ist ein Fahrzeug starberechtigt-wenn ein nicht Orginal Motor eingebaut ist

  • Ich kann nur das wiedergeben was mir am Telefon gesagt wurde...

    Ich hab leider kein aktuelles Handbuch da (die alten auch schon vor Jahren entsorgt) um selbst Nachlesen zu können. Soll wohl früher im blauen Teil gestanden haben und jetzt im Gruppe H Reglement...
    Aber der Diesel - Benziner Umbau sollte auch nur eine Bemerkung am Rande sein...

    Ursprünglich gehts ja um den Umbau Quattro Limo auf Turbomotor... Und der Umbau wäre laut DMSB Reglementkonform... (Sofern es sich um einen Typ 85 handelt und EVO 2 nicht das Pech hat einen der wenigen "falschen" Typ 85 zu haben die aus welchen Gründen auch immer als Typ 81 zugelassen wurden, soll aber angeblich nur beim Coupe vorkommen soweit ich weis...)

  • Hallo
    Muß leider dieses alte Thema noch mal rausholen,da ich mit dem Gedanken spiele einen E36 Compact aufzubauen.Leider ist mir im Moment nicht richtig klar,welchen Motor ich nun verbauen kann.S14 oder M3 Sechszylinder??? Will ja auch kein faules Auto bauen.Starten möchte ich in meiner alten klasse H15.
    Bitte nur sachliche und themenorientierte hinweise und kein halbwissen Posten.
    Gruß
    Gücki

    Getrag 2,33 1,00 Handmade.Tradition ist Tradition.
    "Das Leben ist zu kurz für Frontantrieb" ;)

  • So also fakt ist, das BMW 1992 mit einer E36 Limusiene mit S14 in der STW gefahren ist. Denn damals war der S42 (Rennmotor auf basis des M42) noch nicht fertig! Ab 1993 wurde dann mit S42 gestartet. In wie weit dies auf die Rallye zu übertragen ist, weis ich nicht.
    Aber in der Serie gabs den S14 Block nie im E36. Wenn man Homologationspapiere von nem 1992er STW wagen auftreiben könnte wäre es vielleicht machbar, doch halte ich den DMSB nicht für so "felxibel". Denn dann müsstest du ja komplett auf STW stand umbauen. Und da ist sehr viel anders als man auf den ersten Blick erkennen mag (hab mich viel mit den STW E36 beschäftigt).
    Meine empfehlung wäre nen gut gemachter M44.
    Kannst natürlich auch auf S50 gehen, aber das ist hald ne andere leistungsklasse! Aber nach H reglement kein Problem, da ja der Block im "Grundmodell" E36 verbautgewesen sein muss und der Compakt auch ein
    E36 ist!

  • Fakt ist man darf einen E36 Compakt mit 6-Zyliner M3 Motor vom E36 bauen, da fahren ja auch genügend rum.
    Fakt 2 ist ich glaube in Holland gibts einige E36 Compakt mit S14 Motor soweit ich das gesehen habe und einer davon hats mal nach Deutschland geschafft (ein oranger, Rallyeteam Kohl/Tanz). Das war aber nur ein 2 Liter. Auf welcher Grundlage dieser Umbau allerdings Stand weiß ich nicht, da es meines Wissens keinen Compact Motor mit Steuerkette gab auf den man den S14 Zylinderkopf setzen kann (der ja eigentlich der Quell der Leistung ist).


    Der 6-Zylinder würde ich sagen ist billiger zu betreiben, da man ja praktisch kein Motortuning betreiben muss, zudem wird er wohl aufgrund des großen Hubraums sehr haltbar sein, deshalb würde ich ihn bevorzugen. Wenn es drum geht Top Ergebnisse zu erzielen wäre ein fein gemachter 4-Zylinder bestimmt auch sehr interessant.

