Alles anzeigenAuszug aus der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. Januar 2001*
In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8)
..."Autorennen, Motorradrennen und Sonderprüfungen mit Renncharakter betreffende Anträge sind nur zu bearbeiten, wenn zugleich Gutachten von Sachverständigen insbesondere die Geeignetheit der Fahrtstrecken und die gebotenen Sicherungsmaßnahmen betreffend vorgelegt werden. Streckenabnahmeprotokolle von bundesweiten Motorsportdachorganisationen (z. B. DMSB, DAM und DASV) sind Gutachten in diesem Sinne."
Ende Auszug
Ich gehe mal davon aus, dass der RSC die Änderung dieser Verwaltungsvorschrift bereits auf den Weg gebracht hat, da ansonsten die örtl. Verwaltungsbehörde keine Genehmigung erteilen kann und wird und ohne Genehmigung es sich um ein illegales Rennen nach § 315d Strafgesetzbuch handelt.
Aber so wie ich den RSC kenne ist die Gesetzesänderung nur noch eine Frage von Tagen...
PS: Ich bin mal gespannt wie lange der DAM dort noch genannt ist.... Dann wäre es das mit dem NAVC.
es drängt sich doch das Gefühl auf, dass der Meister dem DMSB näher steht als zugegeben wird, so schnell wie hier immer ein Gegenargument parat ist.
Diese EINGETRAGENEN Vereine bestellen eine Gutachter, was der RSC auch machen kann, was ist da so verkehrt daran?
Ausserdem steht ja im Text (z.B.DMSB,DAM oder DASV). z.B heisst für mich, dass die nur nicht andere kennen...