Sinn siehst die Zeitung zu verklagen kannste du das theoretisch auch tun, aber jeder Anwalt würde dir hier warscheinlich vorschlagen erst einmal die Löschung des Bildes zu verlangen.
    Man sollte hier auch einfach nur mal nach der Situation unterscheiden, ist die Situation anrüchig oder für dich peinlich.
    Hat ja schon genug Personen bekommen die wegen einer Bilderveröffentlichung Probleme bekommen haben.
    Ich denk da nur mal an Studi Vz, Facebook und Co.

  • Hallo.


    Bin eben bis dato davon ausgegangen, wenn ein Fotograph Bilder auf einer Plattform wie das Mag veröffentlicht, dass er auch einer Vervielfältigung zustimmt, wenn weiterhin er als Rechteinhaber benannt wird. Natürlich habe ich niemals Bilder von den Seiten der Fotographen ohne deren Einwilligung gezogen und dann auf der eigenen Seite veröffentlicht.


    Die Einwilligung erfolgt normalerweise auf der Veranstaltung mündlich oder per Mail.


    Nicht das ich es vorhabe, aber wie schaut es mit einer reinen Verlinkung aus?


    danke Fred

  • Weitere Frage:


    Was ist,wenn ich ein Bild aus dem Netz ziehe und es bearbeite? ist es erlaubt solche Kolagen auf seiner Seite zu veröffentlichen? Wer ist dann der Rechteinhaber?


    danke

  • 3.


    Füge auf youtube gerne einige Clips (eigene und fremde) zu Playlisten zusammen und verlinke diese Liste auf die Homepage. Muß ich auch in diesem Fall jeden um Erlaubnis fragen?


    danke

  • hier fred ich hab da was für dich


    http://www.gidf.de


    so viele fragen kann ich auch nicht beantworten......:D


    google doch einfach mal ein paar stichwörter und les nach.


    Ist nicht böse gemeint aber die Anzahl deiner Fragen nimmt einfach Überhand.

  • Weitere Frage:


    Was ist,wenn ich ein Bild aus dem Netz ziehe und es bearbeite? ist es erlaubt solche Kolagen auf seiner Seite zu veröffentlichen? Wer ist dann der Rechteinhaber?


    danke


    Natürlich bleibt in dem Falle immer der Fotograf der Echteinhaber, auch da musst du jeden Fragen, ob du das mit seinem Bild machen darfst, wenn du es denn später veröffentlichen willst.

    Game-Experte


  • Das Selbe Problem wie vorher... Ohne Zustimmung des Fotografen kein Recht einfach zu verlinken..


    Zitat

    Weitere Frage:


    Was ist,wenn ich ein Bild aus dem Netz ziehe und es bearbeite? ist es erlaubt solche Kolagen auf seiner Seite zu veröffentlichen? Wer ist dann der Rechteinhaber?


    danke


    Das wäre ja dann erst Recht ein Diebstahl und vorallem machst du dich damit Extra Strafbar wenn du etwas, was nicht Dir gehört bearbeitest um es dann unter egal welchen Namen wieder hochladen tust.. Damit benutzt du die Arbeit anderer für deine Zwecke ohne Zustimmung...


    Anders wäre es der Fall wenn der Rechte Inhaber des Bildes darunter schreibst bzw erlaubt, das dieses Bild verwendet bzw bearbeitet werden darf..


    Zitat

    3.


    Füge auf youtube gerne einige Clips (eigene und fremde) zu Playlisten zusammen und verlinke diese Liste auf die Homepage. Muß ich auch in diesem Fall jeden um Erlaubnis fragen?


    danke



    Ja auch dafür benötigst du eine Erlaubnis des Rechte Inhabers bzw des Fotografen des Bildes oder des Filmers der Szenen bei Video Clips..



    mfg Mark

  • Hallo.


    Bin eben bis dato davon ausgegangen, wenn ein Fotograph Bilder auf einer Plattform wie das Mag veröffentlicht, dass er auch einer Vervielfältigung zustimmt, wenn weiterhin er als Rechteinhaber benannt wird.


    HAHAHA der war echt gut. Nee hast mir grad echt den Tag gerettet...
    Selten so gelacht in letzter Zeit.

  • Weitere Frage:


    Was ist,wenn ich ein Bild aus dem Netz ziehe und es bearbeite? ist es erlaubt solche Kolagen auf seiner Seite zu veröffentlichen? Wer ist dann der Rechteinhaber?


    danke


    NEIN auch dann nicht! Wieso muss man sich denn eigentlich immer an fremden Eigentum zu schaffen machen???

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