Hohe Geldstrafe für Kreim und Christian

  • Hier haut jeder nur auf Fabian und Christian rum .
    Was ist mit dem Spoko der das Verhalten der beiden vor Ort als richtig einschätzte .
    Hat der seine Lizenz abgegeben ?
    Oder war der diese Woche zur Nachschulung ?

  • [MENTION=8862]Stoffe[/MENTION]: Ich habe deinem Beitrag zweimal ein Gefällt mir vergeben!
    Sind jetzt auch weg. Außer in meinem Profil sind sie noch vorhanden.

  • Beiträge werden von den Moderatoren mitunter in ein bereits bestehendes Thema verschoben, dessen Inhalt viel besser der Diskussion entspricht bzw. sie schon dort läuft. Durch Klick auf sein Profil kann man sich immer alle seine "Beiträge anzeigen" lassen. Ebenso stehen sie unter "Aktivitäten". Likes verschwinden leider beim Verschieben, das kann die Software nicht abbilden, können aber jederzeit dort wieder gesetzt werden. MfG


    siehe auch:
    https://forum.rallye-magazin.de/forumsrichtlinien/


    siehe auch Thema: Verhalten bei Unfall auf der WP
    https://forum.rallye-magazin.d…-der-wp-9.html#post432648

  • Danke für die Erklärung, werter WP19, wäre aber toll, wenn man vielleicht einen kleinen Post dazu abgeben würde, wenn was wohin verschoben wird. Denn man soll es nicht glauben, es gibt immer noch Menschen da draußen, die nicht so "sattelfest" und "computernerdig" sind um das gleich zu schnallen...


    ...ich bin übrigens so einer!

  • Das Reglement ist absolut nicht schwammig formuliert und lässt keinerlei Interpretationsspielraum an der Stelle. Man könnte meinen du stammst aus dem direkten Umfeld des entsprechenden Fahrers und versuchst hier trollartig und mit Befangenheit vom Fehlverhalten abzulenken.


    Man könnte auch den Eindruck gewinnen, dass du das Reglement geschrieben hast und es jetzt auf Teufel komm raus "verteidigen" musst.


    Das Problem ist, dass du offensichtlich nicht verstehst, worauf tome hinaus will.
    Der Fall Kreim / Riedemann hat das Thema zwar jetzt angestoßen, aber es geht doch auch darum, die Sache mal objektiv und losgelöst vom konkreten Fall zu betrachten. Wenn "schwerer Unfall" klar definiert wäre, gäbe es diese Diskussion hier doch garnicht. Im Verlauf des Themas haben doch schon genug Leute Beispiele gebracht, wie unterschiedlich da die Auffassungen sein können und wie sich dem einzelnen ein verunfalltes Fahrzeug darstellt. Die Vorbeifahrenden kennen den Unfallhergang nicht und müssen in wenigen Sekunden beurteilen, wie die Lage ist.
    Wenn FÜR DICH die Einstufung klar ist, wo der Bereich des "schweren Unfalls" anfängt, ist das ja schön. Aber jeder hat schon andere Sachen in seinem Leben gesehen und ordnet sie anders ein, und damit ist diese Formulierung alles andere als eindeutig.


    Ich finde deine Ansätze und Ansichten teilweise ja recht vernünftig, deswegen wundert es mich um so mehr, warum du in dieser Sache so festgefahren bist.


    Um Mutmaßungen vorzubeugen: Nein, ich bin kein "Kreim-Fan", und auch habe ich tome nie persönlich kennengelernt oder irgendwelche Verpflichtungen ihm gegenüber.


  • Die Vorbeifahrenden kennen den Unfallhergang nicht und müssen in wenigen Sekunden beurteilen, wie die Lage ist.


    Kurzform der Antwort: nein, die Vorbeifahrenden müssen nicht in Sekunden beurteilen, wie die Lage ist. Der Anhaltende muss beurteilen wie die Lage ist. Warum der Anhaltende? Weil jeder, dem kein "OK" gezeigt wird, zunächst anhalten muss.


    Langform der Antwort und dafür direkt ein ganz großes dickes SORRY:


    Ok, dieses Thema will einfach nicht enden hier. Leider. In meiner Tube ist noch ein letztes Bisschen Senf übrig. Allerdings nervt es ein wenig - diese Wortdreherei.


