ist ein Fahrzeug starberechtigt-wenn ein nicht Orginal Motor eingebaut ist


  • gehört zwar nicht direkt hier her, aber vielleicht doch angemerkt.
    wenn du eine 2jährige bauzeit einrechnest, würde ich kein gr. h auto bauen.
    mir hat da ein herr etwas zu den plänen des dmsb mit der gr. h erzählt.
    somit wäre dein projeckt nicht lange einsatzfähig nach fertigstellung.
    im 2011er reglement sollen erhebliche änderungen des gr. h reglements mit einer frist bis 2013 bekannt gegeben werden. die gr.h wird es dann in dieser form nicht mehr geben.


    will kein schwarzmaler sein, habe das auch nicht "irgendwo" gehört, aber ist aus meiner sicht nicht ganz zu vernachlässigen, wenn man ein auto baut.

  • gehört zwar nicht direkt hier her, aber vielleicht doch angemerkt.
    wenn du eine 2jährige bauzeit einrechnest, würde ich kein gr. h auto bauen.
    mir hat da ein herr etwas zu den plänen des dmsb mit der gr. h erzählt.
    somit wäre dein projeckt nicht lange einsatzfähig nach fertigstellung.
    im 2011er reglement sollen erhebliche änderungen des gr. h reglements mit einer frist bis 2013 bekannt gegeben werden. die gr.h wird es dann in dieser form nicht mehr geben.


    will kein schwarzmaler sein, habe das auch nicht "irgendwo" gehört, aber ist aus meiner sicht nicht ganz zu vernachlässigen, wenn man ein auto baut.


    Hallo


    Was werden das denn für Änderungen vorraussichtlich sein?.Ich baue nämlich auch grade ein Gr.H Auto auf (Golf 1 ).

    T.Pistor

  • Hallo,
    da hänge ich mich mal mit dran:
    Ist es reglementskonform (bzw. von der entspr. Gruppe abhängig), einen Golf 1GTI-Motor in einem Audi 80 GTE B1 (Bj. 76) zu fahren, gleicher Hubraum und Leistung vorausgesetzt? Die Motoren sind ja vom Block mit Innenleben und Kopf her meines Wissens gleich, nur die Anbauteile für Quer- und Längseinbau unterscheiden sich natürlich (Ölwanne mit Ansaugrohr, Motorhalter, Ölfilterstutzen, Abgaskrümmer etc.). Dadurch haben die Golf-Motoren einen anderen Motorkennbuchstaben, 1,6i/110 PS im Golf EG, im Audi YS oder YZ, bin ich mir grad nicht so sicher. D.h. einen MKB EG gab es ja im Audi nicht in Serie.
    Und muss ein GTE immer ein GTE bleiben oder kann man auch Vergasermotoren verwenden, z.b. Audi 80 GT (MKB XX)?
    Wird evtl. mal ein zukünftiges Projekt, kommt auch darauf an, für welche Gruppe man das Auto sinnvoll aufbaut (Historisch, CTC, Youngtimer Gr. 1/2oder gar H?). Ist noch alles nur im Denkstadium, vorh. sind der Audi, div. Motoren und Getriebe, darunter ein fertig aufgebautes Gr.H-Golf-Triebwerk und ein Ex-Rallyefahrer, der vielleicht mal gerne wieder würde (ich bin hier nur der Schrauber). Erst mal Ideen sammeln.
    Hoffe, mich verständlich gemacht zu haben.
    Viele Grüße
    Bob

  • Der MKB ist maßgeblich.
    Da es den EG-Motor nur im 1er gegeben hat, darfst du ihn auch nur in diesem fahren. Also weder im Audi noch in nem 2er Golf o.ä.
    Du darfst den Einspritzer auch auf Vergaser umrüsten.
    Kommt aber immer darauf an welche Gruppe gefahren werden soll.

  • Der MKB ist maßgeblich.
    Da es den EG-Motor nur im 1er gegeben hat, darfst du ihn auch nur in diesem fahren. Also weder im Audi noch in nem 2er Golf o.ä.
    Du darfst den Einspritzer auch auf Vergaser umrüsten.
    Kommt aber immer darauf an welche Gruppe gefahren werden soll.


    blödsin mkb, es geht um den block und es steht nirgendwo das der mkb gleich sein muß.

    habe da auch einen traum.
    der rallye wm lauf im osten der republik, unter der fahne des AvD.

  • Nuja,


    schon haben wir wieder eine Grauzone, die es ja im Reglement eigentlich NIE geben kann...


    Im Zweifelsfall hast du es natürlich leicht, wenn du nachweisen kannst, dass es den Block mit diesem MKB in deinem Modell gegeben hat.


    Wenn ich nun einen 1,8-er Bezinerblock aus einem 2-er Golf in einen 1-er baue... Ansich sind die Blöcke ja gleich. Aber wie will ich das beweisen, wenn nicht über den MKB. Hast man einen falschen MKB kehrt sich die Beweislast tendenziell um.


