Klare und deutliche Stellungnahme seitens des DMSB zum Thema Bestandsschutz für bereits vorhandenen Eintragungen:
Für bereits bestehende Einträge gibt es Bestandsschutz. Hierzu gibt es auch eine Veröffentlichung im Vorstart 1-2/2016. Der KFP wird weiterhin für alle ab 2017 verpflichtend sein, allerdings nur der "erste Teil", also KFP vom DMSB genehmigt plus anschließende Grundabnahme bei einem DMSB-SV mit Zusatzbefugnis StVZO. Das Folgeprozedere mit Ausnahmegenehmigung kann bei diesen Fahrzeugen entfallen. In solch einem Fall kann auch die Plakette an der Windschutzscheibe entfallen.
Wichtig: Wenn aber später weitere eintragungspflichtige Fahrzeugänderungen (z.B. Bremsen, FIA-Sitze, etc.) dazukommen sollten, wird man sehr wahrscheinlich nicht um den Eintrag auf Basis des KFP herumkommen (und damit Ausnahmegenehmigung der Behörde).
Die Wiederholungsabnahme des KFP beim einem DMSB-SV nach zwei Jahren ist trotzdem erforderlich. Die Kosten liegen dafür laut DMSB bei 70 Euro.