Gruppe G -Technik und Reglement

  • Hallo,
    wir haben uns auf das Leergewicht berufen. Jedoch darf man laut DMSB Handbuch vor der Nachkontrolle ( Waage) zum tanken fahren. Werden auch beim neuen Auto uns auf das Leergewicht berufen obwohl ja das betanken vor dem wiegen erlaubt ist.

  • höchstes leergewicht laut datenliste +100 kg ist das max-gewicht
    gewogen wird: ohne fahrer, mit vollem tank, alle flüssigkeiten auf max und mit max. 1 reserverad (falls es bei der veranstaltun an bord war)

  • gewogen wird: ohne fahrer, mit vollem tank, alle flüssigkeiten auf max und mit max. 1 reserverad (falls es bei der veranstaltun an bord war)


    ...oder 2x Reserve (falls beide bei der Veranstaltung auf der Reifenkarte / an Bord waren)

  • nein, nur 1 reserverad


    korrekt, hast Recht -> Art.23.2 Prüfung des Fzg Mindestgewichts
    Der Passus das mit höchstens einem Reserverad gewogen wird, ist in den Prüfbedingungen sogar aufgeführt.

  • wenn 20-30kg fehlen für die nächste Klasse dann ja
    aber was soll es bringen ein Auto 100kg schwerer zu machen
    das halte ich nicht für sinnvoll


    MFG Christian

  • Du hast Dir die Antwort doch selbst gegeben. Es steht nichts im Regelment, also ist es nicht erlaubt. Die Teile, welche am Fahrwerk verändert werden dürfen sind aufgeführt. Alles andere muß orginal sein. Wenn ein TK drunter schaut und Ahnung hat, gibt es Ärger. Ebenso, wenn jemand in Deiner Klasse Ahnung hat. Da Du es jetzt im Forum geschrieben hast, weiß ja auch jeder wo er hinschauen muß! :D


    Gruß
    Norman

  • Hallo!


    ...ohne Sound fehlt einfach was...


    Gibt es Empfehlungen für Gruppe-G Auspuffanlagen, die zumindest etwas die "Härchen" stehen lassen???


    Shifter

  • Ich meine du solltest deine sehr allgemeine Frage etwas eingrenzen - zumindest nach Fahrzeug / -typ... :rolleyes:


    Ansonsten:
    Art. 9 Abgasanlage
    Ab Auslasskrümmerende dürfen nicht serienmäßige
    Abgasanlagen mit ABE, EG-Betriebserlaubnis oder einer
    EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) eingebaut
    werden. Änderungen an Serien-, ABE-, EG- oder EWG-Anlagen sind nicht zulässig, auch wenn sie in den Fahrzeugpapieren beschrieben sein sollten.
    Abgasanlagen, bei denen der serienmäßige Auspuffkrümmer durch einen Fächerkrümmer ersetzt wird, sind auch dann nicht zulässig, wenn sie eine ABE besitzen.
    Ebenso sind Abgasanlagen, die anhand eines „Technischen
    Berichts“ von einem Sachverständigen einer Technischen
    Überwachungsorganisation in die Fahrzeugpapiere
    eingetragen wurden, nicht erlaubt.
    Die Verwendung von bauartgenehmigten Auspuffblenden
    (Endrohrblenden) ist zulässig, sofern diese ohne weitere
    Änderungen der Abgasanlage mittels Schraubverbindung
    angebracht sind (z. B. Klemmschellen).
    Änderungen, die für den Einbau einer Abgasreinigungsanlage notwendig sind, sind erlaubt.

  • Also ich habe unter meinem BMW eine Auspuffanlage mit ABE (welche ja auch in der G erlaubt wäre). Und die macht schon ordentlich lärm. Kommt natürlich drauf an was du für nen motor hast, bei nem 1100er kann man natürlich keinen V8 sound erwarten.
    Was viel ausmacht ist die Wahl des endrohres. Da man dadurch die Resonanzen beeinflussen kann!

  • Mahlzeit zusammen!
    Ich will dieses Jahr gerne mit der Litermont meine erste "große Rallye" fahren.
    National A Lizenz hab ich.
    Meine Frage: Was muss ich an meinem Gruppe G BMW verändern, und in welcher Division muss ich starten?
    Nehme mal an Sitze und Gurte müssen homologiert sein?
    Scheibenfolie hab ich eh drin.
    Brauch ich eine Löschanlage?
    Was sonst noch?
    vielen Dank für eure Antworten!
    vg
    Sascha



  • Hallo Sascha,
    in der Regel sind bei Nat.A Rallies auch die bekannten Gruppe-G Klassen ausgeschrieben. Eine Löschanlage z.'B. brauchst Du nicht; das Auto wird ähnlich den Nat. B Rallies abgenommen; bezogen auf das Reglement.
    Schade ist, daß zumeist kaum 3 Gruppe-G Autos bei Nat. A Rallies am Start sind. Selbst bei der DRM, wo jetzt die Gruppe G auch startberechtigt ist für eine "Deutsche-Gruppe-G-Rallyemeisterschaft" waren bei der Wikinger-Rallye gerademal 3 G-Autos am Start.... Aufgrund der Zuverlässigkeit ist die Wahrscheinlichkeit aber hoch, mit einem G-Auto eine Nat. A-Rallye auch im Ziel zu beenden ! Ich selbst bin mit Gruppe G-Sierra u.Escort Cosworth 4x4 u. Nissan Sunny GTI-R ein paar mal bei Nat. A Rallies in 2001,2006,2007 u. 2008 gefahren.
    Gruß u. viel Spaß !
    Michael Krause
    http://www.fk-motorsport.com

  • Aber meine Sitze mit 2008 abgelaufener Homo, die in der G bei 200er gefahren werden darf muss ich dafür schon tauschen oder?


    Nein, warum auch? Du startest in der Gruppe-G, da gilt das Reglement der Gruppe-G, ein anderes Reglement gibt es nicht.


    Und die Verlängerung der Homologationen bezieht sich auf die DMSB-Gruppen, da wird kein Unterschied gemacht welchen Status die Rallye hat:


    Zitat:
    Die Gültigkeit der Gurt-Homologationen - FIA-Norm 8854/98 bzw. 8853/98 - verlängert sich für alle DMSB-Gruppen um 5 Jahre Gesamthomologationszeit also 10 statt 5 Jahre). Voraussetzung hierfür ist, dass sämtliche Gurte und Verschlüsse in einem einwandfreien Zustand und sämtliche Labels lesbar sind.


    Grüsse,


    Sergio

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