Hilfe!!! Rallyefahrzeug!!!

  • Zitat

    Original von Joachim S
    @ Mugel,
    wenn du das Auto trotzdem behalten willst (oder musst), fahre doch erstmal einfach in der H, da darf das mit der Einzeldrossel so sein. Musst evtl. nur Scheibenfolien nachrüsten.


    wenn teile kein gutachten/keine abe haben und auch nicht eingetragen sind, bringt das auch in der H nicht viel...

  • Ich habe ja schon viele Spinner kennengelernt, aber "gustl und Koch Jo" sind mit Abstand die Größten. Um so viel Blödsinn zu schreiben, muß man schon ganz schön daneben sein. Sünde solche Spinner hier im Forum zu haben.

  • ich kenne weder käufer noch verkäufer, aber ich denke auch dass es da nix zu diskutieren gibt. das auto wurde (vermutlich) gekauft, wie gesehen. die drossel steht sogar in der anzeige drin. es ist natürlich ärgerlich, wenn man gutgläubig etwas kauft und es stellt sich als etwas anderes heraus. aber nur weil bestimmte teile nicht einegtragen sind, würde ich hier jetzt keinen aufstand machen. zum anständigen tüv fahren, eintragen lassen und gut, oder eben umbauen.

  • Zitat

    Original von wacholderblatt


    Nein um den Herrn den du meinst geht es nicht, der Name in der Anzeige stimmt schon, auch der Ort stimmt. Der Herr ist hier in der Region einschlägig bekannt.


    Ich meinte übrigens ursprünglich den Herrn mit einem blau/weissen bzw. neuerdings eher weiss/blauen Ford, nicht den Herrn der ein paar Rallyes lang einen silbernen Peugeot fuhr und heute wieder einen weiss/blauen Skoda fährt.


    Grüsse,


    Sergio

  • Zitat


    Ich meinte übrigens ursprünglich den Herrn mit einem blau/weissen bzw. neuerdings eher weiss/blauen Ford, nicht den Herrn der ein paar Rallyes lang einen silbernen Peugeot fuhr und heute wieder einen weiss/blauen Skoda fährt.


    Grüsse,


    Sergio


    In dem Fall geht es um keinen von beiden! Der Name in der damaligen Anzeige stimmt schon!

  • Zitat

    Original von wacholderblatt


    In dem Fall geht es um keinen von beiden! Der Name in der damaligen Anzeige stimmt schon!


    Jaja, ich hab's verstanden. Wurde nur gestern im Vogelsberg darauf angesprochen, daher wollte ich nochmal klarstellen, dass ich nie den Herrn mit dem Skoda meinte.


    Grüsse,


    Sergio

  • Nein, es geht um den Herrn der in Mosbach seine Werkstatt hat und in Wutha-Farnroda wohnt.


    Klar könnte ich in der Gruppe H mit Einzeldrosselklappen fahren das habe ich jetzt schon verstanden, aber da die Einzeldrosselklappen keinen Hersteller haben also es deshalb auch kein ABE oder Gutachten gibt darf ich in keiner Gruppe fahren noch nicht mal auf der Straße.


    Die Anlage ist ein Eigenbau deshalb bekommt man sie auch nicht eingetragen.


    So, und wie hat jetzt der Clio so TÜV und AU bekommen können?


    Gruß


    Gina

  • @gina: wie einige schon geschrieben haben: tüv bekommt, man bei einem rennwagen fast nie, ohne den tüv-prüfer SEHR GUT zu kennen; außerdem gibt es recht wenig einzeldrosselklappen-sätze, die ein gutachten, geschweige denn eine abe besitzen; abgesehen davon gibt es sicher einige rallye-fahrzeuge in der deutschen rallye-szene, bei denen auch nicht alles eingetragen ist, oder wie erklärst du dir, dass jeder zweite wagen fast so laut ist wie ein kampfjet (übertrieben ausgedrückt)


    ich würde dir einfach raten: fahr mit dem clio zu einem dmsb-sachverständigen, lass dich von dem ein wenig beraten, welche klasse mit den einfachsten mitteln für dich zu erreichen ist -> wird vermutlich gruppe h werden, oder du nimmst die hilfe einiger forums-teilnehmer an und rüstest mit deren unterstützung auf f-2005 "zurück"

  • Hab ich schon verstanden Wacholderblatt,doch sind die methoden doch denk ich mal gleich bei den Herren,wie man hier ja öfter liest,sicher sollte man sich die Fahrzeuge sehr genau anschauen,doch denken ja viele bei man bei solch relativ bekannten herren ein Auto kaufen kann.Lieber zu 5 hin fahren, 10 Augen sehen einfach mehr.Ich würd den herren einfach jeden 2.Tag anrufen und ihm mitteilen,das etwas defekt ist am Fahrzeug,da er ja anscheinend eine Werkstatt betreibt,muß r dir ja eine Gewährleistung mind.1 Jahr geben.

  • @Seppl: muss er nicht!!! er hat das fahrzeug unter angabe seiner privaten anschrift verkauft -> also privatverkauf ohne garantie oder jegliche gewährleistung!!! somit gekauft wie gesehen!!!

  • Er hat mir zwar das Auto im Kaufvertrag unter seiner Privatadresse verkauft aber der Kaufvertrag ist ein Händlerkaufvertrag und er hatte das Auto nicht auf sich zugelassen gehabt.
    So hätte er das Auto über die Werkstatt als Händler offiziel verkaufen können, aber als Privat nicht.
    Da hätte das Auto mindestens mal einen Tag auf den Herrn zugelssen sein müssen.
    Ansonsten ist das Steuerhinterziehung.
    So wurde mir das von einem Freund mittgeteilt der Anwalt ist.
    Da hat der Herr wohl dieses mal einen Fehler gemacht.

