Beifahrer und Führerschein


  • Man lernt nie aus, ganz überzeugt bin ich zwar noch nicht ^^, aber ich hab da was gefunden

    http://www.rallye-sslc.de/file…Official%20Results%20.pdf


    ist zwar nicht die von dir genannte Veranstaltung aber es wir in den Ergebnissen "mit Fahrerwechsel" erwähnt und das spricht für deine Info.

  • Wann und wo hat es das gegeben ? Kann ich mir absolut nicht vorstellen bei Veranstaltungen unter DMSB Flagge. Bin mächtig gespannt auf die Antwort.


    911gt1

    Die internationale C Lizenz und alles was darüber angsiedelt war hast du ohne Fahrerlaubnis auf legalen Weg nie bekommen, egal ob als erster oder zweiter Fahrer (Beifahrer). Diese Lizenz musste auch bei Verlust der Fahrerlaubnis umgehend wieder abgegeben werden, was auch Dick und Fett auf der Lizenz zu lesen war.
    Also kann ich mir auch das nicht vorstellen. Kann mich dunkel daran erinnern das ich auf der Elbe Rallye Anno 197. meine Lizenz schlicht und einfach vergessen hatte. Da ging absolut nichts (keine eidesstattliche Erklärung, fürsprache der Gegner, Meisterschaftsstand und auch die dicke Hose mit der einstelligen Startnummer half nicht), das einzige entgegenkommen war nach zähen Verhandeln die Lizenz bis zum Start einfliegen zu lassen.
    Bezieht sich aber nur auf Veranstaltungen auf denen mindestens die int. C vorgeschrieben war und die Zeit in der es in D für internationale Rallyes nur diese Lizenz (nach oben offen) gab.


    Das war bei einer Rallye 200 und ist auch schon ein bissl her. Ging damals noch mit der alten Tageslizenz und da war kein Führerschein vonnöten.

  • Als Beifahrer geht es auch ohne Führerschein. Ich habe das vor Jahren auch schon gemacht. Verzichtserklärung (dass man das Fahrzeug nicht steuern wird) unterzeichnet und schon konnte es losgehen. Auch ohne "Pappe".


    ist mir neu, aber ich lass mich gerne eines besseren belehren. finde es quatsch das der Co ne gültige Fahrerlaubnis vorlegen muss, schliesslich gibt es ja auch minderjährige Co`s die einfach noch keinen Lappen vorweisen können.


    so, da hier unterschiedliche Meinungen vertreten sind, nun mal klartext, muss der Co nen gültigen Führerschein vorlegen bei einer 200er Rallye mit Tageslizens oder nicht. ???

  • Auszug DMSB Lizenzbestimmungen !
    Art. 12 Fahrerlaubnis
    (1) Für den Erwerb einer Fahrerlizenz ist der Besitz der
    Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

    (2) Für bestimmte Veranstaltungsarten (z.B. Rallye) ist der
    Besitz der gültigen Fahrerlaubnis für das betreffende
    Fahrzeug vorgeschrieben (vgl. hierzu die einschlägigen
    Reglements und Bestimmungen). Ohne gültige
    Fahrerlaubnis (Führerschein) dürfen Teilnehmerfahrzeuge
    vom Fahrer nicht – auch nicht teilweise – im
    öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
    (3) Der Besitz der Fahrerlaubnis für 17jährige gem. § 6e
    StVG (begleitetes Fahren) berechtigt nicht als Fahrer
    an Rallye-Veranstaltungen teilzunehmen.


    Eindeutig !
    Das heißt für mich - Fahrerlaubnis für Co`s bei 200er NEIN.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • wie oben bereits geschrieben besteht ein Rallyeteam nun mal oft auf 1. Fahrer und 2. Fahrer. Ergo müssen beide, falls sie das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegen wollen, den Führerschein besitzen. Und den müssen sie dann vorzeigen.
    Falls nicht beide Personen den Führerschein besitzen, so darf nur derjenige das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Dann muss auch nur dieser eine den Führerschein vorzeigen.

  • 2003 / 2004 war das kein Problem ohne Führerschein. Und in der Beziehung hat sich meiner Meinung nach das Reglement nicht geändert. Mit der Verzichtserklärung war für die Veranstalter damals alles kein Problem.



  • Dem zufolge kann man es ja so interpretieren, daß man auch ohne Führerschein die WP befahren darf, da diese ja nicht zum Öffendlichen Straßenverkehr gehört, oder seh ich das falsch?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!