Petition an den Deutschen Bundestag

    • Offizieller Beitrag

    Das Mitglied des DMSB-Fachausschuss Umwelt, Tilman Kluge, hat eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht. Es geht um Behördenwillkür, sprich man hat im Kampf zur Genehmigung von Motorsportveranstaltungen bereits öfters erfahren müssen, dass mit der Unwissenheit der Antragsteller gerechnet wird und Ablehnungen ohne hinreichende fachliche Begründung abgelehnt wurden.


    Dagegen richtet sich diese Petition, die eine bürgernähere Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz fordert unter Hinzunahme eines Absatzes, der dies klarer regelt.


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    drifters wanted!

  • Wer immer mal mit Genehmigungsverfahren für Motorsport-Veranstaltungen zu tun hatte, und mitbekommen hat, wie Antragsteller bewußt von Paragraphenreitern in Behörden hintergangen werden, sollte hier unterzeichen. Prima Sache, hoffen wir, dass die Petition durchkommt. Ich bin dabei!

  • Hinweis 1


    HIER findet man das Gesetz, um das es geht.


    Hinweis 2


    Es muß in der Begründung der Petition natürlich nicht „Bürokratieverdrossenheit“, sondern „Behördenverdrossenheit“ heißen. Da habe ich beim Schreiben wohl ein Freud´sches Kuckucksei gelegt.


    Hinweis 3


    Es wurde mir die Kritik übermittelt, die Sache könne zu mehr Bürokrate führen. Ich sehe das aber eher so, daß eine Behörde, die ordentlich arbeitet, in jedem Fall in der Lage ist, einem betroffenen Bürger in gebotener Kürze und Verständlichkeit das „WARUM“ zu erläutern. Um mehr geht es ja gar nicht.


    Aus der Praxis (kaum zu glauben, aber amtlich)


    Einem Rallyeveranstalter wurde von einer Naturschutzbehörde mitgeteilt, im Landschaftsschutzgebiet XY sei Motorsport verboten. Auf Nachfrage, wo das denn geschrieben stünde, mußte die Naturschutzbehörde einräumen, im Wortlaut hieße es in der Schutzverordnung XY, Motorsport sei ohne Genehmigung unzulässig. Von einem Verbot von vornherein war also nirgends die Rede. Die Rallye fand übrigens statt.

  • unter jedem VA steht ein Rechtsbehelf mit ner Widerspruchsfrist....(1 Monat)
    Somit steht es wohl jedem offen gegen einen belastenden VA Widerspruch einzulegen...


    Ich sehe keinen wirklichen Handlungsbedarf, sorry.

  • Nicht unter jedem Verwaltungakt (VA*) steht ein Rechtsbehelf. Ich habe vor kurzem einen Motorsportverein betreut, der hatte gleich meherere VA ohne Rechtsbehelf in den Akten. Dann läuft die Widerspruchsfrist zwar ein Jahr, aber der Betroffene muß erst ´mal wissen, daß es überhaupt eine Widerspruchsmöglichkeit gibt.


    Wenn man gegen einen VA Widerspruch einlegen will, weil der VA unbegründet ist, muß man wiederum erst ´mal wissen, daß der VA eigentlich hätte begründet werden müssen oder warum er ggf. - abweichend davon - nicht hätte begründet werden müssen.


    Genau das wissen aber viele Leute nicht und darum geht es deshalb in der Petition.


    Der Rechtsbehelf sagt nur, daß man sich gegen möglicherweise anzufechtende oder fehlende Inhalte eines VA wehren kann, sagt aber nichts darüber aus, um welche fehlenden Inhalte es sich handeln könnte.


    Wenn also jemand gar nicht weiß, welche Fehler der VA möglicherweise hat, wird er ggf. nichts dagegen tun, obwohl er es bei entsprechendem Wissen könnte. Und dann haben wir wieder einen Fall von hingenommener Behördenwillkür (und diese liegt bei unrechtmäßig fehlender Begründung vor) mehr.


