Brauche ich einen KFP im Retro Rallye zu fahren?

  • Hallo ,

    Wir haben einen Opel Corsa B Gsi Bj. 96 und sind bisher Retro Rellye gefahren.

    Nun haben wir eine scharfe Nockenwelle eingebaut,den Zylinderkopf bearbeitet,vorne und hinten Macrolonscheiben eingebaut.

    Das KFZ hat ca.144PS ,Serie sind es wohl 109 PS.

    Meine Frage: Brauchen wir jetzt einen KFP?

    Wenn ja,nach welcher Gruppe? F? G? und was muss man dafür tun,wir möchten weiterhin nur Retro damit fahren.

    Danke schon mal im voraus

  • Bei der Retro brauchst du keinen KFP.

    Alles was eingetragen ist sollte auch die Abnahme bestehen...

    Du könntest sogar mit einem c20xe Umbau bei den Retros an den Start gehen sofern alles eingetragen ist.

  • Hat da jemand eine Idee wie man das wieder hinbekommen kann ohne den Zylinderkopf wieder ausbauen zu müssen?

    Die vorderen Scheiben würde ich dann schweren Herzens wieder zurück bauen und die Glasscheiben rein machen,die hinteren können ja bleiben,weil ich die ja eingetragen bekomme.

    Bleibt nur noch das Abgas


    Jemand eine Ideee?

    Nächste Rallye bereits in vier Wochen ;(

  • Schon einmal mit dem aktuellen Setup einen Abgastest durchführen lassen?

    Weil bei meinem Auto ist mit scharfer Nockenwelle und Kopfbearbeitung der Abgastest nach EURO4 problemlos noch möglich.

    Und bei einem 96er Corsa sollte das ja durch die niedrigere EURO-Norm sogar noch unproblematischer sein.

  • Asu ist ja auch eine frage der Abstimmung.

    Mein c14se im Slalom Auto hat die Asu mit 102 PS (serie 82) noch locker geschafft.

    Auch der erste m44 war mit 175 PS (Serie 140) noch locker asu fähig.


    Der c16xe hat ja eine vollelektronische Einspritzung mit klopfsensoren.


    Wenn die Abstimmung vernünftig gemacht ist, sehe ich für die Euro 2 garkein Problem.

    Voraussetzung ist natürlich ein vernünftiger Kat

  • Hallo,
    brauchen tust Du den KFP nicht für die Retro-Rallye. Aber wie Du selbst schon mitbekommen hast, wird es mit Eintragungen schwer. Manch ein TK schaut da auch nicht so genau hin. Bezüglich deiner Makrolonfrontscheibe ist §40 Stvzo interessant. Ob das dann mit einer §21 Eintragung funktionieren wird, wage ich zu bezweifeln. Denn nach meinem Wissen wird damit nur das eingetragen, was grundsätzlich möglich wäre. Da aber die Makrolonfrontscheibe grundsätzlich gar nicht möglich ist (technische Vorschriften werden nicht erfüllt), wird es wahrscheinlich auf §70 stvzo hinauslaufen, was viel Rennerei und Geld bedeuten kann. Oder aber du baust zurück.

  • @KO

    Ich habe mich falsch ausgedrückt

    Mit Makrolonscheibe vorne meinte ich die Seitenscheiben vorne rechts und links

    Mit Makrolonscheiben hinten,waren die Seitenscheiben hinten rechts und links gemeint

  • @KO

    Ich habe mich falsch ausgedrückt

    Mit Makrolonscheibe vorne meinte ich die Seitenscheiben vorne rechts und links

    Mit Makrolonscheiben hinten,waren die Seitenscheiben hinten rechts und links gemeint

    Ok. Alles klar. Das Grundproblem mit dem Widerspruch zum §40 bleibt bestehen, da die Seitenscheiben für die Verkehrsbeobachtung direkt relevant sind.


    VG
    Pascal

  • Vor dem KFP war es (bei uns) problemlos möglich, vordere Seitenscheiben aus PC eingetragen zu bekommen...entsprechender Stempel und Papiere (Bauartgenehmigung) vorausgesetzt. Mit KFP (wenn es in entsprechender Gruppe zulässig ist) sollte es eigentlich auch gehen.

  • Vor dem KFP war es (bei uns) problemlos möglich, vordere Seitenscheiben aus PC eingetragen zu bekommen...entsprechender Stempel und Papiere (Bauartgenehmigung) vorausgesetzt. Mit KFP (wenn es in entsprechender Gruppe zulässig ist) sollte es eigentlich auch gehen.

    Vielen Dank für deine Antwort,ich lass euch wissen wie es letztendlich ausgegangen ist. ?(

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