Beifahrer und Führerschein

  • Aktuell RR2010


    15.1.7 Die Dokumentenabnahme beinhaltet insbesondere:
    – die Identifizierung des Teams durch
    a) die gültigen Lizenzen beider Fahrer und die
    Lizenz des Bewerbers
    b) die gültigen Führerscheine beider Fahrer (siehe
    auch 1.12 Team)


    Wozu eigentlich?




    .


  • :confused:

  • Beifahrer und Führerschein? Ganz was Neues!
    Wußte gar nicht,das man mit 14 schon Auto fahren darf...:D

  • weil ein rallyeteam grundsätzlich erst mal nicht aus fahrer und beifahrer besteht, sondern aus zwei fahrern, die sich ja z.b. auf jeder prüfung abwechseln dürfen. also muss jeder einen führerschein haben. hat einer keinen, darf er auch nicht selber fahren.

  • du widersprichst dir selbt. ein rallyeteam besteht nicht aus 2 fahrern, sondern immer aus fahrer und beifahrer. ich hab noch nie 2 fahren oder 2 beifahren gesehen.


    die frage betrifft ja auch den sinn einer solchen vorgabe.


    wenn ich garnicht fahren will, wozu wollen die dann meinen führerschein sehen? warum darf ich ohne führerschein pauschal erstmal kein beifahrer sein?

  • Im Rallyereglement ist immer von beiden Fahrern die rede. Ich kenne mindestens ein Team, welches sich während einer Rallye auch schon abgewechselt hat. Wobei ich es auch nicht unbedingt nachvollziehen kann, dass der Beifahrer einen Führerschein haben muss. Bei MInderjährigen ja eh nicht möglich...

  • theoretisch kann sowohl fahrer als auch beifahrer (oftmals eben auch als fahrer 1 und 2 bezeichnet) das steuer übernehmen. voraussetzung ist natürlich der besitz eines gültiges führerscheins. hat man keinen, darf man nicht fahren.

  • in der Ausschreibung Rallye Vogelberg (DRM) steht:


    3.1 Die Fahrer müssen im Besitz einer der folgenden Lizenzen sein:

    National A (EU/NEAFP): Internationale Lizenz Stufe C (IC)
    Internationale Lizenz Stufe R (IR)
    Internationale Lizenz eines ausländischen ASN*
    Nationale EU-Profi-Lizenz*
    Nationale Lizenz Stufe A (NA)
    Nationale Lizenz Stufe A eines ausländischen ASN*
    Nationale Lizenz Stufe C (NC) - (ab Jahrgang 1995, nur für Beifahrer)


    das Jahrgang 1995 noch keinen Führerschein haben kann, leuchtet ein
    alles klar?

    no one can reach me the water ;)
    my english makes me nobody so easy after

  • du widersprichst dir selbt. ein rallyeteam besteht nicht aus 2 fahrern, sondern immer aus fahrer und beifahrer. ich hab noch nie 2 fahren oder 2 beifahren gesehen.


    die frage betrifft ja auch den sinn einer solchen vorgabe.


    wenn ich garnicht fahren will, wozu wollen die dann meinen führerschein sehen? warum darf ich ohne führerschein pauschal erstmal kein beifahrer sein?



    ich widerspreche mir keinesfalls. ein rallyeteam besteht erst mal grundsätzlich aus zwei fahrern. so hast du es sogar selbst geschrieben bzw. vermutlich aus dem reglement kopiert.

  • Ich habe das in der Tat mal angedacht...
    Der Reiz bestünde darin, dass man sich auch teamintern ein wenig "duelliert", dennoch am Ende als Team "abgerechnet" wird.
    Leider sind 200er dafür zu kurz um halbwegs einen Rhytmus zu finden und bei höherwertigen Veranstaltungen werden oftmals die WPs in Blöcken gefahren.
    Und Doppelveranstaltungen (etwa Warstein) gibts leider auch nicht mehr so häufig.