    Richtig ist, dass aufgrund anderer Anbauteile oder nur anderer Einbausituationen gleich andere MKBs vergeben werden, auch bei völlig identischen Blöcken. Ich kenne es von VW. Die sind da schnell bei der Hand, mit der Folge, dass ihnen so langsam die MKBs knapp werden...


    Eine offizielle Klarstellung kenne ich da nicht. Nur diesen Passus " der nachweislich verbaute Block...." Im Zweifelsfall muss man also irgendwie beweisen können, dass der Block identisch ist. Über den MKB geht das natürlich sehr einfach...


    Gruss Jo


    Nachtrag: Motoreninstandsetzer ändern oft den MKB, zumindest schlagen sie schon mal ein X dahinter oder sowas... Beispiel, ich brauche einen JX für einen T3-Bulli, und es liegt gerade ein identischer Block vom 2-er Golf rum... Um unnötigen Problemen beim Tüv aus dem Wege zu gehen greift man dann schonmal zu den Schlagzahlen. Völlig legal, soweit ich weiss... Mit den Anbauteilen des Bullis ist es technisch danach ein solcher JX.

    Einmal editiert, zuletzt von Joachim S () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Nachtrag: Motoreninstandsetzer ändern oft den MKB, zumindest schlagen sie schon mal ein X dahinter oder sowas... Beispiel, ich brauche einen JX für einen T3-Bulli, und es liegt gerade ein identischer Block vom 2-er Golf rum... Um unnötigen Problemen beim Tüv aus dem Wege zu gehen greift man dann schonmal zu den Schlagzahlen. Völlig legal, soweit ich weiss... Mit den Anbauteilen des Bullis ist es technisch danach ein solcher JX.


    nichts anderes ist es was mit den motoren ab werk passiert, die blöcke bekommen ihre mkb erst beim zusammenbau. du findest ja am eg motorblock sämtliche bohrungen um auch die motorenhalter vom audi 80 oder passat anzubauen. ansonsten, hast du schon mal einen tk einen mkb suchen sehen?

    habe da auch einen traum.
    der rallye wm lauf im osten der republik, unter der fahne des AvD.

  • Soweit ja ganz richtig was ihr über die MKB,s berichtet!
    Fakt jedoch: z.B. beim VW Golf Motor gibte es Blöcke vom Golf 1 mit 136mm Pleuel, beim Golf 2 136mm,144mm Pleuel und beim Golf 3 136mm,144mm,159mm. Es handelt sich bei allen Blöcken um Motoren aus der Baureihe 827! Jedoch darf ich deshalb keinen Golf 3 Block (Hochblock mit 159mm Pleuel) in einen Golf 1 oder 2 einbauen. Ist zwar der gleiche Motortyp (827), wurde aber im Grundmodell nie verbaut.Deshalb wäre ich da vorsichtig !Man sollte deshalb besser einen Block aus dem Grundmodell des Fahrzeugs mit entsprechendem MKB wählen. Joachim hat es bereits gesagt: Der Nachweis liegt beim Teilnehmer!Ähnlich beim Motor Typ 111(Polo).

  • Moin nochmal,


    wobei man das jetzt wieder nicht missverstehen darf mit den Pleuellängen...


    In der H sind die Pleuel freigestellt, es kommt nur auf den "Gussklumpen" an. Und bei dem darf ich Material hinzufügen oder entfernen (aufbohren, ausbüchsen, abfräsen...)


    Gruss Jo


    PS, aber so richtig geklärt ist die Frage offenbar noch nicht... Wenn es Ottomotoren im Grundmodell mit Turbo gab, darf ich dann den Turbo auch an einen anderen Otto-Motor des Grundmodells basteln?


    Ausdrücklich verboten ist jedenfalls, einen Turbodiesel zu einem Turbo-Otto umzubauen... Sonst wäre das ja auch ein prima Hintertürchen.

  • Moin.
    Ich wollte mit den Pleuellängen nur verdeutlichen das ich nicht jeden Motor der Baureihe 827 (VW) beliebig verwenden kann.Es gibt da sehr wohl unterschiede.Man sollte also schon einen Block aus dem entsprechenden Grundmodell wählen. Bearbeiten darf man die Blöcke schon.Nur darf ich keinen Block aus nem Golf 2 in einen Golf 1 bauen , auch wenn sie beide Typ 827 sind ist das noch lange nicht der selbe Block!

  • Hi,
    danke für die Infos - im konkreten Fall geht es mir ja nur um wirklich um im Grund baugleiche Motoren, die nur wegen Längs- oder Quereinbau andere MKB haben. Wenn das Umschlagen der Buchstaben legal ist, ok - so haben wir uns das auch schon gedacht.
    In meinem Straßenaudi ist ja auch ein Jettamotor drin mit anderem MKB, der TÜV machte da auch keine Schwierigkeiten, alle Daten sind ja identisch.


    Viele Grüße
    Bob

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