    * ) Sorry, aber damit geht die Bürokratie los: Abkürzungen, die nicht jeder versteht

  • Hi Tilmann,
    auch ich finde diese Sache Klasse!
    Wir haben vor der Haustür super WPs und können diese nicht fahren da von unserer Kreisverwaltung keine Genehmigung kommt, die wollten uns auch erzählen das die WP im Naturschutzgebiet liegt, dem ist jedoch nicht so, sie liegt lediglich im Naturpark Pfälzer Wald und genau dort ist (glücklicherweise) auch kein FFH Gebiet.
    Wir werden es wieder versuchen, vielleicht klappts ja irgendwann.



    Gruß
    Sebfan

  • Hallo Tilmann,
    wir kennen uns noch aus Moto Cross Zeiten der 80er 90er Jahre in Wieseck, damals war ich noch kleiner ;o)
    Schon damals war man froh Leute wie Dich zu haben die den Motorsport voll unterstützen.
    Egal wo was zu klären ist , Tilman Kluge ist der Mann dafür !
    Ich kann nur sagen:Hut ab vor deinen Einsätzen über Jahre hinweg den Motorsport auf Faire Art und Weise durchzusetzen.
    Lg Ina

  • ich hier bei allen anderen Forumskollegen(innen) in Ungnade falle nur mal zur klarstellung.


    Ich bin absolut dafür das ein Bescheid einer Behörde für jeden verständlich und auch nachvollziehbar ist.


    Nur wenn ich von einer Materie keine oder wenig Ahnung habe dann muss ich mir wohl nen Rchtsbeistand besorgen, oder?


    Ist doch bei ner Scheidung, streit mit dem Nachbarn usw. genauso....


    Nochmal, die Idee ist absolut GUT, aber alleine mir fehlt im Bürokratie-Deutschland der Glaube das es mal so sein wird...


    Wie sagte Nobbi immer....die Renten sind sicher!
    Wie sicher sehen wir heute :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Olli
    Ich bin absolut dafür das ein Bescheid einer Behörde für jeden verständlich und auch nachvollziehbar ist.


    Nur wenn ich von einer Materie keine oder wenig Ahnung habe dann muss ich mir wohl nen Rchtsbeistand besorgen, oder?


    Behörden sollen keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte sein. Es kann nicht sein, daß der Rechtsstat schlampt und das Arbeit für Anwälte schafft (die nach meiner Kenntnis gerade in Motorsport-und-Umwelt-Sachen zum Teil ein haarsträubend schlechtes Wissen haben). Nicht nur eine Motorsport-Sache ist daran fast kaputtgegangen, daß sie die an der enormen Zeit, die bei derlei Dingen oft ins Land geht, scheiterte, selbst wenn es letztendlich gut ausging.


    Es gibt genug Fälle, wo man sich bei aller Fairness tatsächlich trefflich streiten kann, da mögen auch Anwälte ihre Arbeit finden. Aber ohne Begründung eines Bescheides weiß man ja oft noch nicht einmal, über was man sich eigentlich und das dann manchmal auch venünftigerweise streiten müßte .


    Aber es kann nicht sein, daß man davon ausgeht, daß eine Behörde, weil es ja Anwälte gibt, das kleine 1x1 des Verwaltungsrechts nicht beherrschen müssen. Und da das viele der Herrschaften nicht nur nicht können, sondern auch nicht wollen, muß man ihnen rechtlich den Weg weisen.

  • ich liege mit dir auf einer Linie was die Sachlage angeht, da ich selber bei einer Behörde arbeite.


    Dennoch sehe ich mächtig Probleme bei der Umsetzung und schlage deswegen einen anderen Weg vor!


    Wie währe es wenn der DMSB oder wer auch immer ein Handbuch oder ein Arbeitspapier für solche fälle einer negativ beschiedenen Rallye erarbeitet und an die Leute aus gibt die die Veranstaltungen beantragen bzw. Durchführen. Weiterhin würde ich empfehlen einen RAE mal für dieses Thema zu sensibilisieren damit man einen Experten auf diesem Gebiet bekommt an den man sich Bundesweit wenden kann


    In diesem Sinne Sport frei :)

  • Zitat

    Aus dem Petitionstext
    [...]wird nach §39 Abs.2 ein Absatz 3 „Auf die Anwendung des Abs.2 soll im jeweils betroffenen Verwaltungsakt unter Angabe der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe hingewiesen werden.“ angefügt.


    § 39 Abs. VwVfG regelt wann eine behördliche Begründung für einen Verwaltungsakt nicht notwendig ist.