  • Hallo


    Es gab keinen S14 im E-36 Grundmodel also geht nicht laut DMSB


    Und der S50 Motor geht auch nicht !! Grundmodel E-36 OK richtig aber ein M3 ist von der BMW Motorsport GmbH demnach ein eigenner hersteller und ein Compakt gab es nicht von der M-GmbH !!!!


    Schlüssel Nr. BMW = 0005


    Schlüssel Nr. M3 3.0 oder 3.2l = 7909


    Hatte vor mir auch einen zu Bauen und habe beim DMSB angerufen und habe mit der technik gesprochen es ist leider in Deutschland nicht erlaubt


    RallyeTom hat es ja auch schon angesprochen !!!!



    MfG


  • Bzgl. S14 gebe ich hier meine ungeteilte Zustimmung, aber zum S50 sagt das Reglement etwas anderes.


    Hier muss ich mal den braunen Teil des Handbuches dagegen halten, z.B. Reglement Gruppe F Punkt 2 - zugelassenen Fahrzeuge:
    2.5 In der Gruppe F sind folgende Fahrzeuge zugelassen:
    a) Fahrzeuge von Herstellern, die in der DMSB-Fahrzeug-
    Herstellerliste oder in der FIA-Homologationsliste
    aufgeführt sind.
    b) Fahrzeuge anderer Hersteller, z. B. eigens auf
    Rohkarosserie aufgebaute Fahrzeuge, sind nur
    dann zulässig, wenn das Modell einem Typ eines
    Herstellers gemäß Art. 2.5a) entspricht
    , wie
    es von einem vom DMSB anerkannten Hersteller
    ausgeliefert wird oder wurde. Den jeweiligen
    Nachweis hat der Bewerber/Fahrer zu erbringen.
    Diese dem Punkt b) entsprechenden Fahrzeuge
    benötigen eine F-Bestätigung bzw. Identitätsbescheinigung
    des DMSB bzw. der ONS; die von
    einem DMSB-Sachverständigen ausgestellt wird.


    Das Grundmodell ist in beiden Fällen der E36, der über den gleichen Vertriebsweg gekauft werden kann, nämöich direkt beim BMW-Händler.


    Und jetzt kommen sie.........

  • Ist eigentlich das falsche Zitat, da es hier um zugelassene Fahrzeuge geht und nicht um Motoren.


    Richtig ist: Gruppe H
    Art. 7 Motor
    Der nachweislich vom Fahrzeughersteller für das Grundmodell
    vorgesehene Motorblock (Kurbelgehäuse und
    Zylinder) muss beibehalten werden.



    Art. 3 Definitionen
    Grundmodell: Unter Grundmodell sind alle Ausführungen
    einer Modellreihe zu verstehen, die in einer begrenzten
    Produktionsperiode hergestellt wurden.
    Produktionsperiode heißt, dass ein Modell unter einer
    bestimmten Bezeichnung oder Code
    (z.B. Opel Kadett C,
    VW Golf Typ 17, BMW 3er E30 oder BMW 3er E36) in
    einem bestimmten Zeitraum hergestellt wurde. Wird
    diese Bezeichnung geändert, so handelt es sich um ein
    anderes Grundmodell.
    Wird also die Bezeichnung oder der Typ eines Modells
    geändert, so handelt es sich um ein anderes Grundmodell.
    Fahrzeughersteller: Für die Gruppe H werden Fahrzeughersteller
    als solche anerkannt, die in der DMSBFahrzeug-
    Herstellerliste oder in der FIA-Homologationsliste
    aufgeführt sind.
    Fahrzeuge anderer Hersteller sind nur zulässig, wenn
    das Modell einem Typ entspricht, wie es von einem anerkannten
    Hersteller ausgeliefert wurde
    .
    Den jeweiligen Nachweis hat der Bewerber/Fahrer zu
    erbringen.


