Abschied von der Gruppe H?

  • Also ich muss jetzt leider mal böser mann spielen.


    Also ich hab mein 2008er Buch gefunden. Und auch da steht es auch schon so drinn.
    War wohl von manchen H fahrern "wunschdenken".

  • Nur mal zu Info, aktuell bekommt man vom DMSB nicht einmal eine Info ob man nicht serienmäßige Kolben in der Gruppe H verwenden darf! (Da die Kolben nicht im Reglement erwähnt sind müssten sie also nach DMSB serie sein!!!)
    Auf Anfrage wurde auch hier auf die nächste Sitzung vom DMSB Technikausschuss verwiesen!


    Das dürfte den Kreis der legalen H-Fahrzeuge noch ein Stück weit schmälern!

  • Also ich muss jetzt leider mal böser mann spielen.


    Also ich hab mein 2008er Buch gefunden. Und auch da steht es auch schon so drinn.
    War wohl von manchen H fahrern "wunschdenken".


    Hi Martin,


    ja, aber das sind "nur" 5 Jahre. Ich würde gern wissen, wann etwa die Hälfte der H-Autos still und leise illegal wurden.


    Gruss Jo

  • Also ich als "nur" Fan lese im Handbuch 2011:


    Der nachweislich vom Fahrzeughersteller für das Grund
    modell vorgesehene Motorblock (Kurbelgehäuse und
    Zylinder) muss beibehalten werden.
    Der Motor muss im ursprünglichen Motorraum einge


    baut sein und die Kurbelwellenachse muss beibehalten
    werden. Der Hubraum ist freigestellt und darf z. B. durch Änderung
    des ursprünglichen Hubs und/oder der ursprünglichen
    Bohrung geändert werden. Das Ausbuchsen der Zylinder
    ist erlaubt.




    Andere Bauteile des Motors, wie z. B. Zylinderkopf und


    Gemischaufbereitung, Hilfsaggregate, Wasserkühler u. ä.,
    sind freigestellt*


    *3.3 Freigestellt
    In den technischen Bestimmungen bedeutet das Wort
    „freigestellt“ das Teil darf in jeder Hinsicht bearbeitet und
    verändert werden, wobei es auch gegen ein anderes Teil
    ersetzt werden darf. Vollkommene Freiheit besteht auch
    hinsichtlich Material, Form und Anzahl. D. h., das Teil darf
    auch vollkommen weggelassen werden.
    Das geänderte oder ersetzte Teil darf jedoch keine anderen
    Funktionen als das Originalteil übernehmen.




    Es sei denn es gibt jetzt wieder irgendwo eine Ausnahme von der Ausnahme die der Ausnahme nicht gestattet eine Ausnahme der Ausnahme zu sein....

  • Hallo,


    das älteste Handbuch das ich im Moment gefunden habe ist das von 1999.


    Hier ist Gruppe H, Artikel sieben, absolut gleich wie 2013!


    Also war schon 1999 ein Bearbeiten des Blockes und der Einbau anderer Kolben nicht gestattet!



    Grüße


    Alex


  • klare Aussage!
    Kolben würde ich unter "alle anderen Teile sind Freigestellt" sehen, da auch ausdrücklich das ändern der Bohrung erlaubt ist.


  • Standartschreiben was wohl jeder auf Anfrage erhält.


    Aber, dann sollen die Herren mal "SEIT VIELEN JAHREN" definieren! Heißt das jetzt, das man diese Antwort nicht immer bekam???


    Wenn ich richtig liege, gibt es die Gruppe H seit über 20 Jahren und nicht erst seit letztem Jahr wurden bei H-Autos Änderungen am Block vorgenommen und nicht erst seit letztem Jahr weiß man beim DMSB/ONS davon(es sei den man ist "seit vielen Jahren" mit Scheuklappen durchs Leben gegangen).
    Wenn diese Anfragen schon "seit vielen Jahren" beim DMSB auf dem Tisch liegen, warum hat man diese Klarstellung nicht schon "seit vielen Jahren" verfasst???
    Wozu gibt es im Handbuch den blauen Teil oder hat seit "vielen Jahren" den Artikel 7 nicht dahingehend geändert?