    Versuche es mal so zu sehen, Marc:


    Das Thema bewegt die ganze Rallye Szene. Egal mit wem ich im DRM Umfeld persönlich spreche - und das sind mehr als zwei - alle sind hin und hergerissen. Auf der einen Seite kennt man sich, trifft sich mehrmals im Jahr auf den Serviceplätzen dieses Landes oder am Vorstart oder sonstwo, gönnt sich an sich einander jeden Erfolg und andererseits muss man irgendwie versuchen für sich eine Meinung und Haltung zu finden.


    Ausnahmslos jeder, mit dem ich persönlich gesprochen habe, sagt unter vier Augen zusammengefasst zu mir, dass das Verhalten absolut daneben war. Keiner versteht die beiden entsprechenden Personen aus Startnr. 1 und keiner versteht warum sich so verhalten wurde und jetzt so verhalten wird. Natürlich will jeder das Thema mehr oder minder totschweigen, denn man kennt sich ja seit unzähligen Jahren und weiß ja auch nie, wohin der eigene Weg führt und wo man sich wieder trifft. Aber es fragt sich halt auch der ein oder andere wie er selbst reagiert hätte und vor allem, was wäre, wenn er im Peugeot gesessen hätte.


    Der Anteil derer, die Bedauern für CR/MW haben ist größer als der Anteil derer die Verständnis für FK/FC haben.


    Alleine hier im Forum sind weit über 30000 Hits auf dieses Thema. Ich alleine schriebe dazu nicht. Ich bin hier nicht der Wortführer. Es sind im Gegenteil, unzählige andere die eine weitaus deutlichere Meinung kundtun als ich das tue. Ich bin weder Feind, noch Fan, noch Freund von den beiden besagten Mitgliedern der Startnummer 1, wenngleich ich einen der beiden "persönlich" aus der Vergangeneit sehr schätze. Das alles sollte es doch deutlich machen, wie schwer man mit dem Thema umgehen kann. Viele fragen sich, was die Steigerung eines solchen Vorfalles ist.


    Zum Beispiel: hier wird darüber seitenweise und stundenlang gestritten was schwer ist. Nehmen wir mal ein anderes Beispiel und sagen, es war ein offensichtlich schwerer Unfall. Und jetzt nehmen wir nicht den Punkt, dass der Nachfolgende darüber entscheiden würde, ob schwer oder nicht schwer, sondern jetzt sagen wir mal, dass am Fahrzeug sogar beide Türen offen wären, der Fahrer und Beifahrer aber nach dem Aussteigen bewusstlos hinter dem Auto wurden und auf dem Boden liegen. Noch dazu ist noch kein Helfer vor Ort. (Aus dem Rettungsbereich kann ich dir sagen, dass die Anzahl der Fälle, in denen Menschen ein scheinbar intaktes Fahrzeug verlassen haben, die dann aber sogar nach dem selbstständigen Aussteigen verstorben sind, nicht unerheblich ist). Dann findet auch wieder jemand seine Argumentation im RR Passus und sagt, ich bin natürlich vorbeigefahren. Sah zwar schwer aus und ich habe kein OK Schild gesehen, aber es waren ja schließlich beide aus dem Auto raus und ich hätte ja nur anhalten müssen, wenn sie noch dringesessen hätten.


    Verstehst du Marc, was ich versuche zu sagen? Mit ein Bisschen Hirngespinne und Pararaphenreiterei wird/will/würde und könnte jetzt jeder für sich irgendwie eine Argumentation versuchen aufzubauen die "angeblich" Regelmentkonform ist. Doch ich versuche tome zu erklären, dass das nicht der entscheidende Punkt ist. Es gibt nun einmal die Wort "und" und "oder" und "auch" oder "sowie". Das ist aber alles wie gesagt, Rumreiterei auf einer zumindest thematisch klaren Gegebenheit. Es war ein Unfall eines Sportkollegen und es gab deutliche Anzeichen die gemäß Passus beschrieben sind, die zum Anhalten aufgefordert hätten.


