Hallo,
Ich hab eine kurze Frage und zwar in Bezug auf das Rallyereglement 2011:
Art.9.5.3.: "Die Ausschreibung muss mindestens 3 Wochen vor Nennungsschluss veröffentlicht werden".
Eine Ausnahme hierzu kann ich im Sonderteil V2 für Rallye200 nicht finden - lediglich dass die Ausschreibung erst 4 Wochen vor Veranstaltung bei der jeweiligen Sportabteilung zur Genehmigung vorliegen muss.
Art.17.2. unter V2 "für Rallye200":
Der Nennungsschluss darf nicht später als 4 Tage vor der Rallye liegen.
Das würde für mich heißen dass die Ausschreibung mindestens 3 Wochen + 4 Tage vor Veranstaltungsdatum veröffentlicht sein muss??!!??
Stimmt das? Überseh ich was?!
Grüße Franz.