Bestimmungen F-2005 / F2005

  • Hmm, ich dachte das weiss man für's eigene Auto ;)


    Aber sicher, die, die von Seat in Frage kämen, kenne ich. ;)
    Die Frage zielte in die Richtung, wenn man einen passenden VW-Motor angeboten bekommt, herauszufinden, ob der Motor auch mal im Ibiza war.
    Aber ich glaube, die Palette der Ibiza-Motoren war nicht sehr groß, 1.6er
    gab's im wesentlichen nur den AFT.

  • Da gab es mehrere MKB's im 1,6l... APF,AEH,AUR,AKL,AFT das sind die, die es von Seat gab mit 101 PS, weiter konnt ich keine finden!


    Hilft ja net wenn du nen anderen 1,6L aus dem VW-Regal nimmst musst du ja denoch einen haben der vom MKB im Seat verbaut war,also einen von dn oben stehenden.

  • Gleicher Motorblock/Kopf usw. bedeutet jedoch nicht gleich gleicher MKB, es gibt im VAG Programm sehr viele Motoren die sich lediglich um minimale Ändereungen in der Motorsteuerung usw. unterscheiden und somit sofort einen neuen MKB haben, und der muß meines Wissens nicht vom Grundmodell stammen.

  • ich seh's mal so das man schon jeden motor daraus nehmen kann, der motor allerdings irgendwann im grundmodell verbaut gewesen sein muss. klar ändert sich der mkb zum bsp bei änderung der abgaswerte etc...


    denk mal das es egal ist welchen dieser motoren man nimmt,allerdings gab's einen mkb nur bei VW, nicht im Seat.hab vorhin nachgeschaut, weiß allerdings nimmer welcher das war.
    und den würd ich sagen darf man dann net verbauen, oder?


    lass mich da gern eines besseren belehren!!!

  • Gleicher Motorblock/Kopf usw. bedeutet jedoch nicht gleich gleicher MKB, es gibt im VAG Programm sehr viele Motoren die sich lediglich um minimale Ändereungen in der Motorsteuerung usw. unterscheiden und somit sofort einen neuen MKB haben, und der muß meines Wissens nicht vom Grundmodell stammen.


    Wie auch tbpeugeot hast du Recht.
    Es ist der Motorblock entscheidend, nicht irgendein Motorkennbuchstabe.


    Der nachweislich vom Fahrzeughersteller vorgesehene Motorblock (Kurbelgehäuse und Zylinder) und der Zyl.kopf müssen beibehalten werden.


    Quelle: DMSB HB 2007; Art. 7; F2005 Reglement


    Wenn der Motorblock in seinen geometrischen Abmessungen mit dem eines Motors aus dem VW/SEAT/AUDI/SKODA Regal identisch ist, spricht nichts gegen einen Einbau.


  • Da steht aber schon "Motorblock und Zylinderkopf müssen beibehalten..." ;)


    Was genau ist denn mit "geometrischen Abmessungen" gemeint - muss ich mir Schnittmodelle beider Motoren vorstellen, die sich absolut deckungsgleich übereinander legen lassen?


    Hast natürlich Recht, wenn Block und Kopf absolut identisch sind, spricht Nichts dagegen. Leider habe ich mir kürzlich vom DMSB den Begriff "nachweislich" erläutern lassen, demnach liegt die Nachweispflicht ganz allein bei Dir. Wenn der MKB "passt" ist das ja kein Problem, aber nachzuweisen dass ein fremder Motor absolut identisch ist stelle ich mir ungleich schwerer vor - ob der Hersteller das bestätigen würde?


    Grüsse,


    Sergio

  • Da steht aber schon "Motorblock und Zylinderkopf müssen beibehalten..." ;)


    Genau, so sehe und lese ich das auch, es steht immer ein und dazwischen.
    Im Grunde könnte man sich's einfach machen (man möge mich berichtigen, wenn ich falsche Angaben mache, ich kenne mich nicht wirklich mit den Teilen aus, aber der Sinn sollte klar werden):


    Motorblock wurde afaik der 827er verbaut. Jeder andere 827er entspricht dem Wortlaut des Reglements. Gilt analog auch für andere Blöcke.
    Die Zylinderköpfe müssen zum Block passen (logisch) und ensprechend 8 oder 16 Ventiler sein, eben so, wie sie auch werkseitig benutzt wurden. Ventilanzahl als Kriterium erfüllt den Wortlaut des Reglements.