    Und jetzt mal ein ganz klares und unmissverständliches Wort - ganz egal wer das wie sieht: mir ist völlig egal, wenn es trifft. Wäre es andersrum, dann würde ich CR mal fragen, ob soweit der Geist noch gesund ist. Wäre es Mandel und Zenz, würde ich die beiden genauso bewerten. Wäre es Dinkel oder Sandro oder wer auch immer, es spielt keine Rolle. Das ist keine Sache gegen die Person, sondern gegen Sportler die sich nun einmal falsch und deppert verhalten haben. Damit Stelle ich die nicht an den Pranger und sage auch nicht, die sollen nie wieder im Auto sitzen (wobei bei mir als Sportchef sie das nicht mehr tun würden - spilet aber keine Rolle). Es wäre nur schön, wenn das ein oder andere menschlicher gelaufen wäre, auch wenn hier zwei Importeure gegeneinander kämpfen.


    Und natürlich gibt es immer solche Vorfälle, die aufzeigen, dass das Unmögliche möglich werden kann. Aber hier versucht man zum einen das RR in seinen Punkten als gewisse Entschuldigung auszulegen und andere versuchen es so aussehen zu lassen, als ginge es gegen Sportler. Es geht um die Sache. Und das ist, glaube mir, derzeit für einige ein echtes Problem.


    Entschuldigung für diesen ewig langen Beitrag meinerseits und den neuerlichen Versuch, dass irgendwie etwas zu differenzieren. Ich bin aus der Diskussion hier erstmal raus. Habe an anderer und entsprechender geeigneterer Stelle meine Meinung vor einigen Tagen kund getan und scheinbar sind auch eine Vielzahl von entsprechenden Personen meiner Meinung.


    Übrigens steht für mich zunächst für alle "vier" beteiligten Sportler im Vordergrund, dass die einen vor allem vollumfänglich genesen und die anderen zu sich selbst als Mensch zurückfinden - auch gegenüber der an sich genutzten Fanbase.


    Dem Rallyesport wünsche ich, dass sich solche Fälle nicht wiederholen. Dem DMSB als Institution wünsche ich, dass niemand mehr in Zukunft über solche Vorfälle urteilen muss, denn das sind am Ende auch nur Menschen! Auch diejenigen, die ein RR verfassen und auch diejenigen, die Sportwarte befragen oder in Veranstalterdialoge müssen. Die halten nun einmal auch Ihren Kopf hin.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?

  • Ich denke, dass ich prinzipiell schon verstehe, worauf du hinaus willst, wir sind da auch nicht so weit von einander entfernt.


    Ich kann natürlich nur für mich sprechen: Mir geht es nicht darum, die Formulierung "pro FK" auszulegen oder sonst irgendwas. Mit der "Rumreiterei" darauf, dass die Formulierung nicht eindeutig ist, wollte ich lediglich darauf hinaus, dass man diese im Sinne von Klarheit für alle Beteiligten einfach nochmal überdenkt. Dass man einfach ganz klar formuliert, dass an einem verunfallten Fahrzeug, wo die Besatzung noch nicht ausgestiegen ist, kein OK-Schild dranhängt oder was auch immer es da gibt, anzuhalten ist. PUNKT.


    Ja, das sollte eigentlich jedem Sportler auch so klar sein. Aber wie man in Köln so schön sagt "Jeder Jeck is anders", so reagiert halt auch bei einem solchen Ereignis jeder anders. Deswegen sollte man meiner Meinung nach in dieser Sache, jetzt wo sie eh gerade in aller Munde ist, als "Dachverband" die Gelegenheit nutzen und klar Stellung beziehen, damit die hohe Priorität der gegenseitigen Hilfe in solchen Situationen auch hoffentlich dem letzten klar wird.

  • DMSB-SPORTGERICHT
    Urteile vom 08.05.2017

    BESETZUNG: RA Harald Schmeyer, Vorsitzender, Frankfurt, Uwe-
    Martin Schmidt, Ostfildern, Karl-Heinz Stümpert, Ludwigshafen


    ERSTE HILFE BEI EINEM RALLYEUNFALL


    Aktenzeichen SG 5/17
    VERANSTALTUNG: ADAC Hessen Rallye Vogelsberg am
    7./8.04.2017
    BETROFFENER: Fabian Kreim, Fränkisch-Crumbach,
    Frank Christian, Oberhausen


    URTEIL:
    1. Die Betroffenen werden verwarnt.
    2. Den Betroffenen werden die Wertungspunkte in der Meisterschaft,
    die sie bei der Veranstaltung ADAC Hessen Rallye
    Vogelsberg am 08.04.2017 erhalten haben, aberkannt. Die
    nachfolgende Punkteverteilung bleibt unberührt.
    3. Gegen die Betroffenen wird eine gesamtschuldnerische Strafe
    in Höhe von Euro 5.000,00 verhängt.
    4. Die Betroffenen tragen die Kosten des Verfahrens.


