Zusatzscheinwerfer

  • Hallo Leute,


    ich möchte auf mein Auto 6 Zusatzscheinwerfer montieren.
    Jetzt stellt sich die Frage, wie ich diese aufteilen soll.


    Es gibt zwei Möglichkeiten!
    Möglichkeit 1 wäre : Zwei Breitsttrahler und ein Fernscheinwerfer pro Seite oder
    Möglichkeit 2 wäre: Zwei Fernscheinwerfer und ein Breitstrahler


    Wäre über einen Tipp sehr dankbar

  • 6 Zusatzscheinwerfer montieren.
    Jetzt stellt sich die Frage, wie ich diese aufteilen soll.


    Flexibel, nach Streckencharakteristik der Veranstaltung bzw. WP's.


    Nach welchen Sonderregelungen bzw. Auflagen dürfen lt. deutscher StVZO zugelassene Rallyefahrzeuge gegen die Regel verstoßen?

    Lt. STVZO sind lediglich 6 Scheinwerfer erlaubt.
    In der Regel also höchstens 4 Zusatzscheinwerfer...


    Um mal nur die nach deutscher StVZO zugelassenen Audi und Toyota Werksteams zu nennen.




    International war nicht nur Guy Fréquelin mit 8 Zusatzscheinwerfern unterwegs.


    Historic sideways. Querzeit statt Bestzeit. Gewinnen können die anderen.

    Einmal editiert, zuletzt von FIAT 131 RACING ()

  • Die sind meines Wissens meist als Versuchsfahrzeuge zugelassen worden.
    Diese Möglichkeit gibt es aber glaub nicht mehr.


    Im übrigen gilt auch.


    Anh J
    – Beleuchtung:
    Maximal 6 zusätzliche Scheinwerfer
    – und die entsprechenden Relais – sind unter der
    Bedingung erlaubt, dass dies nach den Gesetzen
    des Landes zulässig ist.
    DMSB-Anmerkung: Nach der in Deutschland
    geltenden StVZO sind max. 6 Scheinwerfer zulässig
    (ausgenommen Standlicht, Blinkleuchten,
    Markierungsleuchten).

    – Falls die serienmäßigen Nebelscheinwerfer beibehalten
    werden, zählen diese mit als Scheinwerfer.
    Sie dürfen nicht in die Karosserie eingelassen werden.
    Scheinwerfer und andere außenliegende Beleuchtungseinrichtungen
    müssen immer in Paaren
    vorhanden sein.
    – Die Originalscheinwerfer dürfen außer Betrieb
    gesetzt und mit Klebeband überklebt werden.
    Sie dürfen in Übereinstimmung mit diesem Artikel
    durch andere Scheinwerfer ersetzt werden.


    Gruppe G
    Zusätzliche Scheinwerfer sind erlaubt, wenn die Gesamtzahl
    der nach vorn gerichteten Scheinwerfer 6 nicht übersteigt.


    Gruppe F
    Die elektrische Ausrüstung und die Beleuchtungsausrüstung
    der Fahrzeuge sind freigestellt, sie müssen jedoch der
    StVZO entsprechen und folgende Bedingungen einhalten:
    – Maximal 6 Frontscheinwerfer sind erlaubt.


    Gruppe H

    Die elektrische Ausrüstung und die Beleuchtungseinrichtungen
    der Fahrzeuge sind unter folgenden Bedingungen

    freigestellt:
    – Maximal 6 Frontscheinwerfer sind erlaubt

  • Da es sich bei mir um einen Gruppe B Auto handelt, ist es ziemlich egal was erlaubt ist oder nicht! Die sind ja sowieso verboten.


    Ich weiß leider nicht wie es damals bei Audi aufgeteilt war mit den Scheinwerfern,
    aber ich würde mal sagen das ich eher zu Zwei Breitstrahler auf jeder Seite dentiere.

  • Hallo CARBON !


    Mein Anliegen steht ganz oben! Bitte lesen.
    Von den 6 Zusatzscheinwerfer sollten wieviele Breitstrahler sein und wieviel sollten Fernscheinwerfer sein. Es könnten pro Seite entweder Zwei breit oder zwei Fern sein.



    Ich hab schon mitbekommen, dass oben am Bild 6 Scheinwerfer am Auto montiert sind!!!



  • Auf dem Bild sind so wie es aussieht 2x Fern(die Klaren oben)2 x eine Art Nebel(die Aüßeren) und 2x gemischt in der Tüte ;) Breit und Fern sieht man an der Streuscheibe.
    ohne Gewähr :):)

  • Auf dem Bild sind so wie es aussieht 2x Fern(die Klaren oben)2 x eine Art Nebel(die Aüßeren) und 2x gemischt in der Tüte ;) Breit und Fern sieht man an der Streuscheibe.
    ohne Gewähr :):)



    Die zwei Äußeren sind definitiv Nebler. Die oberen sind Fern, wobei ich hier zu Punktscheinwerfern tendiere. Die Mitte unten sitzenden sehen von der Streuscheibe aus wie unsere Hella-Fern.