    Wenn man 1.12 des RR liest und logisch versteht, sollte eigentlich keine Frage offen bleiben!?
    Ein Führerschein muss eben vorliegen, wenn der Lizenznehmer auch einen besitzt. Soll ja schon mehrfach vorgekommen sein, dass jemand mit Lizenz, aber zum Zeitpunkt der Rallye ohne Führerschein, gefahren ist. ;)
    Daraus ergibt sich auch: ein Beifahrer <18 ohne Führerschein darf teilnehmen, ein Beifahrer mit entzogenem Führerschein darf nicht.

  • Ich verstehe nur nicht (siehe Ausgangsfrage im ersten Beitrag), warum ein klar definierter und auch nur als Beifahrer tätiger Aktiver mit Lizenz XYZ einen Führerschein vorlegen muss.


    Und wenn mein FS mal weg wäre, würde ich eine Nationale Lizenz Stufe C lösen und bräuchte dann sogar offiziell gar keinen?!


    Marc: Wo steht, dass unter 18 jährige keinen FS brauchen?





    übrigens...
    DMSB AUTOMOBILSPORT-LIZENZBESTIMMUNGEN 2010


    Art. 12 Fahrerlaubnis
    (1) Für den Erwerb einer Fahrerlizenz ist der Besitz der Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
    (2) Für bestimmte Veranstaltungsarten (z.B. Rallye) ist der Besitz der gültigen Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug vorgeschrieben (vgl. hierzu die einschlägigen Reglements und Bestimmungen).

  • Leute, ihr müsst doch auch mal alles lesen!!!


    Was steht da? ...siehe 1.12(Team)


    1.12 Team
    Ein Team besteht aus zwei Personen an Bord eines
    Fahrzeugs. Die beiden Teammitglieder werden als Fahrer
    und Beifahrer bezeichnet. Beide Teammitglieder
    dürfen während der Rallye das Steuer übernehmen.
    Ausgenommen hiervon sind Inhaber einer Nationalen
    DMSB-Junioren-Lizenz, diese dürfen das Steuer nicht
    übernehmen. Jedes Mitglied muss im Besitz einer für
    die Veranstaltung und für das laufende Jahr gültigen Bewerber-/
    Fahrer-Lizenz sein.


    Da die Lizenzen(mit Ausnahme) grundsätzlich zum "FAHREN" eines Fahrzeugs bei Veranstaltung X im Geltungsbereich Y berechtigen, ist erstmal ein Führerschein erforderlich, weil man könnte-wenn man wollte.


    Davon ab, ja das Lizenzsystem ist von Jahr zu Jahr immer verworrener geworden. Es könnt so einfach sein:rolleyes:

  • ich widerspreche mir keinesfalls. ein rallyeteam besteht erst mal grundsätzlich aus zwei fahrern. so hast du es sogar selbst geschrieben bzw. vermutlich aus dem reglement kopiert.


    Hadef du hast völlig recht! Genauso ist es!

  • Soweit ich weiß gibt es diesen Paragraphen schon ewig das Fahrer und Beifahrer im besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein müssen da es eben den 1 und 2 Fahrer gibt (als der DMSB noch ONS hies war es auch schon so)
    Damals gab es auch Rallyes in denen es WP´s gab in denen sogar der Beifahrer fahren musste (da würde der Beifahrer praktisch "verplombt" mit einem Bändchen am Arm und die Person musste dan am Start zu diesen bestimmten WP´s am Steuer sitzen)


    Liebe Grüße
    S.K.

  • Als Beifahrer geht es auch ohne Führerschein. Ich habe das vor Jahren auch schon gemacht. Verzichtserklärung (dass man das Fahrzeug nicht steuern wird) unterzeichnet und schon konnte es losgehen. Auch ohne "Pappe".

  • Da die Lizenzen(mit Ausnahme) grundsätzlich zum "FAHREN" eines Fahrzeugs bei Veranstaltung X im Geltungsbereich Y berechtigen, ist erstmal ein Führerschein erforderlich, weil man könnte-wenn man wollte.