    BEGRÜNDUNG:
    I. Zum Sachverhalt
    Die Betroffenen haben, der Betroffene zu 1) als Fahrer und der
    Betroffene zu 2) als Beifahrer, an der ADAC Hessen Rallye Vogelsberg
    am 7./.8.04.2017 teilgenommen.
    Grundlage der Veranstaltung war das DMSB-Rallye-Reglement
    sowie die speziellen Regelungen des Veranstalters, insbesondere
    das vom Veranstalter herausgegebene Roadbook. Im Roadbook
    ist der Einsatz des OK/SOS-Schildes sowohl im Roadbook 1 als
    auch im Roadbook 2 geregelt und zwar wie folgt:
    „Grundsätzlich müssen alle Teilnehmer auch bei erkennbaren
    Unfallsituationen ohne rotes SOS Schild stehen bleiben und Hilfe leisten“.
    Insoweit wird auf Blatt 26 und 27 der Akte verwiesen.
    Unmittelbar nachdem die Betroffenen in die WP 7 eingefahren
    sind, verunfallte das vor ihnen gestartete Fahrzeug und blieb, entgegen
    der Fahrtrichtung, in einem Graben liegen. Beide Insassen
    befanden sich im Fahrzeug und konnten ohne fremde Hilfe das
    Fahrzeug nicht verlassen, da die Türen eingeklemmt waren.
    Die Betroffenen erreichten als erste den Unfallort. Aus ihrer Sicht
    erkennbar war, dass in dem verunfallten Fahrzeug noch beide
    Fahrer saßen und ein SOS-Schild nicht gezeigt wurde. Die Betroffenen
    verlangsamten zwar ihre Fahrt an der Unfallstelle, hielten
    jedoch nicht an, sondern fuhren weiter zum WP-Ende.
    Unmittelbar nach dem Unfall wurde seitens der Rallyeleitung die
    Rettungskette eingeleitet, das Gremium der Sportkommissare informiert
    und von dort weitere Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt.
    Es wurde angewiesen, Beweismaterial (Videoaufnahmen
    etc.) sicherzustellen und es wurde nachgefragt, ob Aussagen der
    Betroffenen und der verunfallten Fahrer vorliegen würden. Vom
    Fahrerverbindungsmann wurde mitgeteilt, dass die Betroffenen
    zum Unfall befragt worden seien. Gegenüber diesen sollen sich
    die Betroffenen dergestalt geäußert haben, dass sich die Betroffenen
    mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit dem verunfallten
    Fahrzeug genähert hätten. Dabei habe es Blickkontakt zwischen
    ihnen und dem Beifahrer des verunfallten Fahrzeugs gegeben und
    dieser hätte mit Handzeichen signalisiert, dass alles okay sei und
    dass das Fahrzeug weiterfahren solle. Diese Äußerung soll auch
    vom Beifahrer des verunfallten Fahrzeugs gegenüber dem Fahrer
    des MIC-Fahrzeuges abgegeben worden sein.
    Eine Untersuchung oder gar eine Bestrafung vor Ort wurde gegen
    die Betroffenen nicht veranlasst. Beweisaufnahme, insbesondere
    die Inboardaufnahmen waren zunächst nicht verfügbar, da unklar
    war, was mit den Speicherkarten der Inboardkameras geschehen
