Fragen zu Grp. A/KitCar in der Gruppe CTC

  • Ich brauche mal ein paar Infos von Reglementsexperten. Ich möchte ein Fahrzeug für die Gruppe CTC fertig machen für das es auch eine KitCar Variante gab. Muss ich wenn ich was von den KitCar teilen verbaue "alles" umbauen oder kann ich nur Einzelteile des KitCar Nachtrags verbauen? Beispiel: Vom Golf III oder Seat Ibiza gab es Grp. A und KitCar Varianten. Die Grp. A Autos hatten H-Schaltung und die KitCars sequentielle Getriebe. Kann ich jetzt"nur" das sequentielle Getriebe verbauen, den Rest aber nach Grp. A belassen, d.h. keine Verbreiterungen, keine Einzeldrossel usw. Das Auto wäre also eine Mischung aus Grp. A und KitCar. Ist sowas in der CTC startberechtigt?

  • soweit ich das in erinnerung habe war die golf 3 kit car homologation die einzigste bei der man einzelne baugruppen der varinaten verwenden durfte, dh, man konnte zb. nur motor oder getriebe einzeln fahren, rest gr a lassen. ( wobei dann auch wirklich die homologierten teile verbaut sein müssen, wie das Gemini Getriebe oder die Einzeldrosselklappen von VWM, und nicht irgendwelche die günstig im umlauf sind).bei den nachfolgenden homologationen anderer hersteller (auch Golf 4 ) musste man den vollen umfang der Kit car variante verbaut haben.
    und meiner interpetation des ctc reglements nach ist der golf 3 sowohl als a als auch als a kitcar zugelassen, wobei, wenn eine kit car variante verbaut ist, das auto unter kit car laufen muss.
    aber, wenns falsch ist korrigier mich bitte jemand.


    regards

  • Das CTC-Reglement lässt es offensichtlich "ohne Ausnahme" zu.
    Das aktuelle Reglement (Anh.J) für bestimmte Teile auch, nur für S1600 gilt die gesamte Verbauung des VK-Nachtrags.


    Du müsstest dir den Anh.J von 2003 bzw. von deinem Homolog.Jahr besorgen.


    Dann wäre halt die Frage, wenn der alte Anh.J oder deine Homologation für bestimmte Bauteile oder Baugruppen verlangt, diese komplett zu verbauen... aber das CTC Reglement erlaubt die einzelne Verbauung von "allen" homologierten Teilen...?


    Was gilt nun?


    Hat man dann schon ein "Kit-Car", wenn man z.B. nur eine Dachklappe oder Heckflügel des VK-Nachtrags verbaut und muss dann in der Div.12 starten???

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