    Der Austausch eines einzigen Wortes im Artikel 7 hätte seit "vielen Jahren" für Klarheit gesorgt!

  • klare Aussage!
    Kolben würde ich unter "alle anderen Teile sind Freigestellt" sehen, da auch ausdrücklich das ändern der Bohrung erlaubt ist.


    Alles schön und gut, aber "Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderun-
    gen oder Reglementsverstöße nach sich ziehen.
    "
    Dann könnte man ja immer noch aufbohren und Serien- Übermaßkolben verwenden.
    Außerdem heißt es nicht "ALLE anderen Teile..." sondern "Andere Bauteile...", wie definiert sich "andere Bauteile"??


    Ich versuche hier ja nur das ganze Thema kritisch zu hinterfragen...



    A.Zenk:
    Ich weiß nicht wie ich deine Aussage deuten soll, aber wieviel halbwegs gute H Autos werden wohl mit Serienkolben unterwegs sein?
    Unter diesen Bedingungen wäre ja die Gruppe H praktisch unter der F anzusiedeln!

  • Also ich sehe das bezogen auf die Frage zu den Kolben genau wie Sandy.


    Genau solche "Schlupflöcher" sind es doch, die in z.B. in der Formel 1 für irgendwelche exotischen Teile sorgen, weil sich das die Teams zu nutze machen und eben aerodynamische Hilfsmittel etc. nutzen. Und so lange das Reglement an der Stelle nicht geändert wird, kann keiner was dagegen sagen.


    Wenn im Text steht "...alle anderen Bauteile sind freigestellt" zähle ich auch die Kolben dazu. Kolben sind definitv Bauteile, und da sie vorher nicht erwähnt wurden, fallen sie eben unter die "... alle anderen.." Bauteile.
    Und wenn die Bohrung geändert werden darf braucht man zwangsläufig auch einen anderen Kolben.

  • Es gibt aber auch serienmäßige Übermaßkolben vom Fahrzeughersteller für den Reparaturfall !!! (Ein Aufbohren setzt ja nicht unbedingt einen geschmiedeten Rennsport-Slipperkolben voraus...)
    Außerdem steht dort (wie oben schon erwähnt) Andere Bauteile, und nicht A L L E anderen !!!
    Dahinter sind dann auch ein paar aufgezählt!
    Und wenn die Kolben dazuzählen würden warum wurde das seitens DMSB auf meine Anfrage nicht eindeutig so beantwortet?!


    Aber gut, hoffen wir mal das ihr recht habt, bzw. der DMSB so sieht wie ihr und es auch in diese Richtung klarstellt - natürlich erst Ende Mai nach der Sitzung...

  • Es gibt aber auch serienmäßige Übermaßkolben vom Fahrzeughersteller für den Reparaturfall !!! (Ein Aufbohren setzt ja nicht unbedingt einen geschmiedeten Rennsport-Slipperkolben voraus...)
    Außerdem steht dort (wie oben schon erwähnt) Andere Bauteile, und nicht A L L E anderen !!!
    Dahinter sind dann auch ein paar aufgezählt!
    Und wenn die Kolben dazuzählen würden warum wurde das seitens DMSB auf meine Anfrage nicht eindeutig so beantwortet?!


    Aber gut, hoffen wir mal das ihr recht habt, bzw. der DMSB so sieht wie ihr und es auch in diese Richtung klarstellt - natürlich erst Ende Mai nach der Sitzung...


    schreib doch einfach mal den DMSB an mit der Bitte dies zu präzisieren, ich habe das auch letztes Jahr wegen einer anderen Sache gemacht und der betreffende Teil wurde präzisiert.

  • Ganz ruhig...


    Beim Block reden wir vom Gussteil. Kolben, Pleuel, etc. sind selbstverständlich freigestellt. In der Hinsicht lässt das Reglement keine Fragen offen.


    Im Reglement heisst es wörtlich "Gehäuse und Zylinder".


