Hallo Frank,
diese Regelung stand meines Wissens nie im Verkehrsblatt. Jedenfalls kannte ich Sie meinerzeit nicht und meine Kollegen auch nicht. Im GGS zu vielen Anderen Dingen wie 8cm Bodenfreiheit blabla was nur im verkehrsblatt aber nicht in der StVZO bzw FZV steht.
Laut "meinem" Prüfer ist die Lehnenverstellung auch kein Problem (scheitert dann am Airbag, andere Geschichte... und sinnlos...)