    Wenn ich die Petition richtig verstehe soll diese nun bewirken, dass die Behörde im Verwaltungsakt, welchen sie nicht begründet hat, darauf hinweißen soll das sie den Verwaltungsakt aus den in § 39 Abs. 2 Nr. 1-5 VwVfG genannten Gründen nicht begründert hat?!


    Ich frage mich gerade wo darin ein Mehrwert für den Bürger im allgemeinen bzw. die Veranstalter von Rallyes im speziellen liegen soll?!

  • Zitat

    Original von Olli


    ich liege mit dir auf einer Linie was die Sachlage angeht, da ich selber bei einer Behörde arbeite.


    Na prima Kollege, ich tu´ das seit 1984 und dies seit 1991 als Leiter einer Umweltbehörde.


    Dein Hinweis zum DMSB etc. ist schon lange berücksichtigt, aber die Sache bleibt ein Kurieren am Symptom, wenn sich nichts an der Ursache ändert.


    Ich finde es zudem ziemlich verrückt, wenn alle politische Parteien etwas von Entbürokratisierung erzählen, manche maßgeblichen Angehörige dieser Parteien (nicht alle, aber viele Minister, Landräte etc.) es aber nicht fertigbringen, in ihrem eigenen Laden wenigstens dafür zu sorgen, daß von VA betroffene Bürger wissen, was Sache ist.


    Zitat

    Original von Rallye Kid!
    Wenn ich die Petition richtig verstehe soll diese nun bewirken, dass die Behörde im Verwaltungsakt, welchen sie nicht begründet hat, darauf hinweißen soll das sie den Verwaltungsakt aus den in § 39 Abs. 2 Nr. 1-5 VwVfG genannten Gründen nicht begründert hat?!


    Ich frage mich gerade wo darin ein Mehrwert für den Bürger im allgemeinen bzw. die Veranstalter von Rallyes im speziellen liegen soll?!


    Gegenfrage: Wie soll jemand gegen den Bescheid insoweit Widerspruch einlegen, wenn er gar nicht weiß, daß auf eine Begründung aus welchen Gründen aus §39 Abs.2 VwVfG auch immer verzichtet wurde?


    Die Antwort steht im Begründungstext zur Petition.


    Und ich (u.a. auch Umweltbeauftragter DMV, UmwBeauftr Rallye Deutschland) habe schon mal Rallyes und andere Motorsport-Belange gegen Behörden durchgebracht. Ich sehe darin, eine Behörde zu Begründungen bzw. Rechtfertigungen für Nicht-Begründungen zu zwingen, kein mächtiges oder sonstiges Problem. Das kann ich aber nur, wenn ich überhaupt weiß, daß es eine Begründungspflicht überhaupt gibt.


    Ich wiederhole mich insoweit, als ich es erst vor kurzem erlebte, daß von einer Behörde auf eine Begründung in einem Ablehnungsbescheid verzichtet wurde, weil die Behörde beim Motorsportverein Kenntnisse voraussetzte, die er aber tatsächlich gar nicht hatte. Das aber klärte sich erst in einem Widerspruchsverfahren und kostete viel Zeit.


    Insoweit ist es schon notwendig, eine Begründung für die Nicht-Begründung zu schreiben (Formulierungsansatz siehe Begründung zur Petition).

  • Also Leute bitte!
    Herr Kluge macht das hier nicht weil er nichts Besserers zu tun hat sondern weil er will das weiter in Deutschland Motorsport betrieben werden kann !
    Ist ja super das da manche wohl noch keine Probleme bei Ihren Ämtern haben, da beneide ich Euch dafür, oder ward ihr evtl. noch gar nicht bei so einer Behörde um was genehmigen zu lassen?
    Dieser Herr hat in Deutschland schon einige Motorsportveranstaltungen gerettet die kurz vor der Absage standen, also unterstützt die Sache, dann hilft Ihr Euch auch selbst, egal ob Fan oder Aktiver !
    Gruß
    Sebfan


  • Sorry bin kein Jurist versuche für mich nur nachzuvollziehen wo der Nutzen in der Sache liegen soll. Hier mal so wie ich als Laie das verstehe - bitte um Berichtigung wenn ich da einen Denkfehler habe...