    Definiere ich so: Alle Motoren, die in einem E36 jemals verbaut worden sind(bis max. 300PS!!!), sind zugelassen(abzüglich eventl.Turbomotoren, die ja homologiert sein müssen), auch wenn der Hersteller ein andere ist, da die Auslieferung ja direkt über BMW(was ja ein anerkannter Hersteller ist) erfolgte.
    Also rein theoretisch sogar der S54 aus´m M-Coupe und Roadster (ich weiß zu viel Leistung)


    Ist doch eigentlich ganz einfach;)


    Mpower-Axel
    Die kennen sich anscheinend in ihrem eigenen Reglement nicht aus;)

  • Hallo.
    Nochmal zum Audi typ 85.
    Wie wir nun wissen ist in allen Typ 85 (Grundmodell) Turbo beim Benziner erlaubt!
    Jedoch nun die Spezielle Frage???
    Darf ich auch einen 4Zylinder Benziner aus dem Audi Typ 85 (Motorblock Serie beim Sauger 4-Zylinder) mit Turbo aufladen??? Die Turbos waren meines Wissens im Original immer 5-Zylinder.
    Bitte nur Posten wer sich wirklich auskennt und nicht bloß vermutet!

  • Hallo.
    Nochmal zum Audi typ 85.
    Wie wir nun wissen ist in allen Typ 85 (Grundmodell) Turbo beim Benziner erlaubt!
    Jedoch nun die Spezielle Frage???
    Darf ich auch einen 4Zylinder Benziner aus dem Audi Typ 85 (Motorblock Serie beim Sauger 4-Zylinder) mit Turbo aufladen??? Die Turbos waren meines Wissens im Original immer 5-Zylinder.
    Bitte nur Posten wer sich wirklich auskennt und nicht bloß vermutet!


    Interessant wäre noch in welcher Gruppe Du starten möchtest.
    In Gruppe H gilt z.B. (Gruppe H Reglement Art. 7 Motor):


    Es sind nur die serienmäßigen bzw. für das Grundmodell
    homologierten Aufladungssysteme, z. B. Abgasturbolader
    oder mechanische Lader (Bsp.: Comprex-Lader und
    G-Lader) zulässig. [...]
    Dies bedeutet, dass ein Saugmotor ein Saugmotor, ein
    Abgasturbolader-Motor ein Abgasturbolader-Motor bleiben
    muss.


    Gruß
    Jörn

  • Zitat

    Wie wir nun wissen ist in allen Typ 85 (Grundmodell) Turbo beim Benziner erlaubt!


    Hääää????Typ 85 heist doch B2 mit quattro , Allrad und Turbo ist nur dann erlaubt, wenn für das betreffende Modell eine A-Homologation gab und das dürfte ja nur für das B2 Coupe gelten. Alle anderen waren doch nur aus Sauger homologiert.
    Also düfte deine Aussage, "an allen Typ 85 ist Turbo erlaubt ist" nicht richtig sein.

  • Hääää????Typ 85 heist doch B2 mit quattro , Allrad und Turbo ist nur dann erlaubt, wenn für das betreffende Modell eine A-Homologation gab und das dürfte ja nur für das B2 Coupe gelten. Alle anderen waren doch nur aus Sauger homologiert.
    Also düfte deine Aussage, "an allen Typ 85 ist Turbo erlaubt ist" nicht richtig sein.


    Reglement Gruppe F:
    Art. 7 Motor
    Der nachweislich vom Fahrzeughersteller für das Grundmodell
    vorgesehene Motorblock
    (Kurbelgehäuse und
    Zylinder) und Zylinderkopf sowie das Ladesystem (z.B.
    Turbo- oder mechanischer Lader) müssen beibehalten
    werden.
    Eine Aufladung ist nur in Verbindung mit der serienmäßigen
    Antriebsart (z. B. Otto-Motor oder Dieselmotor)
    zulässig. So darf z. B. der Turbolader des VW Golf Turbo-
    Diesels nicht in einem VW Golf mit Otto-Motor verwendet
    werden.......


    Der Audi A4 1.8T Quattro war auch nicht homologiert, oder?
    Und jetzt kommen sie.....