    ist. Erst zu einem späteren Zeitpunkt hat sich dann herausgestellt,
    dass die Speicherkarten aus den Kameras der Betroffenen herausgenommen
    wurden und das auch die Speicherkarten aus der
    Inboardkamera des verunfallten Fahrzeugs sichergestellt wurden.
    Gleichwohl standen diese Aufnahmen dem Gremium der Sportkommissare
    nicht zur Verfügung. Erst zu einem späteren Zeitpunkt
    wurden die Speicherkarten wieder gefunden und vom Rallyeleiter
    eingesehen. Gleichwohl wurde ein Verfahren nicht eingeleitet.
    Als Begründung wurde von den Verantwortlichen angegeben,
    dass durch die vermeintlichen Handzeichen quasi das Aufstellen
    des OK-Zeichens ersetzt worden sei.
    Sowohl der Vorsitzende des Gremiums der Sportkommissare als
    auch der verantwortliche Rallyeleiter wurden vom Sportgericht
    als Zeugen vernommen. Nähere Erkenntnisse in Hinblick auf das
    Unfallgeschehen, den vermeintlichen Verstoß durch die Betroffenen
    und die unterbliebene Einleitung von Untersuchungen konnten
    beide jedoch nicht geben.
    Die beiden Fahrer des verunfallten Fahrzeuges wurden ebenfalls
    als Zeugen vernommen. Beide konnten die gemachten Aussagen
    der Betroffenen gegenüber dem Fahrerverbindungsmann und
    dem Fahrer des MIC-Fahrzeuges nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil.
    So hat der Fahrer des verunfallten Fahrzeugs ausgesagt, dass er
    dem vorbeifahrenden Teilnehmerfahrzeug mit einem nach unten
    gereckten Daumen eindeutig signalisiert habe, dass es ihm nicht
    gut gehe. Der Fahrer hat weiterhin ausgesagt, soweit er sich noch
    erinnern könne, dass das Fahrzeug der Betroffenen nicht angehalten
    und einfach vorbeigefahren sei. Er habe dabei noch gedacht,
    „warum helfen die nicht“.
    Der Beifahrer des verunfallten Fahrzeuges hat ausgesagt, dass es
    mit ihm keinen Blickkontakt zu dem vorbeifahrenden Fahrzeug
    gegeben habe. Das SOS-Schild habe er nicht gezogen, da er aufgrund
    des Unfallgeschehens und des sehr heftigen Aufpralls „andere Sorgen“ hatte.
    Wegen der schweren Verletzungen der Fahrer des verunfallten
    Fahrzeuges wird auf den Inhalt der Gerichtsakte verwiesen.
    Die Betroffenen selbst haben sich im Termin zur mündlichen Verhandlung
    geäußert und ihren Vortrag hinsichtlich des Blickkontaktes
    und des nach oben gereckten Daumens wiederholt. Der
    Vortrag wird auch durch die anwaltliche Vertreterin wiederholt,
    sdie zudem darauf hingewiesen hat, das vorliegend ein Verstoß
    gegen Art. 40.2.3 des DMSB-Rallye-Reglements nicht gegeben
    sei, da es sich bei dem Unfall augenscheinlich um keinen schweren
    Unfall im Sinne der Regelung gehandelt habe.