    Damit wäre der Beweis IMHO auch schon erbracht.


    Was die Gemischaufbereitung angeht, sagt das Reglement nicht exakt aus, wie
    man diese ändern darf. Ich lese es so, daß wenn es im Grundmodell einen 1.6l mit Vergaser oder Einspritzung gegeben hat, kann man zwischen den Varianten wählen, muß aber bspw. bei der Einspritzung die Art (Motronic, Simos etc.) beibehalten.


    Lars

  • Zitat:
    "Eine mechanische Feststellbremse ist vorgeschrieben.
    Eine mechanisch wirkende Feststellbremse ist eine
    Feststellbremse, deren Feststellung durch mechanische
    Mittel gesichert ist, auch wenn die Betätigung durch
    nicht mechanische Mittel erfolgt, z. B. durch eine elektronische
    Ansteuerung."


    Verstehe ich das richtig, daß damit keine Seilzughandbremse mehr nötig ist, wenn sich eine hydraulische Handbremse in angezogener Position mechanisch arretieren läßt?


    Lars

  • nein Lars, die wollen nur die von zb VW angewandte elektrische Feststellbremse mit einbegreifen. Eine hydraulische Handbremse ist immernoch hydraulisch und laut DMSB nicht mechanisch.

  • Eine mechanisch wirkende Feststellbremse ist eine Feststellbremse, deren Feststellung durch mechanische Mittel gesichert ist, auch wenn die Betätigung durch nicht mechanische Mittel erfolgt,


    Ich lese es anders.


    Für mich klingt es so, das auch Hydraulisch erlaubt sind bzw ausreichen, wnn die arritierung mechanisch ist.


    Wenn also ein drücken eines Knopfes zum lösen benötigt wird, ist sie mechanisch.

  • Im Prinzip würde diese Aussage eine hydraulische Handbremse als Feststellbremse erlauben, wenn ich die "Feststellung" mechanisch arretieren kann.
    Weil ja ausdrücklich drin steht, das sie alleine durch die Arretierung als "mechanisch wirkend" gilt.


    Denke mal das dies nicht so gedacht war:D:D

  • Im Prinzip würde diese Aussage eine hydraulische Handbremse als Feststellbremse erlauben, wenn ich die "Feststellung" mechanisch arretieren kann.
    Weil ja ausdrücklich drin steht, das sie alleine durch die Arretierung als "mechanisch wirkend" gilt.


    Denke mal das dies nicht so gedacht war:D:D


    Denk ich auch. Wenn eine hydr. HB als einzige Feststellbremse ausgeschlossen werden soll, warum schreibt man's dann nicht exakt so?


    Aber damit hamwer's jetzt schwarz auf weiß, es ist erlaubt. ;)


  • sehe das so:
    Du muß eine rein mech. Feststellbremse haben. Mech.-Hebel > Seil > Bremse oder die genannte elektromechanische Feststellbremse (siehe VW).


    Nimmst Du eine hydraulische Feststellbremse, kannst Du zwar den Helbel mechanische feststellen, aber nicht Bremse. Da hast Du eine "Hydraulische-Feststellbremse".
    Aber zum Thema F2005 + hydraulische Flyoffbremse "ohne" mechanische Serienbremse gab es schon viel Ärger bei der Tech.Abnahme. Fast immer GEGEN die rein hydraulische Lösung.


    Auch zu bedenken, wenn Du die mech.-Festbremse ausbaust, mußt Du diese austragen lassen, weil Du nach STVZO eine Bremse benötigst, die das Fzg. "dauerhaft gegen wegrollen sichern muß". bei der hydraulischen Anlage schlecht möglich...

  • Moinsen,
    da ich im Moment ein neues Auto aufbauen und die Motorhaube eh neu lackieren muss, hab ich mich gefragt ob ich mir so dreieckige Motorhauben Belüftungen rein machen darf. Habe bisschen angst, dass es mal zum hitzestau kommen könnte wenn der u-fahrschutz drunter ist.
    Im Reglement steht ja nur das das material freigestellt ist. und was sagt der TÜV dazu wenn man sich 5 so Dreiecke in die haube schneidet und dahinter Gitter macht.

  • solang die maschenweite vom max 3 (oder warns 5mm) hat meckert kein TK


    was der tüv sagt hängt vom prüfer ab, wenn keine scharfen kanten sind wird er aber nix dagegen haben

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