  • Wenn ein Artikel eine angegebene und wichtige Eigenschaft nicht erfüllt obwohl diese zugesichert wurde nennt man das dann nicht "arglistige Täuschung" oder so und ist dann der Kaufvertrag nicht ungültig egal ob privat oder geschäfltlich?


    Ist halt die Frage wenn F2005 und einsatzbereit nicht im Kaufvetrag steht aber vorher in dem/den Inserat/en so angeboten wurde ob man sich dann darauf berufen kann.

  • Du kannst den Vertrag auf jeden Fall anfechten.
    Selbst wenn man arglistige Täuschung nicht nachweisen kann, hast du dich ja in relevanten Eigenschaften des Fahrzeuges getäuscht, damit kannst du den Vertrag anfechten. Dann kriegst du dein Geld zurück und er sein tolles "Rallye-Auto".
    Wenn du willst, suche ich dir da morgen mal die nötigen Paragraphen für raus, dass du da nicht aus der leeren Hand heraus argumentieren mußt.

  • Je nachdem wie du vorgehen willst, kannst du dich entweder auf §123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder auf §119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums berufen.
    Eins von beidem dürfte vor Gericht auf jeden Fall funktionieren.
    Und das dieser saubere Verkäufer nicht bereit ist, auf deine Sachen einzugehen, zeigt ja offensichtlich, dass er sich der Unrechtmäßigkeit seines Handelns voll bewusst ist.
    Also, hol dir einen Anwalt und hol dir dein Recht.
    Wenn du gewinnst, muß die Gegenseite schließlich auch deine Anwaltsgebühren übernehmen. Wahrscheinlich wird ihm davon die Lust auf weitere halbseidene Verkäufe vergehen, das bleibt jedenfalls zu hoffen.


    Die "gekauft wie gesehen"-Klausel, mit der Sergio hier argumentiert, gilt für die sonst anfallende Händlergewährleistung im Falle von auftretenden Schäden beim Gebrauch und hat rein gar nichts mit den Vertragsmängeln zutun.
    Und das er schreibt, der Anwalt würde einen abzocken, in dem er Briefe schreibt ist natürlich auch totaler Unsinn, da
    der Anwalt nach der Streitsumme bezahlt wird und nicht nach Briefe schreiben.


    Ich hoffe, ich konnte helfen.
    P.S. Ich kann natürlich keinen Anwalt ersetzen.

  • Darum schreibe ich ja, dass ich einen Anwalt nicht ersetzen kann. Ich sage nur, wie ich die Sache sehe, und das ich mir einen Anwalt nehmen würde.

  • Zitat

    Original von Opioid
    Und das er schreibt, der Anwalt würde einen abzocken, in dem er Briefe schreibt ist natürlich auch totaler Unsinn, da
    der Anwalt nach der Streitsumme bezahlt wird und nicht nach Briefe schreiben.


    Aha :D


    In der Regel wird zunächst eine aussergerichtliche Einigung angepeilt, da schreibt ein Anwalt "nur" Briefe - was denn sonst? Zwei, drei kurze Briefe und ein Anwalt kann die volle Gebühr gemäss BRAGO entsprechend dem Streitwert abrechnen - das sind in diesem Fall ca. 350,00 Euro inkl. Auslagen und MwSt.


    Ob er die vorhergehende Beratung gesondert abrechnet oder nicht, steht ihm quasi frei. Dafür kann aber maximal der halbe Satz abgerechnet werden - also ca. 175,00 Euro.


    Wenn dann keine Einigung in Sicht ist, wird je nach Aussicht auf Erfolg geklagt, dafür fallen selbstverständlich weitere Kosten an. Mindestens Prozess- und Verhandlungsgebühr, sofern es zu einer richtigen Verhandlung mit Zeugenanhörung (z.B. Gutachter - der notwendig sein wird, da sich wohl kein Richter ins Reglement einlesen wollen wird und wohl auch kaum über das technische Verständnis verfügt) kommt, auch noch die Beweisgebühr. Und jeweils ist der volle Satz fällig, im schlimmsten Fall also 3x 350,00 Euro.


    Macht dann so 1575,00 Euro. Nicht zu vergessen de Kosten für den Gutachter. Da kann ich nur viel Erfolg wünschen. Und wenn mir jetzt Jemand mit Rechtsschutzversicherung kommt, der sollte mal die Vertragsbedingungen lesen ;)


    Zitat

    Original von Opioid
    Ich kann natürlich keinen Anwalt ersetzen.


    Das ist allerdings wahr :D


    Grüsse,


    Sergio

  • vergiss nich wenn du das Auto wieder los werden willst wird der Verkäufer es natürlich so wieder haben wollen wie du es bekommen hast, heißt keine Umbauten, Abzug für gefahrene Kilometer, usw
    Das läuft genau wie bei Neuwagenwandlungen, da werden den Oberexperten auch schnell mal 2000,- EUR für ein liebevoll eigenhändig farbig gestaltetes Amaturenbrett abgezogen.

  • Wow, 1575€, das sind ja wirklich Unsummen.. ;)
    Wenn der Verkäufer aber verliert, trägt er doch die Prozess- und Anwaltskosten.


    Du wärst also eher dafür, auf dem Schaden sitzen zu bleiben, den Verkäufer so weitermachen zu lassen?
    Die Einstellung finde ich etwas zweifelhaft.


    Was kostet es die Frau denn, das Auto in den Zustand zu versetzen, der ihr eigentlich verkauft wurde, also
    als voll einsetzbares Rallyefahrzeug?

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