Warum können solche Regeln nicht eindeutig formuliert sein... *kopfschüttel*
Och Leute, eindeutiger geht es ja ja wohl nicht
Zum mitmeiseln:
Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von max 3.5t haben. Dieses darf auch eine LKW-Zulassung haben.
Da darfst du einen Anhänger dran hängen, dessen zulässiges Gesamtgewicht richtet sich eh nach der max. Anhängelast des Zugfahrzeuges.
Es darf ein Wohnanhänger oder Transportanhänger sein.
Auf den Transportanhänger darfst du ein Sport- oder Freizeitgerät drauf stellen z.B. Ein Rallyeauto, ein Crossmoped oder eine Tischtennisplatte.
In dieser Konstellation gilt kein Sonn- und Feiertagsfahtverbot und es bedarf keiner Sondergenehmigung.
Solltest du auf dem Transportanhänger ne halbe Tonne Kies, ne Mischmaschine und nen Baugergerüst spazieren fahren...könnte es sein, das du bei einer Kontrolle in Erklärungsnot kommst.
Ist das jetzt verständlich genug?