    Davon ab, ja das Lizenzsystem ist von Jahr zu Jahr immer verworrener geworden. Es könnt so einfach sein:rolleyes:


    Da hat sich die Zettelabteilung wohl in ihren eigenen §§ verlaufen. Stell dir vor, die GrünWeissen wollen demnächst von allen Mitfahrern in Autos und auf Motorrädern auch die Führerscheine sehen, es könnte ja sein, dass...

  • Soweit ich weiß gibt es diesen Paragraphen schon ewig das Fahrer und Beifahrer im besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein müssen da es eben den 1 und 2 Fahrer gibt (als der DMSB noch ONS hies war es auch schon so)
    Damals gab es auch Rallyes in denen es WP´s gab in denen sogar der Beifahrer fahren musste (da würde der Beifahrer praktisch "verplombt" mit einem Bändchen am Arm und die Person musste dan am Start zu diesen bestimmten WP´s am Steuer sitzen)


    Liebe Grüße
    S.K.


    Wann und wo hat es das gegeben ? Kann ich mir absolut nicht vorstellen bei Veranstaltungen unter DMSB Flagge. Bin mächtig gespannt auf die Antwort.


    911gt1

    Die internationale C Lizenz und alles was darüber angsiedelt war hast du ohne Fahrerlaubnis auf legalen Weg nie bekommen, egal ob als erster oder zweiter Fahrer (Beifahrer). Diese Lizenz musste auch bei Verlust der Fahrerlaubnis umgehend wieder abgegeben werden, was auch Dick und Fett auf der Lizenz zu lesen war.
    Also kann ich mir auch das nicht vorstellen. Kann mich dunkel daran erinnern das ich auf der Elbe Rallye Anno 197. meine Lizenz schlicht und einfach vergessen hatte. Da ging absolut nichts (keine eidesstattliche Erklärung, fürsprache der Gegner, Meisterschaftsstand und auch die dicke Hose mit der einstelligen Startnummer half nicht), das einzige entgegenkommen war nach zähen Verhandeln die Lizenz bis zum Start einfliegen zu lassen.
    Bezieht sich aber nur auf Veranstaltungen auf denen mindestens die int. C vorgeschrieben war und die Zeit in der es in D für internationale Rallyes nur diese Lizenz (nach oben offen) gab.

    Einmal editiert, zuletzt von Carl T. ()

  • Carl T.


    Richtig, die Klausel lautete damals: vollendete 18.Lebensjahr und seit mind. 6 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins.


    S.K.
    Also an einen vorgeschriebenen Fahrerwechsel kann ich mich auch beim besten Willen nicht mehr erinnern. Weder zu DDR-Zeiten habe ich davon gehört, geschweige denn es seit der Wende (als ich anfing /´90) selber erlebt.


    Ich meine, es kann ja sein, das es mal sowas gab, bei ner Ori oder so-aber bei einer klassischen Rallye, wie wir sie seit Jahrzehnten kennen..?...wäre mir neu.

  • @ Carl T., Carbon


    Nach meinen Informationen war es bei der "Internationalen Rallye Stuttgart-Straßburg-Stuttgart" vom 23.-25.06.1972 mit vielen WP´s in Südwestdeutschland und im Elsass.


    Bei dieser Veranstaltung fand eine WP auf dem Hockenheimring statt mit Fahrerwechsel. Die WP wurde in der Nacht gefahren zuerst musste der Fahrer einige Runden absolvieren danach der Beifahrer dies würde mit einem Bändchen am linken Unterarm (die "Plombe") kontrolliert. Und zwar folgendermaßen jeweils in der ersten Runde musste der Fahrer (bzw. der Beifahrer) in der Ausbuchtung der Ostkurve kurz Stoppen und von Funktionären wurde der linke Arm kontrolliert.


    Dies ist absolut sicher denn die Infos stammen von einem Teilnehmer.


    Gruß
    S.K.

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