KFP-Pflicht für historische Rallye-Fahrzeuge:
In seiner Sitzung vom 6. Juli 2016 hat das DMSBExekutivkomitee beschlossen,
die KFP-Pflicht für historische Rallyefahrzeuge zu liberalisieren.
Für historische Fahrzeuge gemäß Anhang K, welche über einen gültigen HTP verfügen, wird die für 2017 vorgesehene KFPPflicht bis auf Weiteres nicht gelten.
Für alle übrigen Fahrzeuggruppen –
etwa aus den Gruppen N, F, CTC und
andere – gilt die KFP-Pflicht für Fahrzeuge
mit Zulassung in Deutschland
bei Rallyes ab dem 1. Januar 2017.
Darüber hinaus gilt die KFP-Pflicht für
Fahrzeuge der Gruppe G demnach
nicht ab 2017, sondern wird erst ab
dem 1. Januar 2019 wirksam.