Wenn ich das richtig verstehe, hat hier der Veranstalter das Rallyereglement falsch interpretiert. Ich vermute mal es geht um die Gruppe A über 2000ccm mit Allrad, Klasse 10 nach Lausitz-Ausschreibung, Artikel 2.6.
Allerdings hat sich der Veranstalter durch seine Mitgliedschaft im ADMV den Statuten des DMSB unterworfen und die beinhaltet nicht nur das Rallyereglement 2009 sondern auch den Zusatz oder Erweiterung des Reglements/Ausschreibung zur DRM. Und dort steht klar und deutlich, keine WRC. Der Veranstalter hätte, so meine ich, die Nennungen der WRC-Teilnehmer ablehnen müssen. Weil auch in der Klasse 10 keine Gruppe A mit WRC-Nachhomologationen startberechtigt sind.
Leider muss man es sagen, aber ich glaube, in diesem Fall hat der DMSB bzgl. der Ausschreibung keinen Fehler gemacht.
Auszug aus der Satzung:
3. Durch die Mitgliedschaft im DMSB gelten die dem
Mitglied angeschlossenen Vereine bzw. Vereinsabteilungen
als Vereine des DMSB und die den angeschlossenen
Vereinen bzw. Vereinsabteilungen
angehörenden und am Motorsport teilnehmenden
Mitglieder, ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter
sowie Veranstalter einzeln als mittelbare Mitglieder
des DMSB, auf welche die Bestimmungen dieser
Satzung, mit Ausnahme der §§ 5 + 8, die vom
DMSB erlassenen Statuten und sportlichen Regularien
sowie die Sportgerichtsbarkeit und sonstige
Beschlüsse und Entscheidungen des DMSB entsprechend
Anwendung finden.
und
Int. Sportgesetz der FIA (ISG)58. Kenntnis und Beachtung der Reglements
Jede Person oder Gruppe von Personen, die einen Wettbewerb
organisiert oder daran teilnimmt, ist verpflichtet:
1. die Statuten und Gesetze der FIA, das vorliegende
Gesetz sowie die Nationalen Reglements zu kennen;
2. die Verpflichtung zu übernehmen, sich o. g. Gesetzen
sowie den Entscheidungen der ASN und den
Folgen, die daraus entstehen könnten, ohne Vorbehalt
zu unterwerfen.
Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen verliert jede
Person oder Gruppe von Personen, die einen Wettbewerb
organisiert oder daran teilnimmt, das Nutzungsrecht
der Lizenz, die ihr ausgestellt wurde, und jeder
Hersteller wird zeitweilig oder endgültig aus den FlAMeisterschaften
ausgeschlossen. Die FIA erläutert die
Gründe für eine solche Entscheidung.
Wenn die Nichtübereinstimmung eines Fahrzeugs mit
dem technischen Reglement festgestellt wird, kann das
Fehlen eines Wettbewerbsvorteils niemals als Verteidigung
angesehen werden.