    II. Entscheidungsgründe
    Vorliegend ist ein Verstoß gegen das DMSB-Rallye-Reglement
    sowie speziellen Regelungen im Roadbook des Veranstalters gegeben.
    Spricht Art. 40.2.3 des DMSB-Rallye-Reglements noch von einer
    Haltepflicht bei einem schweren Unfall und wird hierdurch möglicherweise
    ein Interpretationsspielraum geschaffen, ist die Regelung
    im Roadbook des Veranstalters eindeutig.
    Hier heißt es wörtlich:
    „Grundsätzlich müssen alle Teilnehmer auch bei erkennbaren Unfallsituationen
    ohne rotem SOS Schild stehen bleiben und Hilfe leisten“.
    Damit ist der von den Betroffenen angesprochene Interpretationsspielraum
    in Hinblick auf den Begriff „schweren Unfall“ auf
    null reduziert, und es bestand für die Betroffenen eine unbedingte
    Halte- und Hilfepflicht, nachdem sie die Unfallsituation erkannt hatten.
    Dass dies der Fall gewesen ist, ist aufgrund des eigenen Vortrags
    der Betroffenen unstreitig.
    Die Betroffenen haben die Unfallsituation erkannt, haben ihre
    Fahrt verlangsamt, jedoch weder angehalten noch Hilfe geleistet.
    Damit ist ein Regelverstoß klar gegeben und es ist mehr als befremdlich,
    dass bei dieser klaren Situation kein Verfahren bereits
    vor Ort gegen die Betroffenen eingeleitet wurde. Befremdlich ist
    auch, dass sich sowohl das Gremium der Sportkommissare als
    auch der Rallyeleiter selbst mit der Erklärung der Betroffene zufriedengegeben
    haben und die vermeintlichen Handzeichen sogar
    als Äquivalent zum aufgestellten OK-Schild angesehen haben.
    In Anbetracht der speziellen Regelungen im Roadbook gibt es
    hier weder einen Interpretationsspielraum noch besteht die Möglichkeit
    einer Umdeutung. Dies hätten sowohl das Gremium der
    Sportkommissare als auch der Rallyeleiter erkennen müssen.
    Selbst ohne die spezielle Regelung im Roadbook waren die Betroffenen
    gemäß Art. 40.2.3 des DMSB-Rallye-Reglements verpflichtet,
    an der Unfallstelle zu halten und Hilfe zu leisten.
    Dementsprechend kann der Argumentation der Betroffenen nicht
    gefolgt werden, die eine Halte- und Hilfepflicht nach Art. 40.2.3
    des DMSB-Rallye-Reglements nur dann annehmen wollen, wenn
    es sich bei dem wahrgenommenen Unfall um einen schweren
    Unfall handelt, wie dies in Art. 40.2.3 erster Halbsatz ausgeführt ist.
    Der hier vermeintlich geschaffene Interpretationsspielraum wird
    durch die Formulierung des vollständigen Satzes in Art. 40.2.3
    des DMSB-Rallye-Reglements ebenfalls gegen Null reduziert, da
    dort weiter formuliert ist:
    „…. und bei der sich beide Fahrer innerhalb des Fahrzeuges
    befinden, das rote „SOS“ Schild aber nicht zeigen, muss sofort
    und ohne Ausnahme anhalten, um Hilfe zu leisten.“
    Damit ist für eine Interpretation kein Spielraum mehr.
    Es kann nicht im Ermessen des jeweils am Unfallort eintreffenden
    Teilnehmers liegen, ob er den Unfall als leichten Unfall (ohne
    Haltepflicht) oder als schweren Unfall (mit Haltepflicht) definiert.
    Insofern empfiehlt das Sportgericht, um hier zukünftig absolute
    Klarheit zu schaffen und um jegliche zukünftige Diskussion in
    Hinblick auf eine Halte- und Hilfepflicht bei diesem überlebenspflichtigen
    Punkt zu vermeiden, dass die Passage in Art. 40.2.3
    des DMSB-Rallye-Reglements so geändert wird, dass bei jedem
    Unfall, bei dem sich noch einer der Fahrer im Fahrzeug befindet
    und ein OK-Schild nicht sichtbar ist, eine absolute Halte- und
    Hilfepflicht besteht.
    Vorliegend ist dieser Fall jedoch letztendlich nicht zu entscheiden,
    sondern vorliegend gab es eine klare spezielle Regelung im
    Roadbook des Veranstalters, das keinen Interpretationsspielraum zugelassen hat.
    Die Betroffenen mussten an der Unfallstelle halten und Hilfe leisten.
    Dies haben die Betroffenen nicht getan.
    Diese Tatsache steht fest und wurde von den Betroffenen auch
    eingeräumt und die Betroffenen haben sich dann nach längerer
    rechtlicher Diskussion in diesem Punkt auch einsichtig gezeigt
    und ihr Fehlverhalten eingestanden.
    Gleichwohl kam das Gericht nicht umhin, die aus dem Tenor ersichtliche
    Strafe auszusprechen, um den Betroffenen nachhaltig
    ihr Fehlverhalten zu verdeutlichen.
    Die Kostenfolge ergibt sich aus dem Ergebnis des Verfahrens.