  • wobei ich hier zu Punktscheinwerfern tendiere.


    joo so nannte man, oder hießen die. ich hatte auch mal den kompletten satz punkt,nebel und fernscheinwerfer, wie auf dem auto zu sehen. waren alles hella rallye 2000.

    habe da auch einen traum.
    der rallye wm lauf im osten der republik, unter der fahne des AvD.

  • Da es sich bei mir um einen Gruppe B Auto handelt, ist es ziemlich egal was erlaubt ist oder nicht! Die sind ja sowieso verboten.


    Im Straßenverkehr oder bei der Technischen Abnahme ist es völlig egal ob es sich um ein Grp.B Fahrzeug handelt. Auch in diesem Fall greift die STVZO, bzw. das DMSB Reglement (in deinem Fall CTC)


    Auf dem Audi Quattro Bild sind zu sehen:
    Oben: 2 x Punktscheinwerfer Hella 2000 (Ohne ECE Kennzeichnung)
    Mitte innen: 2 x Fernscheinwerfer mit "normaler" Streuscheibe (mit "E")
    außen: 2x Nebelstreuscheiben (mit "E")


    Wird aber in Deutschland so durch keine Technische Abnahme kommen wenn der Wagen in D zugelassen ist.


    Carbon
    Zum Mitsu Bild von der "Gollert" nehme ich an:
    Entspricht nicht dem Grp. H Reglement (ohne wenn und aber und auch nicht im "Oschtn") :rolleyes:

  • Ich habe meinen mit 2 Punktscheinwerfer oben,2 Fernscheinwerfer unten Mitte,2 Nebelscheinwerfer
    unten aussen.Passt bisher bei jeder Rallye.


    Gruss

  • So, da will ich auch mal meinen Senf dazu geben.
    Ich will mich nicht über die STVZO auslassen, da ist ja vieles, was mit Licht zu tun hat verständlicher Weise verboten. (z.B. Scheinwerfer ohne E Zeichen, 100 Watt und Xenon Umrüstungen usw.)
    Vor den Verbindungsetappen ist der Lampenträger abzubauen, da das Auto im öffentlichen Straßenverkehr fährt.


    Ich schlage vor, in dem Lampenträger sind 2 Punktstrahler in der Mitte und Außen sind Fernscheinwerfer - kann man auch mit Zusatzscheinwerfer bewerkstelligen.
    Die Nebelscheinwerfer sollten ziemlich tief sitzen (Bumper/Corner lamps), so sind sie für die Ausleuchtung des nahen Vorderfeld gut zu gebrauchen, auch wenn der Wagen mal quer steht.
    Siehe:
    http://www.lancerregister.com/showthread.php?p=2469218
    Gruß
    Reiner Ehm von RENNSPORT-EHM.de

  • Also ich baue mir die Scheinwerfer immer hin wie ich sie gerade brauche.Ob Nebel oder sonst was.


    Aber warum ich mich melde,der Audi Quattro A2 ist seit heuer nicht mehr von historischen Rallyes verboten.Mit einem orginalen oder sehr orginalen Umbau darf ein A2 in der Rallye bewegt werden.


    Weiterhin sind die PS Monster Lancia Delta S4,Audi S1 und und und,verboten!!!


    FIA Reglemt muß das stehn.

  • Ist es eigentlich zulässig, sechs Zusatzscheinwerfer anzubauen, wenn bei deren Verwendung die serienmäßigen Scheinwerfer elektrisch deaktiviert sind?


    Nehmen wir einen serienmäßigen Golf III mit Standardscheinwerfen und ohne Nebelscheinwerfer. Dazu kommt ein Lampenbaum mit vier Scheinwerfern vorn auf die Motorhaube und zwei einzelne Scheinwerfer unten an die Stoßstange. Damit wären es acht Scheinwerfer nach vorn und nicht zulässig.


    Jetzt könnte man das elektrisch ja so lösen, daß die serienmäßigen Scheinwerfer abgeschaltet werden, sobald man bspw. die beiden Zusatz-Nebler einschaltet.
    Wäre das regelkonform?

  • Nein, da im Straßenverkehr alle Lampen am Auto funktionieren müssen. Man müsste die Lampen also abdecken.



    Richtig, dabei muss aber auch noch gewährleistet sein, das man entweder nur "Abblendicht" hat oder die 4 oberen Scheinwerfer müssen im Wechsel, Fern- oder Abblendlicht, funktionieren.
    Dabei wäre eigentlich auch die blaue Kontrollleuchte zu beachten.

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