    Szenario alt:
    Veranstalter erhält einen Ablehnungsbescheid ohne Begründung - dagegen kann er Widerspruch einlegen.


    Szenario neu:
    Veranstalter erhält einen Ablehnungsbescheid ohne Begründung bekommt aber noch gesagt das es keiner Begründung bedarf weil z.B. "die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist". Auch gegen diesen Bescheid kann er Widerspruch einlegen.


    Damit bleibt aber doch trotzdem eine Ablehnung eine Ablehnung, oder?! Eine entsprechende Überprüfung der behördlichen Entscheidung ist weiterhin nur über ein Widerspruchsverfahren möglich. Wo ist da eine Verbesserung für den Veranstalter? Genau das war vorhin schon meine Frage...


  • Die Antwort gibst Du doch selber. Wie sollte bisher jemand substantiell (!) Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen, wenn er gar nicht wußte, wogegen konkret?


    Szenario alt: Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid ein (auch wenn ich nicht so genau weiß, wo der Fehler liegt, weil ich von §39 VwVfG nix weiß).


    Szenarion neu: Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid ein, weil die Behörde zwar meint, daß mir ihre Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für mich ohne weiteres erkennbar sei. Vielmehr ist mir diese Sach- und Rechtslage vorher nie zur Kenntnis gegeben worden oder gelangt. Daher trifft die Begründung der Behörde nicht zu.

    Unterschied klar?


    Im Fall alt bleibt der Widerspruch (zumindest ohne Anwalt, der §39 VwVfG kennen sollte) unbegründet, was nicht weiterhilft, weil dem unbegründeten Widerspruch nicht abgeholfen werden kann. Oder warum sollte ihm abgeholfen werden, wenn der Betroffene keine Fehler nennt?


    Im Fall neu müßte nun die Behörde erst mal nachweisen, daß der Betroffene (der vorher vielleicht wie v.g. noch nicht einmal wußte, daß es überhaupt einen §39 VwVfG oder dieses Gesetz als solches überhaupt gibt....) schon alles weiß und das wird ihr in so manchem Fall schwerfallen. Dann aber muß sie nach-begründen und diese Begründung wiederum wäre oft genug in der Sache angreifbar.


    Beispiel alt : Die Behörde schreibt Die Rallye wird abgelehnt und geht stillschweigend davon aus, daß dem Veranstalter bekannt sei, daß Reifenabrieb der Natur schade. Da der Betroffene von derlei Unsinn (und von einer ansonstigen Begründungspflicht der Behörde) aber nichts weiß, kann er gegen solchen Bullshit auch schwerlich problemlos Widerspruch einlegen.


    Beispiel neu : Die Behörde schreibt Die Rallye wird abgelehnt, die Gründe bedürfen hier keiner Darlegung nach §39 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz....., weil sie dem Antragsteller bekannt sind (§39 Abs.2 Verwaltungsverfahrensgesetz.....) . Hiergegen kann der Betroffene problemlos Widerspruch einlegen: Entgegen der Auffassung der Behörde sind mir die Gründe für den Bescheid nicht bekannt, damit ist er fehlerhaft. Nun muß die Behörde, es sei denn sie könnte das Gegenteil beweisen, mit der Begründung ´rausrücken und - so war es (kaum zu glauben, aber amtlich) in einem tatsächlichen Fall - einsehen, daß sie in Sachen Reifenabrieb Unfug erzählt. In dem tatsächlichen Fall fand die Rallye daraufhin dann auch statt.


    Kurzum:


    Je mehr eine Behörde gezwungen wid, sich auch auf ggf. vorhandenes Unwissen des Betroffenen einzulassen, umso problemloser kann ein Betroffener, wenn er mit den dann ebenfalls problemlos erkennbaren Gründen einer Ablehnung nicht einverstanden ist, ein substantiell begründetes Widerspruchsverfahren auf den Weg bringen. Das spart Zeit und Geld. Beides haben Mototsportveranstalter nicht, um es für Überflüssigkeiten auszugeben.

  • ich finde wer da nicht mitmacht und sich nicht einschreibt ist selber schuld und braucht dann nicht zu Jammern wenn irgenwann nur noch im Kreis gefahren wird und der Rallyesport endgültig im Ar...... ist


    gut das es so Leute gibt!!!!!!!

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