  • Zitat: "Diese Tatsache steht fest und wurde von den Betroffenen auch
    eingeräumt und die Betroffenen haben sich dann nach längerer
    rechtlicher Diskussion in diesem Punkt auch einsichtig gezeigt
    und ihr Fehlverhalten eingestanden."


    Wie war das? "Wir haben uns richtig verhalten."


    ohne Worte.

  • Zitat: "Diese Tatsache steht fest und wurde von den Betroffenen auch
    eingeräumt und die Betroffenen haben sich dann nach längerer
    rechtlicher Diskussion in diesem Punkt auch einsichtig gezeigt
    und ihr Fehlverhalten eingestanden."


    Wie war das zunächst? "Wir haben uns richtig verhalten."


    ohne Worte.

  • Die Betroffenen mussten an der Unfallstelle halten und Hilfe leisten.
    Dies haben die Betroffenen nicht getan.
    Diese Tatsache steht fest .




    Ein in der Tat sehr gefährliches Urteil.


    Beim nächsten Crash werden die Leute die Türen aufreißen , die Fahrer aus dem Auto und die Helme vom Kopf zerren.


    Was haben wir dann ? Womöglich tote Rallyefahrer.



    Man sollte angesichts der derzeitigen vielen Wirbelbrüche diese aktive Hilfe eher verbieten ! (Außer, der Wagen seht in Flammen)


    Und man sollte ab sofort damit beginnen, Unfallopfer konsequent mit Sitz (!) nach oben aus dem Rallyewagen zu bergen.


    Das Auto ist dann definitiv "Kernschrott" aber die möglichen Folgen bei Wirbelsäulenverletzungen werden nicht durch (über)motivierte Helfer erhöht.


    Das einzige was der anhaltende Rallye-Kollege tun kann, ist gut Zureden und Händchen halten... (Das sagen Fachleute zu mir)



    Es muß dringend eine Klarstellung her, dass das vom Sportgericht geforderte Urteil eben nicht zu den geforderten wilden Aktionen führt und Menschenleben gefährdet.


    Und das (Menschenleben) soll gerade in diesem Fall an einem gaaaaaanz dünnen "Faden" gehangen haben.


    Es grüßt


    FBE

  • Ein "niederes" Gesetz darf ein "höheres" Gesetz immer präzisieren, aber niemals aushebeln. Genau das ist hier der Fall.


    Danke für die Erklärung. Finde ich aber recht bedenklich dass man neben dem Reglement noch jedes individuelle Roadbook auf auf kleinste Details in der Ausformulierung checken muss. Um so mehr Hut ab an alle die sich das weiterhin antun sich dem Wettbewerb zu stellen und mich als Zuschauer zu bespaßen.

  • Ein in der Tat sehr gefährliches Urteil.


    Jetzt machst Du Dich aber hier unbeliebt, Frank! Nachdem hier seitenweise alle Besserwisser dieses Forums auf Fabian Kreim und Frank Christian eingeprügelt haben, kommst Du mit sachlichen und von Fachleuten untermauerten Argumenten daher. Da fällst Du ja jetzt allen Hetzern in den Rücken.


    Auch ich halte das Urteil für sehr gefährlich. Vor allen Dingen aus einem Aspekt: Wir alle wissen, dass fast alle Veranstalter das große Problem haben, nicht über genügend motiviertes Personal zur Streckensicherung zu verfügen. Nach diesem Urteil kann man ja jetzt gut auf einen Großteil der bisher eingesetzten Leute verzichten. Die Rettungskette erfolgt ja durch die nachfolgenden Fahrzeuge.


    Ob das wirklich im Sinne der Sicherheit im Rallyesport ist, das wage ich zu bezweifeln.

  • Ich bleibe dabei Strafe zu mild für diese grobe fahrlässigkeit aber ist ein anderes Thema... wieso soll das Urteil gefährlich sein unter Umständen eventuell aber vllt sorgt es auch dafür das endlich wieder ein wir herrscht und nicht jeder seine Ego Schiene fährt... Aber ist sich als außenstehender schwer hineinzuversetzen;-)


    MFG

  • Nach diesem Urteil kann man ja jetzt gut auf einen Großteil der bisher eingesetzten Leute verzichten. Die Rettungskette erfolgt ja durch die nachfolgenden Fahrzeuge.


    Ob das wirklich im Sinne der Sicherheit im Rallyesport ist, das wage ich zu bezweifeln.