  • Geht's hier nun um Gruppe-H oder F?


    Eine Aufladung ist nur in Verbindung mit der serienmäßigen Antriebsart (z. B. Otto-Motor oder Dieselmotor) zulässig. So darf z. B. der Turbolader des VW Golf Turbo-Diesels nicht in einem VW Golf mit Otto-Motor verwendet werden.


    Diesen Teil hat der DMSB nachträglich hinzugefügt, genauer gesagt erst nachdem ich ein paar blöde Fragen zur Auslegung des Reglements gestellt hatte. Ich hatte das Reglement so ausgelegt, dass ich ziemlich jeden Motor mit Turbo ausstatten dürfte, da es ja fast jedes Grundmodell mit Turbo gibt, nämlich als (Turbo-) Diesel. Denn im F-Reglement fehlt ja der Passus aus dem H-Reglement ("Saugmotor muss Saugmotor bleiben").


    Eine weitere Auslegung war, bezogen auf Fiesta MK3, dass ich dort auch den Zetec-Motor (16V) mit Turbo fahren darf, da es ja einen Turbomotor im Grundmodell gibt, zwar in Verbindung mit dem CVH-Motor (8V), aber auch als Benziner. Hierzu gab es keine Ergänzung oder Änderung, weshalb das also noch zulässig sein sollte. Mir wurde lediglich Folgendes mitgeteilt:


    "Die einzelnen Bauteile der Motore aus dem gleichen Grundmodell dürfen untereinander kombiniert werden. Falls unterschiedliche Einspritzsysteme in die Serie eines gleichen Grundmodells eingeflossen sind, so muss man sich jedoch für ein System in seiner Gesamtheit, inkl. Drosselklappenteil, entscheiden. Falls aber beide Motoren mit dem gleichen Einspritzsystem, allerdings mit z.B. unterschiedlichen Drosselklappen ausgeliefert wurden, so sind in diesem Fall beide Drosselklappen anwendbar."


    So wie ich das sehe geht der von "Rallyepat" angedachte Umbau in der F, in der H aus div. Gründen aber nicht.


    Grüsse,


    Sergio

  • @325ixRichtig, aus diesem Grund darf er auch nicht in der H starten, siehe Patrick Neidhardt und ich dachte um die H geht es.


    Willst du deinen zitierten Artikel für die F jetzt so interpretieren:
    z.B. den Audi Typ 85
    Ich darf alle Motorblöcke die es in dem Typ gab verbauen(was durchaus richtig ist) und darf einen Lader verbasteln den es in irgendeinem Typ 85 mal gab, auch wenn mein verbauter Motorblock ursprünglich gar keinen Lader besaß???
    Alos so wie es Rallyepat erfragt hat?


    Oh ha, wäre mutig;)

  • Hi zusammen,


    da kann man noch einen draufsetzen...


    Es muss DEN Lader nicht in irgendeinem Typ gegeben haben, denn der Lader an sich ist weitgehend freigestellt. Solange ein Abgasturbolader ein Abgasturbolader bleibt.


    Gruss Jo

  • @325ixRichtig, aus diesem Grund darf er auch nicht in der H starten, siehe Patrick Neidhardt und ich dachte um die H geht es.


    Willst du deinen zitierten Artikel für die F jetzt so interpretieren:
    z.B. den Audi Typ 85
    Ich darf alle Motorblöcke die es in dem Typ gab verbauen(was durchaus richtig ist) und darf einen Lader verbasteln den es in irgendeinem Typ 85 mal gab, auch wenn mein verbauter Motorblock ursprünglich gar keinen Lader besaß???
    Alos so wie es Rallyepat erfragt hat?


    Oh ha, wäre mutig;)


    Zunächst mal ging es um die Frage von EVO 2, ob er in seinem Typ 81 Audi einen Motor vom Typ 85 Audi mit Turbo verbauen darf, und in welcher Gruppe er dann starten dürfte.
    Der Umbau wäre jedoch nicht entsprechend Reglement.
    Wenn sein Typ 81 Limo aber ein Typ 85 Limo wäre, wäre es kein Problem, er dürfte in der Gruppe F fahren, wenn alle relevanten Teile, z.B. Drosselklappe, aus dem Typ 85 stammen oder freigestellt sind.


