Also wenn der Käfig ein Zertifikat hat trifft das mit dem Knotenblech nicht zu.
Wenn er nach den Eigenbaurichtlinien gebaut ist denke ich mal schon.
Unter Art 253 heißt es:
8.3.2.1.5 Verstärkung von Winkel und Verbindungen
Die Verbindungen zwischen:
[...]
– den Türstreben und den Verstärkungen der Windschutzscheibensäulen
(Zeichnung 253-15),
müssen mit mindestens 2 Knotenbleche in Übereinstimmung
mit Artikel 253-8.2.14 verstärkt werden.
Falls die Türstreben (Flankenschutzstreben) und die Verstärkung
bzw. Stützstrebe der Windschutzscheibensäule
(A-Säule) nicht auf gleicher Ebene liegen, darf die Verstärkung
aus gefertigtem Blechmaterial ausgeführt werden,
sofern dieses den Abmessungen gemäß Artikel
253-8.2.14 entspricht.
Wäre halt zu prüfen ob das auf Deinen Käfig zutrifft.
Gruß
Jörn