    Stimmt einerseits, und andererseits nicht. Grundsätzlich halte ich sogar recht viel davon, dass die nachfolgenden Teilnehmer die "Streckenpostenarbeit" übernehmen müssen. Denn diese wissen im Normalfall wesentlich mehr über Sicherheitseinrichtungen im Rallyefahrzeug und die üblichen Verletzungen (z.B. die angesprochenen Wirbelverletzungen) als der gemeine Helfer, der sich einmal im Jahr aus Spaß an die WP stellt. In anderen Ländern mit längeren WPs musste das schon immer so gemacht werden, weil ausreichend Streckenposten zu platzieren völlig unmöglich ist. Und es funktioniert.


    In Deutschland könnte man dennoch nicht auf die meisten Posten verzichten, weil diese die wichtige Aufgabe übernehmen, "Zivilisten" von der Strecke fernzuhalten. Da es nunmal alle paar hundert Meter einen Zufahrtsweg zur WP gibt, braucht es auch alle paar hundert Meter eine MRC.


    Sollte die Gefahr durch zu viel bzw. unangebrachte Hilfe durch übermotivierte Teilnehmer wirklich sehr hoch sein (kann ich persönlich nicht einschätzen), kann man ja auf Fortbildungen der Fahrer setzen. Da könnte das verschicken einer informativen Broschüre zu diesem Thema an alle Lizenznehmer bereits einen wichtigen Unterschied machen.
    Aber absolute Sicherheit kann sowieso niemand garantieren, im Zweifelsfall begehen auch die ausgebildeten Rettungskräfte aus Mangel an Erfahrung mit Motorsport entscheidende Fehler...

    Rallyevideos aus Deutschland und Mitteleuropa: Youtube

  • Was bringt dir ein erste Hilfe-Kurs bei nem Rallyeunfall?
    Inhalte sind im groben:
    - lebensrettende Sofortmaßnahmen
    - Anlegen eines Verbandes
    - stabile Seitenlage


    Da sind wir vom Retten aus einem verunfallten Rallyefahrzeug weit entfernt, ich bin sogar der Meinung, dass man alle, die Ansprechbar sind und nicht von allein aus dem Auto kommen sitzen lässt und beruhigt, wenn akute Lebensgefahr (Kreislaufstillstand, Feuer etc.) besteht zieht man eh an irgendeinem Ende bis er raus ist.

    Darf ich das?

  • Da sind wir vom Retten aus einem verunfallten Rallyefahrzeug weit entfernt, ich bin sogar der Meinung, dass man alle, die Ansprechbar sind und nicht von allein aus dem Auto kommen sitzen lässt und beruhigt, wenn akute Lebensgefahr (Kreislaufstillstand, Feuer etc.) besteht zieht man eh an irgendeinem Ende bis er raus ist.



    So ist es.


    Und dann sollte der/die Fahrerin inkl. Sitz geborgen werden. Also Holme und Käfig durchtrennen und inkl. Sitz nach oben raus !


    Das Thema hatte sogar der gute Hans Meiser von RTL vor über 10 Jahren in seiner RTL-Fernsehsendung als Thema.


    Teams des ADAC-Junior-Rallye-Cups dienten als Statisten und fuhren für die Fernsehkameras eine Rallye-WP (Rundkurs)....


    Auf "Kalinchen" (südlich Berlin) wurde der Unfall eines Nissan Micra Damenteams nachgestellt.


    Es wurde gezeigt, wie die Holme "geknackt" werden und der Sitz inkl. Fahrerin nach oben entnommen wurde.


    Dieser RTL-Film könnte problemlos (gerade) heute als "Aufklärungsfilm" gezeigt werden.


    Hände weg von den Insassen und warten bis der Rettungsdienst eintrifft.


    In den letzten 3 Monaten habe ich allein von drei - vier Wirbelbrüchen bei Rallyes nur in Deutschland erfahren.


    Ich möchte nicht, dass mir in Zukunft Rallyefahrer/innen in Rollstühlen im Servicepark entgegenkommen.



    Deshalb muß hier und jetzt eine Diskussion einsetzen.
    Dazu ist der "Fall" der Startnummer 1 gut geeignet -- und nur dazu !
    Wie gesagt : Anhalten (und die Fahrbahn versperren) ja , gut Zureden auch ja , aber helfen müssen die Rettungskräfte und keine Fahrer oder Zuschauer.



    Aus dem verregneten Hannover grüßt


    FBE

    2 Mal editiert, zuletzt von Frank E. ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!