Alles anzeigenZwei interessante Fragen, die ich gleich mal meinen Schwiegersohn (er ist Rechtsanwalt) gefragt habe.
Mindestens 50.000 Euro für beide Instanzen, jedoch kommen noch die Kosten für Zeugen und Fahrkosten sowie Abwesenheitsgebühren für die Anwälte und Verfahrensparteien hinzu.
Aber die „günstigen“ 50.000 Euro + die genannten Spesen auch nur dann, falls alle Anwälte für die sehr günstigen Standardkosten laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gearbeitet haben, was viele Anwälte nicht tun. Nahezu alle Anwälte, wie auch mein Schwiegersohn, rechnen nur nach festem Stundensatz ab bzw. werden nach festem Stundensätze von ihren Kanzleien abgerechnet.
Also können bzw. werden wohl die realen Kosten noch weit höher als diese 50.000 Euro liegen.
Genaueres können Sie hier nachrechnen lassen: https://www.juris.de/jportal/n…sskostenrechner/index.jsp
Dann wird die Lizenz wohl wieder teurer