Hallo liebe Rallyegemeinde,
nach langer Recherche lande ich nun hier und hoffe es gibt noch den ein oder anderen Insider. Ich hab mein Rallyeauto etwas demoliert und habe in Erfahrung gebracht, dass nach §59 StvZO die Fahrgestellnummer auf eine andere Karosse übertragen werden kann. Nochmal bestätigte mir das auch der Tüv, nur als ich diesem sagte was alles eingetragen sei meinte er, dass er das nicht macht. Ganz besonders sind ihm Sachen ohne ABE ein Dorn im Auge. Gurte, Fly off, Sitze usw. sind durch Sondergutachten beim Tüv Süd abgenommen worden und sind ja an die Fahrgestellnummer gebunden. Wenn ich diese übertrage sollte ich dies eigentlich auch behalten können.
Der Prozess wäre ansonsten tatsächlich so, dass man einen Nachweis über den Besitz beider Karossen führt, dem Prüfer vorstellt und dieser die alte Nummer durch streicht (so dass sie aber lesbar bleibt), dann die Nummer der Unfallkarosse einschlägt und die im Gutachten vermerkt. Damit kann man dann zur Zulassungsstelle.
Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht mit §59 StvZO? Es soll Leute gegeben haben, die genau aus dem Grund soetwas machen mussten. Es macht ja nur Sinn um Sonderaufbauten zu erhalten.