richtig, ich würde sogar soweit gehen, das sie verbunden sein müssen.
Es steht ja nicht da: "wenn sie verbunden...dann Knotenblech usw.".
Ich denke mal, das es da auch keiner weiteren Definition bedarf, da es wohl eigentlich unmöglich ist, die Streben an einander vorbei zu führen.
Nee, steht nur da die Verbindungen zwischen den Streben müssen verstärkt werden.
ergo: keine Verbindung - kein Knotenblech.
Und das sie verbunden sein müssen, ergibt sich, außer durch konstruktiven Zwang in der Ausführung, zumindest nicht zwingend aus dem Regelwerk.
205rallye
Bitte mal um Aufklärung
Dem muss ich leider ohne Widerspruch zustimmen!
off topic:
Ist in etwa so wie das Gesetz in British Columbia, nach dem man Elche oder andere Großtiere nicht vom Wasser aus bejagen darf, z.B. in einem Boot sitzend oder stehend.
Wenn man aber eine natürliche Erhebung nutzt, die sich über die Wasseroberfläche erhebt, z.B. einen großen Felsbrocken, und nun mit dem Boot so dicht heran fährt, dass man einen Fuß auf eben diesen Felsbrocken stellen kann, den anderen Fuß jedoch im Boot beläßt, ist es erlaubt!