    Diese Unterscheidung ist z.B. bei einem Käfer wichtig, wo die Zylinder einzeln angeschraubt sind. Sie gehören laut Definition trotzdem zum Block.


    Gruss Jo

  • @ Jo:
    Bitte zitiere mir aus dem Handbuch 2013 die Stelle des Gruppe H Reglements wo Pleuel und Kolben (selbstverständlich) freigestellt sind! (Heißt selbstverständlich bei dir, dass du Selbst das so verstanden hast?:p)


    @ Sandy:
    Das habe ich ja gemacht (siehe ein paar Beiträge weiter oben), die Antwort (von Herrn Ihm) war darauf "Bitte um Rückruf", beim Rückruf wurde ich dann auf die Sitzung des Technikausschusses hingewiesen...


    Nehmt mir mein genörgel bitte nicht böse, ich stehe dem ganzen Thema einfach sehr kritisch gegenüber!
    Das mit dem Blockbearbeiten haben auch X Leute als selbstverständlich erlaubt erachtet...

  • @ Negra,


    gern doch:


    [INDENT]Andere Bauteile des Motors, wie z. B. Zylinderkopf und
    Gemischaufbereitung, Hilfsaggregate, Wasserkühler u. ä.,
    sind freigestellt.
    Darüber hinaus gelten nur für Zw...[/INDENT]


    Die Definition des Blocks lautet "Gehäuse und Zylinder". Andere Teile, WIE blablabla sind freigestellt.


    Das ist für mich absolut eindeutig. Ob nun Kolben, Pleuel etc. erwähnt werden ist wurscht, weil sie sind NICHT "der Block". Es ist eine Aufzählung, die nicht den Anspruch auf Vollzähligkeit erhebt. Nochmal: "WIE Z.B."


    Wenn du den Herrn Fürst ins Zweifeln gebracht hast, dann kann ich nichts dafür ;)


    Das seit X-Jahren viele Leute falsch interpretiert haben, das steht auf einem anderen Blatt. Die wörtliche Auslegung des Reglements gibt leider der Darstellung des DMSB recht, der Block darf zwar ausgebuchst oder aufgebohrt werden, aber weiter nichts.


    Gruss Jo

  • Der aktuelle Moufang M3 ist ein Gruppe A Auto, er ist auch auf der Niederbayernrallye 2012 nicht mehr Gruppe H sondern CTC gefahren.


    @ Jo, ich hoffe du hast recht - ich sehe das ja genauso und würde das natürlich auch gut finden - genauso dass man ein paar Freiheiten für die Blockbearbeitung (Spritzdüsen, Gussgrade, Fenstern etc...) bekommt.
    Aber alleine dass der DMSB nicht sofort eine Antwort geben konnte zeigt doch schon wie heiß das Gruppe H Thema zur Zeit ist!

    Einmal editiert, zuletzt von Negra16V ()

  • Kann man mit nem CTC Auto auch in der H15 nennen??


    Sicher, wenn die ursprüngliche Homologation, nach der man in der CTC startet, keine Änderung erlaubt, die nicht ins H-Reglement paßt. Bspw. fallen darunter Kit Cars mit ihren geänderten inneren Radhäusern. Das ist in der H verboten.


    Ob die ehemalige Gruppe-A-Homologation eines M3 auch H-konform ist, weiß ich leider nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Funk ()

  • Die wörtliche Auslegung des Reglements gibt leider der Darstellung des DMSB recht....


    Eben nicht, sonst hätten wir ja nicht das Problem. Seit 20 Jahren haben alle gewusst wie es interpretiert wurde - ob Teams, TK`s, Spokos oder die Techniker des DMSB.


    Im übrigen würde, nach der Klarstellung, sich das Reglement in Bezug auf Zweitakter selber in den Schwanz beißen.
    Man erlaubt hier Änderungen am "Block", was aber nun laut der Präzisierung eigentlich verboten ist. Und wenn erlaubte Änderungen, keine unerlaubten Änderungen nach sich ziehen dürfen....???

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