    Dann wollte Rallyepat wissen, ob sein Typ 85 4-Zyl. einen Turbo haben darf.
    Darf er, wenn er die restlichen Punkte des Gruppe F Reglements beachtet, denn nur hier darf er ohne abgelaufenen Homologation fahren, wenn es ein Quattro ist, wovon ich einfach mal ausgehe.


    Dann wollte Gücki wissen, ob er in seinen neuen BMW E36 Compakt einen M3 Motor verbauen darf. Auch das wurde im allgemeinen zustimmend beantwortet, nachdem die Feinheiten zur Frage Grundmodell usw. einigermaßen verständlich geklärt wurden.
    Gücki dürfte dann, je nach Ausbaustufe seines Geschosses, in der F oder in der H fahren.


    Es ist sicherlich mutig, auf einen 4-Zyl. Audi einen Turbo aus dem Uri zu basteln, aber rein vom Regelwerk her sollte es gehen, wenn man gewisse Dinge beachtet.
    Ob sich die Techniker vom DMSB soweit in ihren eigenen Vorschriften auskennen, ist da auch nur die eine Seite der Medaille.
    Wenn man bei der TA am Renntag einen E36 mit S14 Motor in der H starten läßt, sehe ich den Diskussionsbedarf an ganz anderer Stelle.
    Und wenn die Kollegen sich nicht sicher sind, bleibst du eben stehen.

    Einmal editiert, zuletzt von 325ix ()


  • In welcher Gruppe man fahren kann mit einem geplanten Umbau war ein Teil der Frage von EVO 2, der diesen Thread erstellt hat.
    Und diese Frage läßt sich ohne die Gruppenverweise auch nicht beantworten.
    Zu sagen, in der Gruppe H darfst du das nicht, ist ja nur die halbe Wahrheit, denn in der F ginge es von Regelwerk her, zumindest bei Rallyepat, ob es technisch umsetzbar ist, ohne gegen einen anderen Absatz des Gruppenreglements zu verstoßen, ist hier nicht zu klären, aber auch nicht gefragt worden.

  • Schonmal vielen Dank für die Mühe die ihr euch mit mir gemacht habt!
    Dann wird es wohl am sinnvollsten sein ich bringe meine Idee mal beim DMSB an und werde Versuchen mir eine schriftliche bestätigung für mein Vorhaben zu holen. Nicht das ich jetzt 1-2Jahre ein Auto aufbaue was dann hinterher nicht eingesetzt werden darf!


    Gruppe H ist soweit klar definiert!
    Gruppe F laut Reglement möglich!


    Das heißt ich nehme den stärksten 4-Zyl. Saug-Benziner den es als Quattro gab.Verwende Block,Kopf,Ansaugbrücke mit Drosselklappe sowie das Einspritzsysteme von dem MKB und schnalle meine Lader da dran! So sollte es möglich sein.


    Alternativ für die Gruppe H könnte man aber auch aus einem 90Ps Saugerblock einen schönen 16V bauen wie ich ihn derzeit im Golf einsetze.(Der Audi S2000 der 80iger Jahre).Wäre das in der H Startberechitgt????

  • Zitat

    Alternativ für die Gruppe H könnte man aber auch aus einem 90Ps Saugerblock einen schönen 16V bauen wie ich ihn derzeit im Golf einsetze.(Der Audi S2000 der 80iger Jahre).Wäre das in der H Startberechitgt????


    Ähhmmmm, nöööö. Sorry, wurde hier unterschlagen. Es heist natürlich "Allrad mit Aufladung und/oder mehr als 2 ventile pro...müssen homologiert..."


    steht aber auch im Handbuch;)

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